Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14524
OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Zum Nachweis der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen einer Schilddrüsenoperation; Zum Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung bezüglich des Inhalts eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 141
    Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der Schilddrüse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Soweit die Klägerin meint, ihren Verfahrensgrundrechten wäre unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nur dann genügt worden, wenn sie selbst als Partei vernommen worden wäre, irrt sie unter gleichzeitiger Fehlinterpretation der von ihr für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 95, 1413 ff.).
  • OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90

    Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu.
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH vom 24.11.1987, VI ZR 65/87, VersR 88, 190 = NJW 88, 764, m.w.N.).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.7.1998 (1 ZR 32/96, VersR 99, 994 ff) ausdrücklich festgestellt hat, kann dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch genügt werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht