Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.05.2013

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   OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12   

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https://dejure.org/2013,31675
OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12 (https://dejure.org/2013,31675)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.02.2013 - 1 U 46/12 (https://dejure.org/2013,31675)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2013 - 1 U 46/12 (https://dejure.org/2013,31675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 195 BGB, § 199 BGB, § 634a Abs 3 BGB, § 635 aF BGB, § 15 Abs 1 S 2 Nr 8 AIHonO
    Verjährung der Mängelansprüche beim Architektenvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Bauüberwachungsfehlers bei schwerwiegenden Baumängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Haftung eines Architekten für Fehler bei der Bauüberwachung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a.F.; BGB § 634a
    Haftung des Architekten für Fehler der Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Überwachungsfehler arglistig verschwiegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz gegen bauüberwachenden Architekten wegen Verschweigens von Mängeln

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadenersatz gegen bauüberwachenden Architekten wegen Verschweigens von Mängeln

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Bauüberwachung: schwerer Baumangel = Arglist?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenersatz gegen bauüberwachenden Architekten wegen Verschweigens von Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwachungsfehler bei schwerwiegenden Baumängeln arglistig verschwiegen? (IBR 2014, 28)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Das Werk der Beklagten war darauf gerichtet, sich in dem weiteren Werk "Dachsanierung" zu verkörpern, so dass sich der Mangel des einen Werks nahezu zwangsläufig auf das Andere übertragen musste (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1604 = BauR 2010, 1959).

    b) Arglist setzt das Bewusstsein voraus, dass die Leistung (im übernommenen Aufgabengebiet) vertragswidrig erbracht wurde (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1604; MünchKomm, BGB-Busche, § 634 a Rn. 38 m.w.N.), hier also die Kenntnis von Mängeln des Werks der Streithelferin oder der eigenen unzureichenden Objektüberwachung (vgl. BGH aaO; BauR 2004, 1476 zur Unterlassung von Bauüberwachungsleistungen; Busche aaO, Rn. 73).

    Ein solcher Anschein entsteht selbst bei schwerwiegenden Baumängeln dann nicht, wenn der sich hieraus ergebende Bauüberwachungsfehler auch auf einfacher Nachlässigkeit beruhen kann (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1604 zur Organisation der Bauüberwachung).

  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 4/10

    Mängelhaftung im Werkvertragsrecht: Sekundärhaftung von Sonderfachleuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    c) Der Einrede der Verjährung stehen die Grundsätze der sogenannten Sekundärhaftung der Beklagten nicht entgegen (vgl. dazu z. B. BGHZ 71, 144; BauR 2007, 423; BauR 2011, 1840).

    Verletzt sie hierbei ihre Beratungs- und Untersuchungspflichten, begründet das einen weiteren Schadenersatzanspruch dahin, dass die Verjährung als nicht eingetreten gilt (vgl. z. B.: BGH BauR 2009, 1607; 2011, 1840).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    c) Der Einrede der Verjährung stehen die Grundsätze der sogenannten Sekundärhaftung der Beklagten nicht entgegen (vgl. dazu z. B. BGHZ 71, 144; BauR 2007, 423; BauR 2011, 1840).

    Dies setzt indes voraus, dass die Beklagte im unverjährten Gewährleistungszeitraum von Baumängeln Kenntnis erlangte (zur Mitwirkungspflicht nach Kenntniserlangung vgl. z. B.: BGH, BauR 2007, 423).

  • BGH, 12.07.2012 - IX ZR 96/10

    Sekundärhaftung des Rechtsanwalts: Unterlassene Anordnung einer routinemäßigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Sind die Mängelansprüche gegen alle Bau- und Planungsbeteiligten verjährt, scheidet eine Verletzung der Mitwirkungspflicht der Beklagten nach Kenntniserlangung aus, weil dann keine Gewährleistungsansprüche mehr durchsetzbar sind (vgl. BGH, VersR 2013, 109).
  • BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10

    Architektenvertrag: Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Ab 1. Januar 2002 gilt für die Verjährung nun § 634 a n. F. BGB, der den Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist (vgl. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB, Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB) in Absatz 2 (ebenfalls -vgl. § 638 S. 2 BGB) an die Abnahme knüpft (vgl. BGH BauR 2011, 1032).
  • BGH, 23.07.2009 - VII ZR 134/08

    Anwendbarkeit der zur Sekundärhaftung eines Architekten entwickelten Grundsätze

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Verletzt sie hierbei ihre Beratungs- und Untersuchungspflichten, begründet das einen weiteren Schadenersatzanspruch dahin, dass die Verjährung als nicht eingetreten gilt (vgl. z. B.: BGH BauR 2009, 1607; 2011, 1840).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Das hat die Beklagte nicht ausgeräumt (zur Beweislast der Beklagten hinsichtlich Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB vgl.: BGH NJW 2007, 1584; 2008, 2578; Palandt/Ellenberger BGB, § 199 Rn. 50).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    c) Der Einrede der Verjährung stehen die Grundsätze der sogenannten Sekundärhaftung der Beklagten nicht entgegen (vgl. dazu z. B. BGHZ 71, 144; BauR 2007, 423; BauR 2011, 1840).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Bei dieser Sachlage kann das Verhalten der Klägerin nach Vollbeendigung der Leistungen der Beklagten jedenfalls im Januar 2000 in der Zeit danach bis 24. November 2004 ohne weiteres als konkludente Billigung der jahrelang nicht gerügten Leistung der Beklagten verstanden werden (vgl. z. B.: BGH BauR 1982, 290; Galda/Wirth in Kuffer/Wirth, Bau- und Architektenrecht 3. Aufl., S. 1380 Rn. 187 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZR 155/04

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.02.2013 - 1 U 46/12
    Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn die Klägerin durch schlüssiges Verhalten zu erkennen gab, dass sie die erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptieren will (z. B. BGH BauR 2006, 396).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 345/03

    Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

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