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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4562
OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4562)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Prüfungspflichten beleglos Zahlungsverkehr Bank

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 398, 667, 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten beleglos Zahlungsverkehr Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten der beteiligten Banken im Verhältnis zueinander beim beleglosen Überweisungsverkehr; Vergleich von Kontonummer und Empfängerbezeichnung; Haftung des endbegünstigten Instituts; Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr; ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 398; BGB § 667; BGB § 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten im beleglosen Zahlungsverkehr zwischen Banken

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 398, 667, 242; EZÜ Nr. 3 Abs. 2 S. 2
    Prüfungspflichten im beleglosen Zahlungsverkehr zwischen den Banken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 242, 398, 667; Abkommen über den Überweisungsverkehr Nr. 3
    Pflicht zum Kontonummer-Namensabgleich der Empfängerbank im beleglosen Zahlungsverkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1547
  • WM 2001, 2003
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZR 207/90

    Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr; Divergenzen zwischen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2000 - 1 U 53/99
    Demgegenüber ermöglicht die namentliche Empfängerbezeichnung eine verlässlichere Bestimmung des Inhalts des Überweisungsauftrags (BGH NJW 1991, 3208, 3209).

    Sinn und Zweck des EZÜ-Abkommens und des Abkommens über den Überweisungsverkehr bestehen nämlich darin, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1991, 3208 (3209) mwNw.) zum beleghaften Zahlungsverkehr die mit dem beleglosen Zahlungsverkehr verbundenen Risiken auszugleichen.

  • BGH, 21.06.2005 - XI ZR 152/04

    Rückforderung eines überwiesenen Betrages nach Änderung des Empfängerkontos durch

    Dies ist nur dann der Fall, wenn eine weisungswidrige Erledigung eines Überweisungsauftrages das Interesse des Überweisungsauftraggebers nicht verletzt (Senat, Urteil vom 8. Oktober 1991 - XI ZR 207/90, WM 1991, 1912, 1913; OLG Hamm WM 1985, 1065, 1066; OLG Köln WM 2001, 2003, 2005).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 17 U 79/03

    Bankenhaftung: Prüfungspflichten der Bank bei Überweisungsaufträgen im Verfahren

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (WM 2001, 2003 = VersR 2000, 1547) betrifft eine Überweisung im EZÜ-Verfahren, bei dem das endbegünstigte Kreditinstitut nach Nr. 3 (2) des EZÜ-Abkommens ausdrücklich verpflichtet war, einen Vergleich der Kontonummer mit dem Namen des Überweisungsempfängers durchzuführen, was dieses aber unterlassen hatte.
  • LG Bonn, 20.04.2007 - 3 O 407/06

    Rückerstattungsanspruch aus einem Banküberweisungsauftrag und

    Die Abtretung von derartigen Ansprüche unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl. etwa OLG Köln, WM 2001, 2003 f.; OLG Düsseldorf, WM 2004, 1233 ff.).

    Denn die Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs bzw. eines Schadensersatzanspruchs verstößt unter anderem dann gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags keine Interessen des Auftraggebers verletzt bzw. wenn der mit der Überweisung verfolgte Zweck im Ergebnis erreicht worden ist (vgl. nur OLG Köln, WM 2001, 2003 ff.; OLG Düsseldorf, WM 2001, 2000 ff. mwN.; WM 2004, 1233 ff., OLG Koblenz, Urteil v. 16.1.2004 - 8 U 1276/02 -, unter JURIS abrufbar; Thür.

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 13/03

    Schadensersatz aus vorvertraglicher Aufklärungspflicht über Gebührenteilung bei

    Ein Geschäftsführer, der Optionsgeschäfte ohne gehörige Aufklärung der Kunden abschließt, den Abschluss veranlasst oder bewusst nicht verhindert, missbraucht seine geschäftliche Überlegenheit in sittenwidriger Weise und haftet den Optionserwerbern gegenüber nach § 826 BGB auf Schadensersatz (BGHZ 124, 151, 162; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2003, 113, 2003, 114).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10014
OLG Düsseldorf, 10.04.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,10014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.04.2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,10014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. April 2000 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/2000,10014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschädigung eines Kraftfahrzeuges; Nürburgring ; Schadensersatzanspruch ; Sorgfaltspflichten ; Überholvorgang ; Überholen

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 4 Satz 4; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 596 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Haftung bei einem Rennunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    (2) In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird ein Haftungsausschluß bei sportlicher Betätigung für den Fall, daß kein oder kein gewichtiger Regelverstoß bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, vielfach auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele bejaht (vgl. OLG Celle, VersR 1980, 874 - Motorsport mit Gelände-Motorrädern - OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 210 - Trabrennen - VersR 1996, 343 - organisierte Radwanderung - NJW-RR 1997, 408 - GoKart-Fahrt - OLG Düsseldorf, DAR 2000, 566 - ADAC-500 km-Rennen auf dem Nürburgring - OLG Hamm, VersR 1985, 296 - Squash-Trainingsspiel - OLG Saarbrücken, VersR 1992, 248 - Gokart-Rennen -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 16. April 1991 - VI ZR 260/90 - nicht angenommen; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1366 - Radtrainingsfahrt -, der erkennende Senat hat die Revision gegen dieses Urteil mit Beschluß vom 14. Juni 1994 - VI ZR 242/93 - nicht angenommen; anders etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1990, 925 - Segelwettkampf - OLG Karlsruhe, NJW 1978, 705 - Hochgebirgstour - VersR 1990, 1405 - Abschlußtraining bei Fahrerlehrgang eines Motorsportclubs - OLG Koblenz, NJW-RR 1994, 1369 - Motorradrallye auf dem Nürburgring -).
  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 11 U 13/15

    Ermittlung des Restwerts eines unfallgeschädigten Fahrzeugs

    Eine dahingehende Verpflichtung des Geschädigten wird - soweit erkennbar - bislang allein vom Oberlandesgericht Köln vertreten (OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2012, I-13 U 80/12 = NJW-RR 2013, 224 f. - Rz. 6 zitiert nach Juris; OLG Köln Beschluss vom 14.02.2005, 15 U 191/04 - Rz. 3 zitiert nach Juris), wohingegen die überwiegende Mehrheit der anderen Oberlandesgerichte die Auffassung vertritt, dass den Geschädigten keine solche Verpflichtung trifft (OLG Hamm, Urteil vom 17.06.1992, 3 U 78/92 = NJW 1993, 404: keine Verpflichtung des Geschädigten, vor dem Verkauf dem Schädiger oder dessen Versicherer Gelegenheit zur Überprüfung der Wertermittlung und zur Abgabe von höheren Restwertangeboten zu geben; ebenso: OLG Oldenburg, Recht und Schaden 1991, 128; OLG München, DAR 1999, 407 f. - Rz. 5 zitiert nach Juris: keine Verpflichtung des Geschädigten vor dem Verkauf des beschädigten Fahrzeuges der gegnerischen Versicherung das Schadensgutachten zur Kenntnis zu bringen; ebenso: OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2005, I-1 U 128/05 = VersR 2006, 1657 f.; OLG Dresden, DAR 2000, 566 - Rz. 9 zitiert nach Juris: kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, weil der Geschädigte die Veräußerung bereits vorgenommen hatte, bevor ihm die Mitteilung der Beklagten über den ggfls.
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2012 - 9 U 97/11

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftung bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen im

    Da es bei dem von ihnen verabredeten Rennen nicht um das schnellstmögliche Erreichen eines bestimmten Ziels, sondern nur um die Beschleunigung der beiden nebeneinander fahrenden Wagen ging, kann auch nicht unterstellt werden, dass sie sich stillschweigend dem bei organisierten Rennveranstaltungen anwendbaren Regelwerk unterworfen hätten, wonach die besonderen Sorgfaltspflichten bei einem Überholvorgang nicht den Überholenden treffen, sondern der Überholte ein Vorbeifahren ohne jede Behinderung zu ermöglichen hat (dazu OLG Düsseldorf, DAR 2000, 566 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 1 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18276
OLG Oldenburg, 24.06.1999 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/1999,18276)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.06.1999 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/1999,18276)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Juni 1999 - 1 U 53/99 (https://dejure.org/1999,18276)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Irreführung einer Werbung von Anlageinteressenten mit Gewinnerwartungsaussagen, die nach der internen Zinsfußmethode ermittelt worden sind; Werbung für die Beteiligung an Windparkanlagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Irreführung einer Werbung von Anlageinteressenten mit Gewinnerwartungsaussagen, die nach der internen Zinsfußmethode ermittelt worden sind; Werbung für die Beteiligung an Windparkanlagen

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