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OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Arzthaftung; Zum Nachweis der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen einer Schilddrüsenoperation; Zum Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung bezüglich des Inhalts eines ...
- Judicialis
ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611; ZPO § 141
Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der Schilddrüse - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 30.05.2001 - 9 O 16554/98
- OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 307/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- EGMR, 27.10.1993 - 14448/88
DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
Soweit die Klägerin meint, ihren Verfahrensgrundrechten wäre unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nur dann genügt worden, wenn sie selbst als Partei vernommen worden wäre, irrt sie unter gleichzeitiger Fehlinterpretation der von ihr für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 95, 1413 ff.). - OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90
Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu. - BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87
Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH vom 24.11.1987, VI ZR 65/87, VersR 88, 190 = NJW 88, 764, m.w.N.). - BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.7.1998 (1 ZR 32/96, VersR 99, 994 ff) ausdrücklich festgestellt hat, kann dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch genügt werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird.
- BGH, 28.01.2003 - VI ZR 307/02 OLG München - Az. 1 U 4499/01 vom 25.07.2002;.