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   OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11   

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https://dejure.org/2012,10205
OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11 (https://dejure.org/2012,10205)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2012 - 1 U 4444/11 (https://dejure.org/2012,10205)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2012 - 1 U 4444/11 (https://dejure.org/2012,10205)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Passivlegitimation im Falle der zwangsweisen Unterbringung eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche im Rahmen der zwangsweisen Unterbringung eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik in Bayern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruchsgegner für Schadensersatzansprüche im Rahmen der zwangsweisen Unterbringung eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.2008 - III ZR 186/06

    Haftung des Trägers eines psychiatrischen Landeskrankenhauses für

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11
    Eine zwangsweise Unterbringung eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik kann nicht privatrechtlich erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.1.2008, III ZR 186/06, Rn. 4; Palandt-Sprau, 71. Aufl., Rn. 24 und 95 zu § 839 BGB).

    Die Unterbringung von psychisch Kranken oder psychisch Gestörten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 BayUnterbrG) ist eine genuin staatliche Aufgabe (BGH, Beschluss vom 31.1.2008, III ZR 186/06, Rn. 4).

  • BayObLG, 25.06.1992 - 3Z BR 74/92

    Einleitung eines Unterbringungsverfahrens in Bayern

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11
    Diese polizeiliche Eilmaßnahme ist der (staatlichen) Kreisverwaltungsbehörde zuzurechnen (BayObLG, Beschluss vom 25.06.1992, 3Z BR 74/92).
  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 131/05

    Haftung kommunaler Gebietskörperschaften oder der Länder für fehlerhafte

    Auszug aus OLG München, 29.03.2012 - 1 U 4444/11
    Wenn kein als Passivlegitimierter tauglicher Dienstherr vorhanden ist, kommt es für die Passivlegitimation darauf an, wer dem Amtsträger die Aufgabe, bei der die Amtspflichtverletzung vorgefallen ist, anvertraut hat (BGH, VersR 06, 698 (699); Maunz/Dürig-Papier, a.a.O. , Rn. 295 zu Artikel 34 GG; Staudinger-Wurm, Bearbeitung 2003, Rn. 56 b und 66 zu § 839 BGB; Palandt-Sprau, a.a.O. , Rn. 28 zu § 839 BGB).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11

    Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in

    Als Anstalt des öffentlichen Rechts haftet die Beklagte für Pflichtverletzungen der bei ihr angestellten Ärzte gemäß Art. 34 Satz 1 GG , soweit die Ärzte in Ausübung eines öffentlichen Amts handeln (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2001, 61; OLG München, Urteil vom 29.03.2012 - 1 U 4444/11 -, zitiert nach [...]).
  • LG Berlin, 28.01.2015 - 86 O 88/14

    Amtshaftung bei Zwangsbehandlung eines untergebrachten Patienten: Abgrenzung von

    Die Unterbringung ist staatliche Aufgabe (vergl. OLG München, Urteil vom 29.3.2012 -1 U 4444/11-).
  • OLG Naumburg, 08.11.2012 - 1 U 91/11

    Amtspflichtverletzung im Zusammenhang mit der Unterbringung eines psychisch

    Begeht ein kommunaler Amtsträger in der Auftragsverwaltung eine Amtspflichtverletzung gegenüber einem Bürger, so haftet (§ 839 BGB/Art. 34 GG) grundsätzlich die Kommune selbst (BGH Urteil vom 15.1.1981 - III ZR 18/80 - [z.B. VersR 1981, 353]; hier: zitiert nach juris; s.a. Vietmeier, Die Rechtsstellung der Kommunen im übertragenen Wirkungskreis, DVBl. 1993, 190, 196), vorliegend also die Beklagte (anderer Ansicht offenbar: OLG München Urteil vom 29.3.2012 - 1 U 4444/11 -, hier: zitiert nach juris).
  • VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als

    vgl. zum Rechtscharakter einer gemeinnützigen GmbH etwa das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 29. März 2012 - 1 U 4444/11 -, abrufbar über juris.
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