Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 08.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7342
OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.03.2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. März 2005 - 1 U 54/04 (https://dejure.org/2005,7342)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 906 § 1004
    Gefährdung durch Mobilfunk-Basisstationen - Abweisung von vorbeugenden Unterlassungsklagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht: Mobilfunkstrahlung unwesentliche Beeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steigerung des Krebsrisikos im Nahbereich um Mobilfunk-Basisstationen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Vorbeugende Unterlassungsklagen sind ohne Beweisaufnahme abzuweisen (Anschluss an BGH NJW 2004, 1317 ff.).

    Immissionen elektromagnetischer Felder werden als "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen" von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst (BGH NJW 2004, 1317-1319 [juris-Rn. 9]).

    Dem beeinträchtigten Nachbarn ist dadurch nicht die Beweislast für die Wesentlichkeit der Beeinträchtigung auferlegt worden; es ist vielmehr bei der Beweislast des Störers für die Unwesentlichkeit geblieben (vgl. BGH NJW 2004, 1317-1319 [juris-Rn. 13]).

    (1) Der auch von anderen Mobilfunkgegnern vertretenen Rechtsansicht, die Verordnung habe athermische Effekte elektromagnetischer Felder nicht berücksichtigt und könne deshalb für solche Effekte keine Grenzwerte vorgeben, hat der BGH eine klare Absage erteilt (NJW 2004, 1317 ff. [juris-Rn. 10]).

    Abgesehen davon, dass die Kläger ein solches nicht beantragt, sondern stets die Vernehmung ihnen genehmer Wissenschaftler als sachverständige Zeugen beantragt haben, wäre ein solches Beweismittel beim derzeitigen Forschungsstand auch ungeeignet, weil es nur den bestehenden Zustand der Ungewissheit spiegeln könnte (vgl. BGH NJW 2004, 1317 ff. [juris-Rn. 16 ff.]).

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die Grenzwerte, auf die diese durch das Sachenrechtsänderungsgesetz 1994 eingefügte Vorschrift Bezug nimmt, haben indizielle Bedeutung in dem Sinne, dass ihre Einhaltung oder Unterschreitung die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indiziert (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 13]; BGHZ 148, 261, 264 f.).

    Der beeinträchtigte Nachbar hat allerdings besondere Umstände des Einzelfalles darzulegen und im Bestreitensfalle zu beweisen, die diese Indizwirkung erschüttern (vgl. BGH a. a. O.), z. B. die besondere Lästigkeit von Geräuschen, die sich in Messergebnissen nur unzureichend erfassen lässt (vgl. BGHZ 148, 261, 265, und die Gesetzesbegründung [BT-Drs. 12/7425, S. 88]); gelingt ihm dies nicht, ist der Beweis der Unwesentlichkeit als geführt anzusehen.

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (vgl. BVerfG NJW 1997, 2509 f. [juris-Rn. 5, 10]; BauR 2002, 1222 ff.), die sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 14]).

    Die Grenzwerte der Verordnung könnten allenfalls dann wegen eines Verstoßes gegen die aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht unbeachtlich sein und als Anknüpfungspunkt für die Unwesentlichkeitsvermutung des § 906 Abs. 1 Satz 2 BGB entfallen, wenn ihre Untragbarkeit evident wäre (vgl. BVerfG BauR 2002, 1222 ff. [juris-Rn. 14]).

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Die in den Grenzwerten zum Ausdruck gekommene Wertung bindet die Zivilgerichte (vgl. BVerfG NJW 1997, 2509 f. [juris-Rn. 5, 10]; BauR 2002, 1222 ff.), die sie nicht auf dem Umweg des privaten Immissionsschutzes in Frage stellen dürfen; eine eigene generelle Risikobewertung steht ihnen nicht zu (vgl. BGH a. a. O. [juris-Rn. 14]).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 190/00

    Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkstation - Feststellungen durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
  • OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04
    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04 (a)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11185
OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04 (a) (https://dejure.org/2004,11185)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2004 - 1 U 54/04 (a) (https://dejure.org/2004,11185)
OLG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 1 U 54/04 (a) (https://dejure.org/2004,11185)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wegen der Verletzung einer Informationspflicht; Beginn einer Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit dem Erwerb der Wertpapiere; ...

  • Judicialis

    WpHG § 37 a

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    WpHG § 37a
    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04
    Selbst wenn ein Kaufgegenstand seinen Kaufpreis wert ist, d.h. Leistung und Gegenleistung objektiv gleichwertig sind und somit kein Schaden im Sinne der Differenzhypothese feststellbar ist, kann der Käufer bereits dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGH, ZIP 1998, 154 (158)).
  • OLG Hamm, 04.05.2004 - 4 U 21/04
    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04
    Erwirbt ein Bankkunde eine Kapitalanlage, die für die Zwecke des Anlegers ungeeignet ist, weil sie etwa mit einem den Bedürfnissen des Klägers nicht entsprechenden Risiko behaftet ist, so tritt der Schaden bereits mit dem Erwerb der Kapitalanlage ein (KG, Urt. v. 11.03.2004, ZIP 2004, 1306; HansOLG Bremen, Urt. v. 20.08.2004, Az. 4 U 21/04, S. 26; Koller in: Assmann/Schneider, WpHG, § 37a Rn 7; Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, 2003, § 20 Rn 9; Eilenberger, Beilage zu WM 2001, 1 (15); Hackenberg/Roller, VuR 2004, 46 (47); Kritter, BKR 2004, 261 (262); Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., 2004, Rn 16.569).
  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und

    Auszug aus OLG Bremen, 08.12.2004 - 1 U 54/04
    Erwirbt ein Bankkunde eine Kapitalanlage, die für die Zwecke des Anlegers ungeeignet ist, weil sie etwa mit einem den Bedürfnissen des Klägers nicht entsprechenden Risiko behaftet ist, so tritt der Schaden bereits mit dem Erwerb der Kapitalanlage ein (KG, Urt. v. 11.03.2004, ZIP 2004, 1306; HansOLG Bremen, Urt. v. 20.08.2004, Az. 4 U 21/04, S. 26; Koller in: Assmann/Schneider, WpHG, § 37a Rn 7; Lang, Informationspflichten bei Wertpapierdienstleistungen, 2003, § 20 Rn 9; Eilenberger, Beilage zu WM 2001, 1 (15); Hackenberg/Roller, VuR 2004, 46 (47); Kritter, BKR 2004, 261 (262); Kümpel, Bank- und Kapitalmarktrecht, 3. Aufl., 2004, Rn 16.569).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2006 - 23 U 287/05

    Bankenhaftung: Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen falscher

    Von der Verjährungsregelung des § 37a WpHG werden vertragliche Schadensersatzansprüche (aus §§ 311 Abs. 2, 280 BGB bzw. c.i.c) und auch - hinsichtlich fahrlässiger Begehungsweise - auch deliktische Ansprüche (aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 31 WpHG) erfasst (BGH, Urteil vom 8. März 2005, XI ZR 170/04, NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. April 2005, 23 U 71/04, NJW-RR 2005, 1215; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Februar 2005, 15 U 106/4, zit. nach Juris; OLG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2004, 1 U 54/04, OLGR Bremen 2005, 205; OLG München, Urteil vom 6. Oktober 2004, 7 U 3009/04, WM 2005, 647).
  • OLG Köln, 14.12.2005 - 13 U 144/05

    Kenntnisunabhängiger Beginn der Verjährungsfrist im Wertpapierrecht

    Den Anlageberatern sollte eine zuverlässige Einschätzung möglicher Haftungsansprüche ermöglicht werden, um so ihre Bereitschaft zu stärken, den Anlegern vermehrt risikoreiche Kapitalanlagen zu empfehlen (BT-Drucks. 13/8933, S. 59, 96)." Das OLG Bremen (OLGReport 2005, 205) weist ergänzend darauf hin, dass der ursprüngliche Regierungsentwurf zu § 37a WpHG vorsah, dass der Anspruch des Kunden in sechs Monaten seit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von der Verletzung Kenntnis erlangt, verjährt, spätestens jedoch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
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