Weitere Entscheidung unten: SG Gießen, 12.10.2018

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22421
OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 U 45/16 (https://dejure.org/2017,22421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • autokaufrecht.info

    Leichtes Ruckeln eines neuen Wohnmobils als zum Rücktritt berechtigender Sachmangel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 323; BGB § 326 Abs. 5; BGB § 346; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 437 Nr. 2
    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • RA Kotz

    Neufahrzeugkauf - Motorruckeln als Sachmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Wohnmobil wegen Ruckelns des Motors beim Kaltstart

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ruckeliges Wohnmobil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaub mit "ruckeligem" Wohnmobil

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrzeug ruckelt bei bestimmter Drehzahl - Sachmangel?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung des Kaufvertrages?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ruckeliges Wohnmobil: Rückabwicklung eines Kaufvertrages

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung eines Kaufvertrages?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ruckeln eines Wohnmobils muss nicht hingenommen werden

  • versr.de (Kurzinformation)

    "Ruckeliges" Wohnmobil - Rückabwicklung des Kaufvertrags?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Bei neuem Wohnmobil darf der Motor nicht zeitweise ruckeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ruckeln des Motors

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Motorruckeln" bei neuem Wohnmobil berechtigt wegen Vorliegen eines Sachmangels zum Rücktritt vom Kaufvertrag - Mangel ist weder als geringfügig noch unerheblich anzusehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 240/15

    Abwarten bei sporadisch auftretendem sicherheitsrelevantem Mangel für Käufer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Ob eine Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen, der Mangel also als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich im Wege einer umfassenden Interessenabwägung (BGHZ 201, 290 Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 - NJW 2017, 153 Tz. 27).

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Erheblichkeitsschwelle des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB bei einem behebbaren Sachmangel jedenfalls in der Regel bereits dann als erreicht anzusehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises überschreitet (NJW 2017, 153 Tz. 28 m.w.N.).

    In dieser Situation kann die Geringfügigkeit eines Mangels deshalb regelmäßig nur an der von dem Mangelsymptom ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung gemessen werden (BGH NJW 2017, 153 Tz. 30).

  • OLG Köln, 27.04.2010 - 15 U 185/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Mängeln

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Maßstab ist das Niveau, das nach Typ, Alter und Laufleistung vergleichbarer Fahrzeuge anderer Hersteller erreicht wird und dass der Markterwartung entspricht (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2011, 61).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Ob eine Pflichtverletzung als unerheblich einzustufen, der Mangel also als geringfügig anzusehen ist, beurteilt sich im Wege einer umfassenden Interessenabwägung (BGHZ 201, 290 Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.10.2016 - VIII ZR 240/15 - NJW 2017, 153 Tz. 27).
  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.04.2017 - 1 U 45/16
    Nach der neuen Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15 - MDR 2016, 1437) ist eine richtlinienkonforme Auslegung des § 476 BGB dahin geboten, dass der Käufer lediglich den Nachweis führen muss, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat, der - unterstellt, er beruhe auf einer dem Verkäufer zuzurechnenden Ursache - eine Haftung des Verkäufers wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde (BGH aaO Tz. 36).
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Rechtsprechung
   SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16   

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https://dejure.org/2018,42156
SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
SG Gießen, Entscheidung vom 12.10.2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
SG Gießen, Entscheidung vom 12. Oktober 2018 - S 1 U 45/16 (https://dejure.org/2018,42156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gemischte Tätigkeit

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Unfall beim Beseitigen von Herbstlaub kein Arbeitsunfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gemischte Tätigkeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsunfall bei gemischter Tätigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall einer Reinigungskraft bei Beseitigung von Herbstlaub ist nicht unfallversichert - Laubaufsammeln stellt der privaten Lebenssphäre zuzuordnende Arbeit und damit keine unmittelbar betriebsbezogene Tätigkeit dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 18/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis -

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
  • BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Bestehen eines

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Dabei gelten bei Beurteilung der Frage, ob zwischen Angehörigen eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vorliegen kann, die gleichen Grundsätze, wie sie allgemein für die Beurteilung der Versicherungspflicht maßgebend sind (vgl. schon BSG, Urteil vom 05.04.1956 - 3 RK 65/55 - SozR Nr. 18 zu § 164).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus SG Gießen, 12.10.2018 - S 1 U 45/16
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Bedingung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG, Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr. 9 m. w. N.; BSG, Urteil vom 17. Februar 2009 - B 2 U 18/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 31).
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