Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40985
OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15 (https://dejure.org/2015,40985)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.11.2015 - 1 U 51/15 (https://dejure.org/2015,40985)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. November 2015 - 1 U 51/15 (https://dejure.org/2015,40985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,40985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Schäden bei der Montage einer Solaranlage

  • RA Kotz

    Solaranlage - Gewährleistungsanspruch bei fehlerhafter Montage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 438 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 438 Abs. 1
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Schäden bei der Montage einer Solaranlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schäden durch Montage einer Solaranlage: Nur zwei Jahre Gewährleistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kaufvertrag oder Werkvertrag? - Von der Verjährungsfrist hängt es ab, ob ein Installateur für die schlechte Montage einer Solaranlage einstehen muss

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferung einer Solaranlage für Heizung und Warmwasser: Kauf- oder Werkvertrag? (IBR 2016, 186)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schäden durch Montage einer Solaranlage: Zwei oder fünf Jahre Gewährleistung? (IBR 2016, 187)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

    Abgrenzung von Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und Werkvertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen einem Kaufvertrag mit Montageverpflichtung und einem Werkvertrag ist danach, ob nach dem Vertrag die Pflicht zur Eigentumsübertragung zu montierender Einzelteile oder eine individuelle Herstellungspflicht im Vordergrund steht und vertragsprägend wirkt (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03 -, juris, Rn. 10; Pammler in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 433 BGB, Rn. 28).

    So hat auch der Bundesgerichtshof in einem Fall, in welchem eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in einem Wohnhaus installiert werden sollte, einen Kaufvertrag mit Montageverpflichtung angenommen, obgleich auch die Inbetriebnahme und die Nachkontrolle geschuldet war (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 76/03 -, juris Rn. 9).

  • OLG München, 10.12.2013 - 9 U 543/12

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen fehlerhafter Errichtung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    (4.) Eine gedankliche und damit schöpferische Leistung bei der Planung der individuellen Anlage, die ihrerseits eine wesentliche und vertragsprägende Leistung der Beklagten darstellte (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris, Rn. 20) und über das hinausgeht, was als Nebenpflicht ohnehin zwangsläufig zu erbringen war, ist weder vorgetragen, noch ersichtlich.

    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.

  • BGH, 22.11.1973 - VII ZR 217/71

    Bauwerk: Späterer Einbau einer Klimaanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Zudem ist die Frage, ob Arbeiten an bestehenden Gebäuden verjährungsrechtlich unter den Begriff des "Bauwerkes" fallen, eine Einzelfallfrage (so BGH, Urteil vom 22. November 1973 - VII ZR 217/71 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 27.09.2001 - VII ZR 320/00

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen den Tragwerksplaner; Hemmung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Die bloße Besichtigung des Mangels reicht zur Aufnahme von Verhandlungen grundsätzlich jedoch nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2001 - VII ZR 320/00 -, Rn. 14, juris).
  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 181/96

    Ermittlung des Urteilsinhalts bei Divergenz zwischen Urteilsformel und -gründen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Selbst wenn man in der Verabredung zur Ortsbesichtigung den Beginn von Verhandlungen sieht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Mai 1997 - VI ZR 181/96 -, juris, Rn. 28), wurden diese am 14. Oktober 2010 infolge der Verweigerung der Nachbesserung sogleich wieder beendet.
  • BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 318/12

    Zur Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen beim Kauf einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Eine Sache wird für ein Bauwerk verwendet, wenn sie der Neuerrichtung, der Erneuerung, der Sanierung oder dem Umbau eines Bauwerkes dient, soweit die Maßnahme für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung ist und wenn die eingebaute Sache fest mit dem Bauwerk (Gebäude) verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 318/12 -, juris Rn. 19; Pammler, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 438 Rn. 46).
  • BGH, 20.12.2012 - VII ZR 182/10

    Werkvertrag: Erneuerung eines Trainingsplatzes und Untersuchungen von Proben der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    Es geht dabei typischerweise um die späte Erkennbarkeit von Mängeln aus Gründen der Verdeckung durch aufeinanderfolgende Arbeiten einerseits sowie der Witterung und Nutzung andererseits (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - VII ZR 182/10 -, Rn. 18, juris mwN).
  • BGH, 15.05.1997 - VII ZR 287/95

    Verjährungsbeginn bei einer in ein Bauwerk integrierten technischen Anlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG München, 09.07.2015 - 14 U 91/15

    Verjährung der Ansprüche aus fehlerhafter Montage einer Fotovoltaikanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 2 U 107/13

    Rechte des Verkäufers einer Photovoltaikanlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2015 - 1 U 51/15
    (2.) Ob hiernach eine Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient für ein Bauwerk verwendet wird (vgl. zur generellen Problematik BGH, a.a.O.; OLG Köln, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 U 107/13 - juris, Rn. 45; OLG München, Urteil vom 9. Juli 2015 - 14 U 91/15 -, juris, Rn. 51 ff.; OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 9 U 543/12 -, juris Rn. 21 ff.; anders als etwa die in einem Gebäude nur unterbrachte Abwasseraufbereitungsanlage hat die vorliegende Solaranlage durchaus eine Funktion für das Gebäude, vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1997 - VII ZR 287/95 -, Rn. 10, juris und dient anders als eine Photovoltaikanlage nicht in diesem Maße eigenen Zwecken), kann vorliegend dahinstehen.
  • OLG Stuttgart, 05.04.2016 - 1 U 83/15

    Vertrag über Kauf und Einbau einer Solaranlage: Rechtliche Einordnung; Verjährung

    Deshalb greift die fünfjährige Verjährungsfrist auch aus diesem Grund nicht ein (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2015 - 1 U 51/15 - juris Rn. 44 ff.; Bock, jurisPR-PrivBauR 11/2012 Anm. 4: "Montagefehler unterfallen damit nicht § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB").
  • LG Hamburg, 01.06.2016 - 304 S 43/15

    Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln des erworbenen Kombispeichers für eine

    Bei dem hier in Rede stehenden Kombispeicher, der Teil einer Solaranlage zur Herstellung von Heizwärme bzw. zur Aufbereitung von Warmwasser ist und den der Kläger über das Internet bei der Beklagten bestellt hat, handelt es sich nicht um ein verkauftes Bauwerk im Sinne von § 438 Abs. 1 Nr. 3 lit. a) BGB (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2015, Az.: 1 U 51/15, juris Rn. 40).

    Es kann hier allerdings offen bleiben, ob der vermeintlich defekte Kombispeicher, der als Teil einer Solarthermieanlage der Unterstützung für die vorhandene Gas-Zentralheizung diente, im Sinne des § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BGB für ein Bauwerk verwendet wurde (ebenfalls offen gelassen vom OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2015, Az.: 1 U 51/15, juris Rn. 43) und ob er mit dem Gebäude des Klägers fest verbunden ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht