Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02 - 10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,61987
OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02 - 10 (https://dejure.org/2004,61987)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.01.2004 - 1 U 45/02 - 10 (https://dejure.org/2004,61987)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 1 U 45/02 - 10 (https://dejure.org/2004,61987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,61987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen der Amputation eines Unterarms nach grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am Unterarm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Ansprüche wegen grob fehlerhafter Erstversorgung einer Riss-Quetschwunde am rechten Unterarm des Patienten, die letztlich zur Amputation des Unterarms geführt hat; Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88

    Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in aller Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH Versicherungsrecht 1988, 1273 ; BGH Versicherungsrecht 1986, 601; OLG Hamm Versicherungsrecht 1992, 610; OLG Köln Versicherungsrecht 1994, 987 ).

    Da der Kläger unstreitig im Rahmen der Chefarztambulanz behandelt worden ist, trat dieser zu dem Beklagten zu 2) in vertragliche Beziehung (BGH NJW 1990, 1528 ; BGH NJW 1989, 767, 769) mit der Konsequenz, dass diesem das fehlerhafte ärztliche Handeln des Erstbeklagten gemäß §§ 278, 831 BGB zuzurechnen ist.

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, dass der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht mehr unterlaufen darf (BGH NJW 1999, 862 ;BGH NJW 1998, 814 ; BGH NJW 1995, 778 ).

    Unter der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen dem Kläger mithin Beweiserleichterungen in Form einer Beweislastumkehr zu Gute (BGH NJW 1992, 754 ; BGH NJW 1999, 862 ; BGH NJW 1998, 814 ), selbst wenn man restliche Zweifel im Bezug auf ein Ursachenzusammenhang hätte, gingen diese im Ergebnis zu Lasten des Beklagten zu 1).

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die Annahme eines groben Behandlungsfehlers setzt die Feststellung voraus, dass der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht mehr unterlaufen darf (BGH NJW 1999, 862 ;BGH NJW 1998, 814 ; BGH NJW 1995, 778 ).

    Unter der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen dem Kläger mithin Beweiserleichterungen in Form einer Beweislastumkehr zu Gute (BGH NJW 1992, 754 ; BGH NJW 1999, 862 ; BGH NJW 1998, 814 ), selbst wenn man restliche Zweifel im Bezug auf ein Ursachenzusammenhang hätte, gingen diese im Ergebnis zu Lasten des Beklagten zu 1).

  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die Ausdehnung des Rechtsstreites im Wege der gewillkürten Parteierweiterung erst in der Berufungsinstanz hat allerdings Ausnahmecharakter und ist deshalb nur dann zulässig, wenn die neue Partei zustimmt oder die Verweigerung der Zustimmung missbräuchlich ist (BGH NJW 1997, 2885, 2886; BGH NJW-RR 1986, 356; BGH NJW 1999, 62 ; Zöller/Greger, ZPO , 25. Aufl., § 263 , Rz. 19; Thomas/Putzo, ZPO , 25. Aufl., Vorbemerkung § 50 , Rz. 26; Musielak, ZPO , 2. Aufl., § 263 , Rz. 24).
  • BGH, 28.01.1986 - VI ZR 83/85

    Ursächlichkeit eines ärztliches Kunstfehlers bei Weiterbehandlung durch einen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die Grenze, bis zu welcher der Erstschädiger dem Verletzten für die Folgen einer späteren fehlerhaften ärztlichen Behandlung einzustehen hat, wird in aller Regel erst überschritten, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keinem inneren Zusammenhang steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (BGH Versicherungsrecht 1988, 1273 ; BGH Versicherungsrecht 1986, 601; OLG Hamm Versicherungsrecht 1992, 610; OLG Köln Versicherungsrecht 1994, 987 ).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Beides hat der Patient zu beweisen (BGH NJW 1980, 1133; BGH VersR 1987, 1089 ; Senat OLGR Saarbr.2002, 223).
  • BGH, 08.03.1988 - VI ZR 201/87

    Deliktsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines - zur Beweislastumkehr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Auch mehrere für sich genommen nicht schwerwiegende Einzelfehler können in ihrem Zusammenwirken den Vorwurf eines groben Behandlungsfehlers rechtfertigen (BGH NJW 2000, 2741 ; BGH NJW 1998, 1782 , BGH NJW 1988, 1511 ).
  • BGH, 12.12.1989 - VI ZR 83/89

    Aufklärungspflicht des Arztes über das Risiko einer Schädigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Da der Kläger unstreitig im Rahmen der Chefarztambulanz behandelt worden ist, trat dieser zu dem Beklagten zu 2) in vertragliche Beziehung (BGH NJW 1990, 1528 ; BGH NJW 1989, 767, 769) mit der Konsequenz, dass diesem das fehlerhafte ärztliche Handeln des Erstbeklagten gemäß §§ 278, 831 BGB zuzurechnen ist.
  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Die vom Arzt geschuldeten Sorgfalts - und Hinweispflichten sind im Rahmen der vertraglichen und deliktischen Haftung identisch (BGH NJW 1991, 2960 ).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 28.01.2004 - 1 U 45/02
    Unter der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen dem Kläger mithin Beweiserleichterungen in Form einer Beweislastumkehr zu Gute (BGH NJW 1992, 754 ; BGH NJW 1999, 862 ; BGH NJW 1998, 814 ), selbst wenn man restliche Zweifel im Bezug auf ein Ursachenzusammenhang hätte, gingen diese im Ergebnis zu Lasten des Beklagten zu 1).
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

  • BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96

    Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 29.09.1998 - VI ZB 20/98

    Abweisung einer Klage - Rechtshängigkeit des Klageanspruchs - Zweitbeklagter -

  • BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98

    Garantenstellung des angestellten Arztes

  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98

    Haftung von Belegärzten

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 201/99

    Mitursächlichkeit eines ärztlichen Behandlungsfehlers

  • OLG Hamm, 05.11.1990 - 3 U 179/87

    Aufklärung über Infektionsrisiko bei Injektion in ein Gelenk

  • OLG Köln, 28.04.1993 - 27 U 144/92

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die Regeln der ärztlichen

  • OLG Saarbrücken, 26.08.1998 - 1 U 776/97
  • OLG Hamm, 24.10.2007 - 3 U 14/07

    Anspruch eines Haftpflichtversicherers der Ärzte auf hälftigen Schadensersatz im

    Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 2) gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, der Klägerin zu ½ diejenigen weiteren Aufwendungen zu erstatten, die sie zum Ausgleich materieller Schäden des Patienten y aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02 - 10) bereits ersetzt hat, soweit diese ab dem 22.11.2004 eingetretene Gesundheitsbeeinträchtigungen betreffen.

    Q und T7 - von allen weiteren materiellen wie immateriellen Schadensersatzansprüchen des Patienten y zu ½ freizustellen, welche diese aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken vom 29.11.2001 (16 O 379/97) und des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 (1 U 45/02) zum Ausgleich der ab dem 22.11.2004 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befriedigen haben.

    Das OLG Saarbrücken wies die Berufung der Versicherungsnehmer der Klägerin durch Urteil vom 28.01.2004 im Verfahren 1 U 45/02 zurück.

    Wegen der Einzelheiten der in jenem Verfahren ergangenen Urteile wird auf die beigezogenen Prozessakten LG Saarbrücken 16 O 379/97 = OLG Saarbrücken 1 U 45/02 (Bl. 816 ff. BA und Bl. 1085 ff. BA) Bezug genommen.

    Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 08.12.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Hagen, 1. die Beklagten zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie 77.968,63 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.03.2004 zu zahlen, 2. festzustellen, dass die Beklagten zu 1) und 2) verpflichtet sind, der Klägerin alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft sowie immateriellen Schäden für die Zukunft in Höhe von 2/3 zu ersetzen, die sie aufgrund der Urteile des LG Saarbrücken im Verfahren 16 O 379/97 und OLG Saarbrücken im Verfahren 1 U 45/02 - 10 zu ersetzen hat.

    Der Senat hat schließlich die Prozessakten des LG Saarbrücken im Verfahren 16 O 379/97 und OLG Saarbrücken im Verfahren 1 U 45/02 - 10 beigezogen; diese haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Die Klägerin kann gemäß §§ 426 I 1, 840 I BGB, 67 I VVG von den Beklagten im Wege des Gesamtschuldnerregresses Ersatz der hälftigen Schadensersatzaufwendungen verlangen, welche sie zur Befriedigung der durch das LG Saarbrücken zum Az. 16 O 379/97 bzw. OLG Saarbrücken zum Az. 1 U 45/02 - 10 titulierten Schadensersatzansprüche des Patienten y getätigt hat, soweit diese die ab dem 22.11.1994 eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen (infolge der Nervdurchtrennungsoperation) betreffen.

  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 26 U 59/16

    Symptome eines Kompartmentsyndroms übersehen - 50.000 Euro Schmerzensgeld

    Der Senat befindet sich bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch im Rahmen dessen, was andere Gerichte ausgeurteilt haben (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 28.01.2004 - 1 U 45/02-10 -).
  • LG Hagen, 13.11.2013 - 10 O 124/12

    Schadenersatzbegehren aufgrund nachteiliger gesundheitlicher Folgen einer

    Das Oberlandesgericht Saarbrücken wies die Berufung der Versicherungsnehmer der Klägerin durch Urteil vom 28.01.2004 in dem Verfahren 1 U 45/02 zurück.

    Wie sich aus der Streitverkündung vom 12.06.2002 in dem Verfahren 1 U 45/02 OLG Saarbrücken ergebe, sei den Versicherungsnehmern der Klägerin auch bekannt gewesen, dass Herr X auch seitens der Beklagten fehlerhaft behandelt worden sei und dass Ausgleichsansprüche aufgrund eines Gesamtschuldverhältnisses bestanden hätten.

    Dies ergibt sich daraus, dass sie mit Schriftsatz vom 12.06.2002 in dem Verfahren 1 U 45/02/OLG Saarbrücken den hiesigen Beklagten den Streit verkündet haben, wie unstreitig ist (vgl. Blatt 259 ff. der Akte).

  • OLG Hamm, 10.12.2018 - 3 U 156/17
    In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass selbst für die Amputation eines Unterarmes lediglich Beträge in der Größenordnung von 40.000,00 EUR zugesprochen worden sind (vgl. insoweit auch OLG Hamm, Urteil vom 05.02.2007, Az.: 3 U 40/06; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.1.2004, Az.: 1 U 45/02).
  • LG Karlsruhe, 12.07.2004 - 6 O 80/03
    Typischerweise erfolgt der Vertrieb von Beteiligungen an geschlossenen Immobilgesellschaften regelmäßig nicht in der gleichen Weise wie der Verkauf von Eigentumswohnungen (vgl. Urteil des BGH vom 12.12.2002 a. a. 0., Urteilsgründe Seite 12; vgl. Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.11.2002 - 1 U 45/02).

    Die Formulierung, nach der der Lauf der Frist "nicht bevor uns die von ihnen unterschriebene Ausfertigung des Darlehensvertrages zugegangen ist", beginne, genügt nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 7 Abs. 2 Verbraucherkreditgesetz a. F. (vgl. OLG Karlsruhe Urteil vom 20.11.2002 -1 U 45/02).

  • LG Bielefeld, 19.05.2004 - 3 O 216/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung eines Fonds abgeschlossenen

    Des weiteren verstößt die Belehrung gegen § 355 Abs. 2 BGB, indem - für den Kunden irreführend - für den möglichen Fristbeginn u.a. auf den Zugang der Ausfertigung des Darlehensvertrages bei der Beklagten abgestellt wird (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2002 - 1 U 45/02 für § 2 HWiG a.F.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht