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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01   

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https://dejure.org/2003,4746
OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2003,4746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2003,4746)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2003 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2003,4746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Pflichten im Bereich von Straßen und Gehwegen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Von dem Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr; Unebenheiten von 2 cm im Fußgängerbereich; Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • Judicialis

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei Unebenheiten im Fußgängerbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unebenheiten im Fußgängerbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände - etwa bei Ablenkung des Fußgängers durch die Auslagen von Schaufenstern oder innerhalb eines Einkaufszentrums - wurde auch ein Höhenunterschied von nur 1, 5 cm als eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für den Verkehrsteilnehmer angesehen (BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Köln, NJW-RR 2001, 457, 458).

  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).

    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413).

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 214/92

    Verkehrssicherungspflicht bei Höhenunterschied eines Gehwegplattenbelags

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).

    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412, 413).

  • OLG Köln, 28.06.2000 - 22 W 22/00

    Verkehrssicherungspflicht im Innenbereich eines Einkaufszentrums

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Bei Vorliegen besonderer Umstände - etwa bei Ablenkung des Fußgängers durch die Auslagen von Schaufenstern oder innerhalb eines Einkaufszentrums - wurde auch ein Höhenunterschied von nur 1, 5 cm als eine vom Verkehrssicherungspflichtigen zu beseitigende Gefahr für den Verkehrsteilnehmer angesehen (BGH VersR 1967, 281, 282; OLG Köln, NJW-RR 2001, 457, 458).
  • OLG Koblenz, 29.10.1992 - 3 U 1844/91

    Natursteinpflasterung - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1995 - 18 U 135/94

    Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit Gehwegplatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2003 - 1 U 45/01
    Auch der Fußgänger muss bei Benutzung eines Bürgersteiges oder einer Fußgängerzone mit gewissen Unebenheiten rechnen und sich darauf einstellen (BGH BB 1967, 229; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 518; OLG Düsseldorf, VersR 1993, 1416; OLG Koblenz, VersR 1993, 1417).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2011 - 1 U 213/09

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Gehweg oder Bürgersteig

    Mit Niveauunterschieden und Unebenheiten auf Bürgersteigen und Gehwegen müssen sie in gewissem Umfang rechnen und sich darauf einstellen; eine Pflicht zur Gefahrbeseitigung entsteht für den Verkehrssicherungspflichtigen erst dann, wenn auch für den aufmerksamen Fußgänger eine Gefahrenlage völlig überraschend eintritt oder nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. BGH, VersR 1967, 281 [juris Rn. 18]; Urteile des Senats vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 [juris Rn. 4] und vom 09.11.2006 - 1 U 34/06 -, OLGR 2007, 357 [juris Rn. 7]; OLG Zweibrücken, OLGR 2000, 189 [juris Rn. 3]; OLG Saarbrücken, OLGR 1998, 404 [juris Rn. 5, 6]; OLG Celle, OLGR 1998, 145 [juris Rn. 4]; OLG Düsseldorf, OLGR 1993, 223 [juris Rn. 4]; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 412).

    Im Bereich von Gehwegen hat die Rechtsprechung Unebenheiten von nicht mehr als 2 cm vielfach als eine von Fußgängern hinzunehmende Gefahr, mit der stets gerechnet werden müsse, angesehen (vgl. Senatsurteil vom 28.07.2003, a.a.O. [juris Rn. 4] m.w.N.).

    Es ist allgemein bekannt, dass ein Fußgänger selbst bei einer Bodenunebenheit von weniger als 1, 5 cm stolpern und zu Fall kommen kann (vgl. auch Senatsurteil vom 28.07.2003, a.a.O. [juris Rn. 6]).

  • OLG Frankfurt, 18.10.2007 - 1 U 100/07

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz wegen eines unter dem Fahrbahnniveau

    Deshalb sind die Anforderungen der Rechtsprechung an die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege oder der Fußgängerzonen, auf welche die Klägerin sich in der Berufungsbegründung erneut bezieht (etwa OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1442, und insbesondere diejenige des erkennenden Senats im Urteil vom 28.07.2003 - 1 U 45/01 -, OLGR 2004, 5 f) auf die hier in Rede stehende Situation nicht übertragbar.
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   OLG Bremen, 14.11.2001 - 1 U 45/01   

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https://dejure.org/2001,19985
OLG Bremen, 14.11.2001 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2001,19985)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14.11.2001 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2001,19985)
OLG Bremen, Entscheidung vom 14. November 2001 - 1 U 45/01 (https://dejure.org/2001,19985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 133 157 631
    Auslegung eines Bauvertrages; Isolierung gegen aufsteigende Feuchtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1989 - VI ZR 78/89

    Vereinbarung über Rechtshängigkeit i.S. von § 847 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Auszug aus OLG Bremen, 14.11.2001 - 1 U 45/01
    Auch der mit dem Rechtsgeschäft verfolgte wirtschaftliche Zweck ist zu berücksichtigen (BGHZ 2, 385; 109, 19, 22).
  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98

    Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines

    Auszug aus OLG Bremen, 14.11.2001 - 1 U 45/01
    Wichtige Anhaltspunkte für die Auslegung können sich aus der Entstehungsgeschichte des Vertrages, in Äußerungen der Parteien über das Rechtsgeschäft und insbesondere ihrer Interessenlage ergeben (BGH NJW 00, 2099 m. w. N.).
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