Rechtsprechung
SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines Sportunfalls als Arbeitsunfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung; Innerer Zusammenhang zwischen dem Ausüben des Fußballsports und der Tätigkeit als Straßenbahnfahrer; Arbeitsunfall i.R.d. Betriebssports
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Betriebssport - Verletzung kein Arbeitsunfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Betriebliches Fußballspiel nicht versichert
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Straßenbahnfahrer beim (Betriebs-)Fußball verletzt - Kein Arbeitsunfall - keine Leistungen von der Berufsgenossenschaft
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verletzung beim Betriebssport kein Arbeitsunfall
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2008 - L 15 U 297/07
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06
Bei Wettbewerbsveranstaltungen entfällt der Ausgleichssportcharakter, weil die Intention im Rahmen des Wettbewerbs zu gewinnen, im Vordergrund steht (BSG vom 13.12.2005; B 2 U 29/04 R = SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 16). - BSG, 31.10.1972 - 2 RU 116/70
Auszug aus SG Düsseldorf, 12.10.2007 - S 1 U 52/06
Ein solcher geschützter Betriebssport liegt dann vor, wenn die sportliche Betätigung von Betriebsangehörigen, die durch Arbeit bedingte körperliche, geistige oder nervliche Belastung ausgleichen soll, mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfindet und der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf die Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens beschränkt ist sowie Zeit und Dauer des Sports in einem dem Ausgleichszweck entsprechendem Zusammenhang stehen (…vgl. Kass.- Komm./Ricke, § 8 Rdnr. 60 mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG; BSG 2 RU 116/70 = USK 72145).
Rechtsprechung
OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06 a |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen die richterliche Aufklärungspflicht und eine nicht vollständige Beweiserhebung als wesentlicher Verfahrensmangel i.S.d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO); Bewertung des Vortrags einer Partei im Falle der teilweisen Widersprüchlichkeit des Vortrags; ...
- Judicialis
ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
Richterliche Aufklärungspflicht und unvollständige Beweiserhebung als Verfahrensmängel i.S.d. § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 17.08.2006 - 6 O 35/06
- OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.09.2002 - VII ZR 422/00
Begriff des wesentlichen Verfahrensfehlers
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Wesentlich ist der Verfahrensmangel immer dann, wenn er so erheblich ist, dass er keine ordnungsgemäße Grundlage für die Entscheidung darstellt (BGH NJW-RR 2003, 131 m.w.N.). - OLG Koblenz, 16.07.1965 - 3 U 576/63
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Insbesondere ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 139 ZPO (OLG Koblenz NJW 66, 667; OLG München OLGR 00, 325) einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellt. - BGH, 30.05.2001 - XII ZR 273/98
Vereinbarung eines Sonderkündigungsrechts für den Mieter
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Anerkanntermaßen stellen Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BGH NJW 01, 3480; NJW-RR 88, 477; OLG Bamberg OLGR 04, 124; OLG Saarbrücken MDR 03, 1372) wie auch die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war (BGH NJW 00, 142).
- BGH, 15.03.2000 - VIII ZR 31/99
Pflicht zur erneuten Erhebung der Beweise im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Die Zurückverweisung an das LG ist vorliegend deshalb sachdienlich, weil in dem vorliegenden Fall das mögliche Interesse der Parteien an einer schnelleren Erledigung gegenüber dem Verlust einer Tatsacheninstanz nicht überwiegt (vgl. BGH NJW 2000, 2024). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Anerkanntermaßen stellen Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BGH NJW 01, 3480; NJW-RR 88, 477; OLG Bamberg OLGR 04, 124; OLG Saarbrücken MDR 03, 1372) wie auch die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war (BGH NJW 00, 142). - BGH, 09.12.1987 - VIII ZR 374/86
Parteifähigkeit einer GmbH & Co. KG nach Löschung der Komplementär-GmbH; …
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Anerkanntermaßen stellen Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BGH NJW 01, 3480; NJW-RR 88, 477; OLG Bamberg OLGR 04, 124; OLG Saarbrücken MDR 03, 1372) wie auch die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war (BGH NJW 00, 142). - OLG Saarbrücken, 18.06.2003 - 1 U 167/03
Zur Hinweispflicht des Gerichts bei als unsubstantiiert beurteiltem …
Auszug aus OLG Bremen, 24.01.2007 - 1 U 52/06
Anerkanntermaßen stellen Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht einen wesentlichen Verfahrensmangel dar (BGH NJW 01, 3480; NJW-RR 88, 477; OLG Bamberg OLGR 04, 124; OLG Saarbrücken MDR 03, 1372) wie auch die nicht vollständige Beweiserhebung, soweit sie nach der Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Gerichts erforderlich war (BGH NJW 00, 142).
- LG Köln, 01.03.2012 - 27 O 341/11
Umfang der Ansprüche eines Gebrauchtwagenkäufers aus dem selbstständigen …
Auch aus dem vom Kläger zitierten Urteil des OLG Braunschweigs vom 17.07.2008, Az.: 1 U 52/06 ergibt sich keine andere Wertung, denn dieses betrifft einen Fall, in dem es um die kaufvertragliche Gewährleistung geht und nicht wie hier um eine Herstellergarantie.