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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - I-7 U 55/14   

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OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - I-7 U 55/14 (https://dejure.org/2015,14466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2015 - I-7 U 55/14 (https://dejure.org/2015,14466)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2015 - I-7 U 55/14 (https://dejure.org/2015,14466)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppelte Rückschaupflicht missachtet - Haftungsverteilung bei Unfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erbenstellung eines vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kindes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtehelichen Recht - Einzelfallgerechtigkeit oder formale Rechtssicherheit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1526
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Allerdings ist die EMRK, obwohl sie lediglich im Range eines einfachen Gesetzes steht, als Auslegungshilfe bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen (Art. 1 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG ZEV 2013, 326, 330 Rn. 40; NJW 2011, 1931, 1936 ff.; NJW 2004, 3407).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei der Beurteilung von Übergangsvorschriften zu beachten, dass der Grundsatz der Rechtssicherheit klare schematische Entscheidungen über die zeitliche Abgrenzung zwischen altem und neuem Recht verlangt, so dass es unvermeidlich ist, dass sich in der Rechtsstellung der Betroffenen, je nachdem, ob sie dem alten oder neuen Recht zu entnehmen ist, Unterschiede ergeben, die dem Ideal der Rechtsgleichheit widersprechen (BVerfG ZEV 2013, 326, 329 Rn. 34 m.w.N.).

    Die Revision ist zuzulassen, da der von Teilen der Literatur bejahten, durch das Bundesverfassungsgericht (ZEV 2013, 326 Rn. 43) offengelassenen Frage einer teleologischen Reduktion der Übergangsvorschriften des Art. 12 § 10 NEhelG vor dem Hintergrund der neuen Rechtsprechung des EGMR grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommt.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Zwar folgt aus der Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) auch das Gebot, die Gewährleistungen der EMRK sowie die Entscheidungen des EGMR im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu berücksichtigen, selbst wenn die Entscheidung - wie hier - gegen einen anderen Vertragsstaat ergangen ist und eine unmittelbare Bindungswirkung nach Art. 46 EMRK nicht besteht (vgl. BVerfG NJW 2004, 3407, 3410; BVerwG NVwZ 2000, 810, 811f.; Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Auflage 2011 Art. 46 Rn. 15 ff.).

    Allerdings ist die EMRK, obwohl sie lediglich im Range eines einfachen Gesetzes steht, als Auslegungshilfe bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen (Art. 1 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG ZEV 2013, 326, 330 Rn. 40; NJW 2011, 1931, 1936 ff.; NJW 2004, 3407).

    Ihre Heranziehung als Auslegungshilfe verlangt aber keine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Konvention, sondern ein Aufnehmen ihrer Wertungen, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG, NJW 2004, 3407; NJW 2011, 1931).

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Dies gilt auch für ihre Auslegung durch den EGMR (BVerfG NJW 2011, 1931).

    Allerdings ist die EMRK, obwohl sie lediglich im Range eines einfachen Gesetzes steht, als Auslegungshilfe bei der Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes heranzuziehen (Art. 1 Abs. 2 GG; vgl. BVerfG ZEV 2013, 326, 330 Rn. 40; NJW 2011, 1931, 1936 ff.; NJW 2004, 3407).

    Ihre Heranziehung als Auslegungshilfe verlangt aber keine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Konvention, sondern ein Aufnehmen ihrer Wertungen, soweit dies methodisch vertretbar und mit den Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist (BVerfG, NJW 2004, 3407; NJW 2011, 1931).

  • BGH, 09.05.2007 - IV ZR 98/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Dieses ist mit einer Quote des Wertes des sich aus der Auskunft ergebenden Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH ZEV 2007, 534; ZEV 2006, 265 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Auskunft"; Staudinger- Herzog, BGB, Neubearb. 2015, § 2314, Rn. 169).

    Grundlage für die Wertermittlung des Leistungsanspruchs sind dabei die Vorstellungen des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung bzw. Berufungseinlegung (BGH ZEV 2007, 534 Rn. 6).

  • EGMR, 07.02.2013 - 16574/08

    FABRIS c. FRANCE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Der entscheidende Gesichtspunkt ist demnach, ob der Betroffene ohne die gerügte Diskriminierung einen nach staatlichem Recht durchsetzbaren Anspruch auf einen Vermögenswert gehabt hätte (vgl. EGMR, Urteil vom 07.02.2013 Fabris./.Frankreich , BeckRS 2013, 07656 (englische Fassung) = ZEV 2014, 491, 492 Rn. 52; a.A. BGH NJW 2012, 231, 235 Rn. 56).

    Nachdem der EGMR ( Fabris./.Frankreich ZEV 2014, 491, 492 Rn. 66 a.E.) auch bei einem durch eine Übergangsvorschriften geregelten Sachverhalt eine Einzelfallabwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und denen der betroffenen Personen nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit für erforderlich gehalten hat, könnte eine solche individuelle Prüfung nach der EGMR auch bei Anwendung der Übergangsvorschriften des Art. 12 § 10 NEhelG geboten sein (in diesem Sinne Leipold ZEV 2014, 449, 452 f.).

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 195/04

    Streitwert einer Auskunftsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Dieses ist mit einer Quote des Wertes des sich aus der Auskunft ergebenden Leistungsanspruchs zu bestimmen, die in der Regel zwischen 1/10 und 1/4 bemessen wird und umso höher anzusetzen ist, je geringer die Kenntnisse des Klägers und sein Wissen über die zur Begründung des Leistungsanspruchs maßgeblichen Tatsachen sind (BGH ZEV 2007, 534; ZEV 2006, 265 m.w.N.; Zöller-Herget, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 3 Rn. 16 "Auskunft"; Staudinger- Herzog, BGB, Neubearb. 2015, § 2314, Rn. 169).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Eine Streitwertaddition ist gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 GKG nicht vorzunehmen, da etwaige Rechte als Erbe und als Pflichtteilsberechtigter wirtschaftlich gleichgerichtet sind und sich gegenseitig ausschließen (vgl. BGH NJW-RR 2005, 506).
  • OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Dabei kann dahinstehen, ob eine Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK vorgreiflich im Sinne des § 148 ZPO sein kann (bejahend OLG Nürnberg WM 2012, 2056), zumal im vorliegenden Fall eine Parteiidentität nicht besteht.
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Dabei kann dahinstehen, ob bereits aufgrund der unstreitigen Kontakte eine familiäre Beziehung zwischen dem Kläger und dem Erblasser bestand, die im Licht der Rechtsprechung eine Anwendung des Art. 8 EMRK (vgl. EGMR Brauer./.Deutschland , ZEV 2009, 510 m.w.N.; Marckxs./.Belgien NJW 1979, 2449) rechtfertigt.
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 9.98

    Normenkontrollverfahren; Verfahrensermessen; Verhandlung, mündliche; öffentliche;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2015 - 7 U 55/14
    Zwar folgt aus der Bindung des Richters an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) auch das Gebot, die Gewährleistungen der EMRK sowie die Entscheidungen des EGMR im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu berücksichtigen, selbst wenn die Entscheidung - wie hier - gegen einen anderen Vertragsstaat ergangen ist und eine unmittelbare Bindungswirkung nach Art. 46 EMRK nicht besteht (vgl. BVerfG NJW 2004, 3407, 3410; BVerwG NVwZ 2000, 810, 811f.; Meyer-Ladewig, EMRK, 3. Auflage 2011 Art. 46 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10

    Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

  • EGMR, 28.05.2009 - 3545/04

    Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der

  • OLG Stuttgart, 24.11.2009 - 8 W 462/09

    Völkerrechtskonforme Auslegung des Nichtehelichengesetzes im Hinblick auf die

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

  • OLG Köln, 11.10.2010 - 2 Wx 39/10

    Geltung der Stichtagsregelung für das Erbrecht nichtehelicher Abkömmlinge

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15

    Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische

    Die teleologische Erweiterung von Art. 5 Satz 2 ZwErbGleichG liegt in den genannten Fällen im Rahmen geltender methodischer Standards (vgl. Lieder in Erman, BGB 14. Aufl. § 1924 Rn. 1e; MünchKomm-BGB/Leipold, 7. Aufl. Einleitung Band 10 Rn. 113; ders., ZEV 2014, 449, 455; ders., FPR 2011, 275, 279 f.; Lieder/Berneith, FamRZ 2015, 1528 f.; wohl auch BeckOGK/Tegelkamp, BGB Stand: 1.4.2017 § 1924 Rn. 52 ff.; Magnus, FamRZ 2017, 586, 590; a.A. OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 1526, 1527).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - I-1 U 55/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16857
OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - I-1 U 55/14 (https://dejure.org/2015,16857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.02.2015 - I-1 U 55/14 (https://dejure.org/2015,16857)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - I-1 U 55/14 (https://dejure.org/2015,16857)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand links abbiegenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Fahrbahnrand links abbiegenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand abbiegenden Kastenwagens mit einem überholenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 22.10.2014 - 1 U 25/14

    Haftung eines Registrars für Domaininhalte

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    Dem entspricht die ständige Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 25. November 2014, Az.: I-1 U 25/14).

    Eine unklare Verkehrslage im Sinne des § 5 Abs. 3 Ziffer 1 StVO ist dann gegeben, wenn der Überholende nach den gegebenen Umständen nicht mit einem ungefährlichen Überholen rechnen darf, insbesondere wenn sich nicht sicher beurteilen lässt, was der Vorausfahrende sogleich tun wird (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: I-1 U 25/14).

  • OLG Zweibrücken, 10.07.2013 - 1 U 47/11
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    Dabei schafft allein die Tatsache, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug relativ langsam fährt und sich möglicherweise sogar rechts einordnet, für den nachfolgenden Verkehr noch keine unklare Verkehrslage dahingehend, dass dessen Fahrer gleich nach links abzubiegen oder sogar zu wenden beabsichtigt (Senat a.a.O.; Senat, Urteil vom 13. Dezember 2011, Az.: I-1 U 47/11; Senat, Urteil vom 25. Mai 2009, Az.: I-1 U 141/08 dort mit Hinweis auf OLG Celle, Schaden-Praxis 2005, 333; KG Berlin, KGR 2003, 3; Hentschel/König/Dauer a.a.O., § 5 StVO, Rdnr. 35).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn zu dem auffälligen Fahrverhalten des Voranfahrenden hinzu kommt, dass der linke Fahrtrichtungsanzeiger betätigt wird, ohne dass dieser sich hinreichend nach links eingeordnet hat (Senat a.a.O.; Senat, Urteil vom 13. September 2011, Az.: I-1 U 47/11 mit Hinweis auf KG a.a.O.).

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 152, 254, 258).
  • BGH, 04.06.1985 - VI ZR 15/84

    Anscheinsbeweis für Verschulden des wendenden Fahrzeugs bei einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    Bei einer Kollision eines wendenden Verkehrsteilnehmers mit einem im fließenden Verkehr befindlichen Kraftfahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Ersteren (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 9 StVO, Rdnr. 59 mit Hinweis auf BGH DAR 1985, 316 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    In jedem Fall sind nur unstreitige bzw. zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.02.2015 - 1 U 55/14
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus welchen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
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