Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2228
OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,2228)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.07.2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,2228)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,2228)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2228) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinweisschild am Eingang einer gegen einen Entgelt nutzbaren Parkfläche mit der Aufschrift: Die Parkplätze werden überwacht; Schutz der abgestellten Fahrzeuge vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter; Verpflichtung aufgrund des Hinweisschildes zur schadensfreien Rückgabe des ...

  • Judicialis

    BGB § 275; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 283; ; BGB § 535; ; BGB § 688; ; BGB § 695

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535; BGB § 688; BGB § 695; BGB § 275; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 283
    Haftung des Betreibers eines überwachten Parkplatzes für aus einem abgestellten Pkw gestohlene Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Obhutsverpflichtung und zum Verwahrungsvertrag eines Parkplatzbetreibers der durch Entgelt seine Parkflächen nutzbar macht und auf eine Überwachung hinweist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwahrung - Obhutsübernahme durch Hinweisschild auf kostenpfl. Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkplatz auf der Wiese - Turnierveranstalter haftet bei Diebstahl, wenn er Überwachung der Parkplätze ankündigt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Bewachter Parkplatz

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ein Hinweis auf Parkplatzüberwachung kann zu einem Schadenersatzanspruch führen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Die Parkplätze werden überwacht" - Diebstahl auf dem Parkplatz eines Golfturniers: Haftet der Veranstalter?

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 29.7.2004)

    Parkplatzbetreiber kann für Diebstahlschäden haften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1610
  • NZV 2004, 521
  • VersR 2005, 951
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.01.1969 - I ZR 18/67

    Haftung des Gastwirts aus einem Verwahrungsvertrag über ein abgestelltes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Die Obhutsverpflichtung erstreckt sich kraft seiner Eigenart auf die tatsächliche Gesamtheit der übergebenen Sache, gleich ob diese nun aus einem einzelnen oder aus einer Zusammenfassung mehrerer rechtlich und tatsächlich selbständiger Gegenstände besteht (vgl. BGH NJW 1969, 789 ff.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wurden in der vorliegenden Fallkonstellation die Voraussetzungen für eine Drittschadensliquidation bejaht (vgl. BGH NJW 1969, 789 ff.).

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1969, 789 ff.; OLG Karlsruhe VersR 1991, 193 ff.) ergibt sich eine solche Hinweisobliegenheit des Geschädigten nur bei Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Uhren oder einen teueren Pelzmantel, für welche einer besondere Verwahrung, beispielsweise in einem Safe, geboten und auch technisch möglich wäre.

  • BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70

    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Im Falle eines bewachten Parkraums kann nach der Verkehrsauffassung in der Regel ein lückenloser Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung nicht erwartet werden (vgl. BGH NJW 1972, 150 ff.).

    Die Frage des tatsächlichen Überschreitens und eines berechtigten Interesse des Klägers (vgl. BGH NJW 1972, 150 ff.) ist somit nicht abschließend aufklärbar.

  • OLG Köln, 26.05.1993 - 27 U 216/92

    Fahrzeug; Pkw; Stellplatz; Abstellen; Vertrag; Entgeltlich; Parken; Parkplatz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Ob diese Obhutsverpflichtung die getroffene Vereinbarung nun zum reinen Verwahrungsvertrag werden lässt oder ein gemischter Vertrag aus Miet- und Verwahrungselementen entstanden ist, kann letztlich dahingestellt bleiben, da im Hinblick auf die Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe aus der Obhut auf jeden Fall die Regelungen des Verwahrrechtes zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 1968, 1718-1720; OLG Köln NJW-RR 1994, 25-26).

    Die Verstauung der Gepäckstücke unter der mit einer Abdeckung versehenen Heckklappe stellt aus sich heraus keinen Umstand dar, welcher den erfolgten Diebstahl förderte oder provozierte (vgl. OLG Köln NJW-RR 1994, 25-27).

  • OLG Karlsruhe, 16.05.1990 - 1 U 307/89

    Diebstahl aus der Künstlergarderobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1969, 789 ff.; OLG Karlsruhe VersR 1991, 193 ff.) ergibt sich eine solche Hinweisobliegenheit des Geschädigten nur bei Wertgegenständen wie Bargeld, Schmuck, Uhren oder einen teueren Pelzmantel, für welche einer besondere Verwahrung, beispielsweise in einem Safe, geboten und auch technisch möglich wäre.
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 14 U 255/00

    Kein Kfz-Diebstahl-Schutz im Parkhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Es ist insoweit entscheidend, ob die vom Betreiber getroffenen Maßnahmen für den durchschnittlichen Kunden den Eindruck erwecken, dass über die Regelung des technischen Ablaufs der Parkvorgänge hinaus weitere Kontrollaufgaben wahrgenommen werden (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1607-1608).
  • OLG Naumburg, 22.08.2002 - 4 U 103/02

    Abgrenzung von Garantievertrag zu Tatsachenbehauptung: Auml;ußerung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Für die Annahme einer solchen Obhutsübernahme müssen über die bloße Zurverfügungstellung einer Parkfläche hinaus weitere Umstände erkennbar sein, die auf einen entsprechenden Vertragswillen der Parteien schließen lassen (vgl. OLGR Naumburg 2003, 186-187).
  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 133/66

    Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Ob diese Obhutsverpflichtung die getroffene Vereinbarung nun zum reinen Verwahrungsvertrag werden lässt oder ein gemischter Vertrag aus Miet- und Verwahrungselementen entstanden ist, kann letztlich dahingestellt bleiben, da im Hinblick auf die Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe aus der Obhut auf jeden Fall die Regelungen des Verwahrrechtes zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 1968, 1718-1720; OLG Köln NJW-RR 1994, 25-26).
  • BGH, 18.12.1974 - VIII ZR 187/73

    Haftung für auf dem Hotelparkplatz abgestellte Gästefahrzeuge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Andererseits ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 63, 333 ff.) anerkannt, dass vor Ort angebrachte Hinweisschilder ein für den Rechtsverkehr erkennbaren Aufschluss darüber geben, inwieweit der Betreiber entsprechende weitere Kontrollpflichten wahrnehmen will.
  • OLG Hamburg, 15.09.1989 - 1 U 56/89

    Haftung eines Hoteliers für einen durch einen Diebstahlversuch entstandenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Es ist aus der allgemeinen Verkehrsanschauung heraus zu beurteilen, ob der Betreiber den Kunden erkennbar vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter schützen will (vgl. HansOLG VersR 1989, 1266-1267).
  • OLG Koblenz, 23.12.1997 - 5 U 930/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer provisorischen Einzäunung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04
    Der Parkvertrag wurde aber auch schon als ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten mitreisender Angehöriger ausgelegt (vgl. OLG Koblenz VRS 96, 243).
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Wenn die Beklagten somit hier unstreitig gestattet haben, dass unentgeltlich ein Fahrzeug auf ihrem Grundstück bzw. in ihrer Scheune abgestellt werden darf, so ist demnach unabhängig davon, ob ein eigenes wirtschaftliches Interesse der Beklagten vorlag, ein Vertragsverhältnis anzunehmen ( OLG Köln , Urteil vom 15.03.1996, Az.: 11 U 209/95, u.a. in: FamRZ 1997, Seiten 53 f.; OLG Köln , Urteil vom 26.05.1993, Az.: 27 U 216/92, u.a. in: NJW-RR 1994, Seiten 25 f.; OLG Karlsruhe , Urteil vom 14.07.2004, Az.: 1 U 46/04, u.a. in: NJW-RR 2004, Seiten 1610 f.; Reuter , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2015, § 688 BGB, Rn. 1 ).
  • VG Ansbach, 09.03.2010 - AN 15 K 09.01241

    Schadensersatz aus Fürsorgepflicht im vorliegenden Fall verneint, da in der

    Zur Begründung wurde auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 14. Juli 2004 (Az. 1 U 46/04) Bezug genommen.

    Die Begründung eines Verwahrungsverhältnisses erfordert, so das OLG Karlsruhe in dem vom Klägerbevollmächtigten in Bezug genommenen Urteil vom 14. Juli 2004 (Az. 1 U 46/04, NJW-RR 2004, 1610 f.) den nach außen hin erkennbaren Willen des Betreibers eines (im entschiedenen Fall entgeltlichen) Parkplatzes, "über die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes hinaus durch geeignete Kontrollmaßnahmen den Kunden vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen" (a.a.O., Leitsatz 1).

  • AG Langenfeld, 30.07.2008 - 11 C 142/08

    Verwahrungsvertrag durch Abstellen des Fahrzeugs auf einem als hotelzugehörig

    Auch die Beschilderung eines Parkplatzes mit dem Hinweis "Die Parkplätze werden überwacht" ist geeignet, nach der allgemeinen Verkehrsanschauung den Willen des Betreibers erkennbar zu machen, über das Zurverfügungstellen eines Parkplatzes hinaus durch geeignete Kontrollmaßnahmen den Kunden vor rechtswidrigen Zugriffen Dritter zu schützen, wobei im Hinblick auf die daraus resultierende Verpflichtung zur schadensfreien Rückgabe des Fahrzeugs aus der Obhut die Regelungen des Verwahrungsrechts zur Anwendung kommen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004, Az. 1 U 46/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - I-1 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27086
OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - I-1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,27086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.10.2004 - I-1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,27086)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - I-1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,27086)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27086) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Auch im Falle der Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten ist die Verpflichtung des Schädigers des Fahrzeuges zum Ersatz des Nutzungsausfallschadens nicht schlechthin ausgeschlossen, sondern auf die Zeit des tatsächlichen Ausfalls begrenzt (BGHZ 66, 239, 249).
  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Allein der Umstand, dass sich ein Unfall mit einer geringen kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung ereignet hat, schließt die tatrichterliche Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO von einer Ursächlichkeit etwa für eine HWS-Verletzung nicht aus (BGH NJW 2003, 1116).
  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Wird bei einem Verkehrsunfall ein dem Geschäftsführer von der Gesellschaft zur Verfügung gestellter Pkw beschädigt, den dieser teilweise geschäftlich, teilweise privat nutzte, ist ein Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz der entgangenen Gebrauchsvorteile nicht ausgeschlossen (Senat, Urteil vom 2. April 2001, Az. 1 U 132/00, veröffentlicht in ZfS 2001, 545).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Zweifel im Sinne dieser Vorschrift bestehen schon dann, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle einer Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (vgl. die Begründung des Rechtsausschusses, Bundestag-Drucksache 14/6036, S. 159; BGH NJW 2003, 3480).
  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Kommt es auf einer Autobahn bei einem Ausscheren von dem rechten auf den linken Fahrbahnstreifen in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß mit einem sich bisher auf der linken Spur nähernden Fahrzeug, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der ausscherende Fahrstreifenwechsler den durch ihn zu beachtenden hohen Sorgfaltsanforderungen nicht Genüge getan hat (Senat, Urteil vom 5. Mai 2003, Az: 1 U 114/02; so auch - allerdings nicht für Autobahnfälle - OLG Bremen VersR 1997, 253; OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - 1 U 114/02

    Zum Schadensersatz bei Sorgfaltspflichtverletzung im Straßenverkehr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Kommt es auf einer Autobahn bei einem Ausscheren von dem rechten auf den linken Fahrbahnstreifen in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß mit einem sich bisher auf der linken Spur nähernden Fahrzeug, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der ausscherende Fahrstreifenwechsler den durch ihn zu beachtenden hohen Sorgfaltsanforderungen nicht Genüge getan hat (Senat, Urteil vom 5. Mai 2003, Az: 1 U 114/02; so auch - allerdings nicht für Autobahnfälle - OLG Bremen VersR 1997, 253; OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462).
  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Üblicherweise wird hier ein Grenzwert von 2/3 des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges angenommen, weil dies damit korrespondiert, dass der Leasingvertrag bei unfallbedingten Reparaturkosten von mehr als 2/3 des Zeitwertes von beiden Seiten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden kann (BGH WM 1987, 38; BGHZ 97, 65, 66).
  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Üblicherweise wird hier ein Grenzwert von 2/3 des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges angenommen, weil dies damit korrespondiert, dass der Leasingvertrag bei unfallbedingten Reparaturkosten von mehr als 2/3 des Zeitwertes von beiden Seiten zum Ende eines Vertragsmonats gekündigt werden kann (BGH WM 1987, 38; BGHZ 97, 65, 66).
  • OLG Bremen, 28.11.1995 - 3 U 31/95

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein links auf die Überholspur der Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    Kommt es auf einer Autobahn bei einem Ausscheren von dem rechten auf den linken Fahrbahnstreifen in einem nahen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Zusammenstoß mit einem sich bisher auf der linken Spur nähernden Fahrzeug, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der ausscherende Fahrstreifenwechsler den durch ihn zu beachtenden hohen Sorgfaltsanforderungen nicht Genüge getan hat (Senat, Urteil vom 5. Mai 2003, Az: 1 U 114/02; so auch - allerdings nicht für Autobahnfälle - OLG Bremen VersR 1997, 253; OLG Hamm VersR 2001, 206; OLG Naumburg, OLGR 2000, 462).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2001 - 1 U 206/00
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 1 U 46/04
    (Senat, Urteil vom 1. Oktober 2001, Az.: 1 U 206/00).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.2016 - 1 U 158/15

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs auf ein

    Der Leasingnehmer kann auch den Substanz-Schaden im eigenen Namen geltend machen kann, sofern er dem Eigentümer gegenüber für die eingetretene Beschädigung einzustehen hat (Senat, Urteil vom 17.03.2015, I-1 U 78/14; Urteil vom 11.10.2004, I-1 U 46/04).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Es ist zwar anerkannt, dass der berechtigte Besitzer, insbesondere der Leasingnehmer, den Substanzschaden in eigenem Namen geltend machen kann, sofern er dem Eigentümer für die Beschädigung einzustehen hat (Senat, Urteil vom 11.10.2004, Az. I-1 U 46/04; Wagner in: Münchener Kommentar zum BGB, 13. Aufl. 2013, § 823 BGB Rn. 220 m. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 24.02.2005 - 1 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,56607
KG, 24.02.2005 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2005,56607)
KG, Entscheidung vom 24.02.2005 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2005,56607)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 2005 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2005,56607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,56607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.07.2004 - 1 U 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,62248
OLG Stuttgart, 06.07.2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,62248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.07.2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,62248)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 1 U 46/04 (https://dejure.org/2004,62248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,62248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers nach operationsbedingter Verletzung des rechten Harnleiters im Zusammenhang mit einer durchgeführten beidseitigen Adnexektomie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht