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   OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - I-1 U 51/02   

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OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - I-1 U 51/02 (https://dejure.org/2003,22222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.2003 - I-1 U 51/02 (https://dejure.org/2003,22222)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - I-1 U 51/02 (https://dejure.org/2003,22222)
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  • BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Selbst wenn der durch den Beklagten zu 1. gesteuerte PKW Audi A 6 mit seiner vollen Breite (1,81 Meter) auf die Richtungsfahrbahn Hochneukirch geraten wäre und bereits im Moment des Zusammenstoßes der rechte Vorderreifen des Fahrzeuges sich auf der Straßenmitte bewegt hätte, wäre zwischen dem PKW und dem Fahrrad des Dr. K. ein ausreichender Abstand von mehr als 0, 5 Metern geblieben, wenn dieser zum rechten Fahrbahnrand hin den üblichen Sicherheitsabstand von 1 Meter (vgl. dazu BGH NJW 1979, 1363; weitere Nachweise bei Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 2 StVO Rdnr. 35) eingehalten hätte.

    Was "möglichst weit rechts" bedeutet, hängt von den Umständen ab, wie Örtlichkeit, Fahrbahnart und -beschaffenheit, Fahrgeschwindigkeit, Sichtverhältnisse, Vorhandensein von Gegenverkehr und dergleichen (BGH NJW 1979, 1363 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 21.09.1990 - 9 U 149/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Mittellinie um etwa 30 cm überragenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Das in § 2 Abs. 2 StVO enthaltene Rechtsfahrgebot bezweckt dann nicht den Schutz des Gegenverkehrs, wenn die Fahrbahn durch eine ununterbrochene Mittellinie in zwei selbständige Straßen getrennt sind (OLG Stuttgart NZV 1991, 393 mit Hinweis auf BGH VersR 1968, 698).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1994 - 5 Ss OWi 121/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Das Rechtsfahrgebot dient dem Schutz des Gegen- und Überholverkehrs unter Ausschluss des - hier nicht interessierenden - kreuzenden oder einmündenden Verkehrs (OLG Düsseldorf - 5. Strafsenat - NZV 1994, 328; weitere Nachweise bei Hentschel a.a.O., § 2 StVO, Rdnr. 33).
  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 144/79

    Verletzungen auf Grund eines Schäferhundbisses; Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Zwar ist der Mitverschuldenseinwand eine Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (BGH NJW 1982, 168), so dass sich die Frage stellt, ob es Dr. K. nach Lage der Dinge unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenvermeidung in vorwerfbarer Weise unterlassen hat, von dem Recht der Benutzung des rechtsseitigen asphaltierten Weges Gebrauch zu machen.
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 130/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Übermüdung und Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Das in § 2 Abs. 2 StVO enthaltene Rechtsfahrgebot bezweckt dann nicht den Schutz des Gegenverkehrs, wenn die Fahrbahn durch eine ununterbrochene Mittellinie in zwei selbständige Straßen getrennt sind (OLG Stuttgart NZV 1991, 393 mit Hinweis auf BGH VersR 1968, 698).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Selbst wenn den Klägern nunmehr mit Hilfe des bezeichneten Privatgutachtens in zweiter Instanz eine abschließende Bezifferung ihrer materiellen Schäden möglich wäre, wären sie nicht gehalten, im Wege einer Klageänderung zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen (vgl. Zöller/Greger a.a.O., Anm. 7 c mit Hinweis auf BGHZ 70, 39).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Überdies wird ein Feststellungsinteresse bejaht, wenn zu erwarten ist, dass ein Feststellungstenor zu endgültiger Streitbeilegung führt, weil der Beklagte erwarten lässt, dass er bereits auf die Feststellung hin leisten werde (Zöller/Greger a.a.O., Rdnr. 8 mit Hinweis auf BGH NJW 1999, 3774, 3775 für die Versicherungsgesellschaft).
  • BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

    Nichterfüllung bei Rechtsmängeln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.2003 - 1 U 51/02
    Nicht zumutbar ist die Beachtung des Vorganges der Leistungsklage, wenn der Kläger seinen Anspruch auf Schadensersatz noch nicht oder nicht ohne Durchführung einer aufwendigen Begutachtung beziffern kann (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 23. Aufl., § 256, Rdnr. 7 a mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 1256, 1257).
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