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   OLG Rostock, 20.12.2013 - 1 U 55/09   

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https://dejure.org/2013,66351
OLG Rostock, 20.12.2013 - 1 U 55/09 (https://dejure.org/2013,66351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20.12.2013 - 1 U 55/09 (https://dejure.org/2013,66351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 1 U 55/09 (https://dejure.org/2013,66351)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2017 - 1 U 70/16

    Verkehrsunfall - Schadensersatzpflicht für psychisch bedingte Folgewirkungen

    Bei der Haftung im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr steht dabei regelmäßig die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund (Senat, Urteil vom 24.05.2011, Az.: I-1 U 220/10 und Urteil vom 07.06.2011, Az.: I-1 U 55/09, KG Berlin, DAR 2002, 266).

    Maßgeblich für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind Ausmaß und Schwere der psychischen und physischen Störungen, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die Dauer der stationären Behandlung, die Arbeitsunfähigkeit, die Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, die Fraglichkeit der endgültigen Heilung, das Fortbestehen dauernder Behinderungen und Entstellungen, das Alter des Verletzten, der Grad der Verschuldensbeiträge sowie die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten (BGH NJW 1998, 2741; Senat, Urteil vom 17.11.2008, Az.: I-1 U 249/06; Urteil vom 07.06.2011, Az.: I-1 U 55/09).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 61/17

    Anforderungen an den Beweis einer posttraumatischen Belastungsstörung als Folge

    Bei Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen steht in der Regel die Ausgleichsfunktion im Vordergrund (vgl. z.B. Senat 7. Juni 2011, 1 U 55/09; KG, 12. September 2002, 12 U 9590/00).

    Maßgeblich sind dann vor allem die Schwere der erlittenen Verletzungen, das hierdurch bedingte Leiden, dessen Dauer, die subjektive Wahrnehmung der Beeinträchtigungen für den Verletzten und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH, 12. Mai 1998, VI ZR 182/97; Senat 7. Juni 2011, 1 U 55/09).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2019 - 1 U 96/16

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für die

    Bei Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen steht grundsätzlich die Ausgleichsfunktion im Vordergrund (vgl. z.B. Senat, Urteil vom 15.03.2018, 1 U 65/17; Senat, Urteil vom 07.06.2011, 1 U 55/09; KG, Urteil vom 12.09.2002, 12 U 9590/00).

    Maßgeblich sind dann vor allem die Schwere der erlittenen Verletzungen, das hierdurch bedingte Leiden, dessen Dauer, die subjektive Wahrnehmung der Beeinträchtigungen für den Verletzten, vorhandene Schäden, Vorliegen eines Dauerschadens, Komplikationen und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH, Urteil vom 12.05.1998, VI ZR 182/97; Senat, Urteil vom 07.06.2011, 1 U 55/09).

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
    Bei Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen steht in der Regel die Ausgleichsfunktion im Vordergrund (vgl. z.B. Senat, 7. Juni 2011, 1 U 55/09; KG, 12. September 2002, 12 U 9590/00).

    Maßgeblich sind dann vor allem die Schwere der erlittenen Verletzungen, das hierdurch bedingte Leiden, dessen Dauer, die subjektive Wahrnehmung der Beeinträchtigungen für den Verletzten und das Ausmaß des Verschuldens des Schädigers (BGH, 12. Mai 1998, VI ZR 182/97; Senat 7. Juni 2011, 1 U 55/09).

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 44/15
    Bei der Haftung im Zusammenhang mit Unfällen im Straßenverkehr steht dabei regelmäßig die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund (Senat, Urteil vom 24.05.2011, Az.: I-1 U 220/10 und Urteil vom 07.06.2011, Az.: I-1 U 55/09, KG Berlin, DAR 2002, 266).

    Maßgeblich für die Bemessung des Schmerzensgeldes sind Ausmaß und Schwere der psychischen und physischen Störungen, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die Dauer der stationären Behandlung, die Arbeitsunfähigkeit, die Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufes, die Fraglichkeit der endgültigen Heilung, das Fortbestehen dauernder Behinderungen und Entstellungen, das Alter des Verletzten, der Grad der Verschuldensbeiträge sowie die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten (BGH NJW 1998, 2741; Senat, Urteil vom 17.11.2008, Az.: I-1 U 249/06; Urteil vom 07.06.2011, Az.: I-1 U 55/09).

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