Weitere Entscheidungen unten: OLG Düsseldorf, 25.02.2014 | SG Gießen, 08.05.2015

Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.01.2014 - I-1 U 56/13   

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OLG Köln, 10.01.2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,14506)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.01.2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,14506)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Januar 2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,14506)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2
    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unternehmen oder Unternehmensbeteiligung als Nachlassgegenstand und Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Unternehmensbeteiligung im Nachlass - Umfang des Auskunftsanspruchs eines Pflichtteilsberechtigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unternehmen oder Unternehmensbeteiligung als Nachlassgegenstand und Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Belegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbe muss dem Pflichtteilsberechtigten Bilanzen vorlegen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflichtteilsrecht: Anspruch des Pflichtteilsberechtigten zur Einsicht in Belege

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen oder Unternehmensbeteiligung als Nachlassgegenstand und Auskunftsanspruch eines Pflichtteilsberechtigten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 04.03.1998 - 13 U 152/97

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage von Geschäftsunterlagen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).

    Auch wenn im Allgemeinen kein Anspruch auf Vorlage von Belegen besteht, so ist allgemein anerkannt (z.B. BGH Urt. v. 02.11.1960, V ZR 124/59, zit. nach juris Tz. 19; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 2; OLG Düsseldorf Urt. v. 17.05.1996, 7 U 126/95, NJW-RR 1997, 454, 455; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314 Rn. 10), dass der gem. § 2314 BGB Auskunftsberechtigte, sofern zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände verlangen, sondern er darüber hinaus auch die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen fordern kann, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen.

    Die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren zur Wertermittlung widerspräche dem Informationszweck der Vorschrift (OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 10; OLG München, Urt. v. 15.01.1988, 14 U 572/87, NJW-RR 1988, 390 f.).

  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 153/04

    Bewertung von Kunstgegenständen im Rahmen des Pflichtteilsanspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Auch wenn im Allgemeinen kein Anspruch auf Vorlage von Belegen besteht, so ist allgemein anerkannt (z.B. BGH Urt. v. 02.11.1960, V ZR 124/59, zit. nach juris Tz. 19; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 2; OLG Düsseldorf Urt. v. 17.05.1996, 7 U 126/95, NJW-RR 1997, 454, 455; Palandt/Weidlich, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2314 Rn. 10), dass der gem. § 2314 BGB Auskunftsberechtigte, sofern zum Nachlass ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung gehört, nicht nur Auskunft über den Wert des Unternehmens und der Unternehmensgegenstände verlangen, sondern er darüber hinaus auch die Vorlage der notwendigen Geschäftsunterlagen fordern kann, die ihn in den Stand setzen, die Ermittlung jener Werte selbst vorzunehmen.
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 150/84

    Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).
  • OLG München, 15.01.1988 - 14 U 572/87

    Wertermittlung; Wertermittlungsanspruch; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Die Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren zur Wertermittlung widerspräche dem Informationszweck der Vorschrift (OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris, Tz. 10; OLG München, Urt. v. 15.01.1988, 14 U 572/87, NJW-RR 1988, 390 f.).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Die von der Beklagten diesbezüglich herangezogen Rechtsprechung zur Bewertung von Nachlassgegenständen anhand des im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall tatsächlich erzielten Verkaufserlöses (BGH, Beschluss v. 25.11.2010, IV ZR 124/09, zit. nach juris, Tz. 5) ist vorliegend nicht anzuwenden.
  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12

    Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Eine gesetzliche Regelung existiert nicht und eine analoge Anwendung der gesetzlich geregelten erbrechtlichen Auskunftsansprüche wird abgelehnt (so jüngst ausdrücklich OLG München, Urt. v. 21.03.2013, 14 U 3585/12, zit. nach juris, Tz. 37 ff.).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).
  • BGH, 24.09.1984 - II ZR 256/83

    Wirksamkeit einer Abfindungsklausel nach dem Buchwert

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Dabei wird regelmäßig mit der heute herrschenden Auffassung von dem Ertragswert auszugehen sein (BGH, Urt. v. 24.09.1984, II ZR 256/83, zit. nach juris, Tz. 10).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13
    Da sich dem Pflichtteilsberechtigten vielfach ohne sachverständige Hilfe aus den Geschäftsunterlagen die für die Bewertung besonders bedeutsamen stillen Reserven, die Ertragskraft des Unternehmens und der zu berücksichtigende Firmenwert nicht vollständig erschließen lassen, ist es gerechtfertigt, ihm in solchen Fällen einen Anspruch darauf einzuräumen, dass der Wert durch einen unparteiischen Sachverständigen ermittelt wird (ständige Rechtsprechung des BGH, z.B. Urt. v. 30.10.1974, IV ZR 41/73, zit. nach juris, Tz. 35; Urt. v. 08.07.1985, II ZR 150/84, zit. nach juris, Tz. 11; Urt. v. 04.10.1989, IVa ZR 198/88, zit. nach juris, Tz. 12; OLG Köln, Urt. v. 04.03.1998, 13 U 152/97, zit. nach juris Tz. 9; Urt. v. 05.10.2005, 2 U 153/04, juris Tz. 60).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.1996 - 7 U 126/95
  • OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10

    Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten zu ergänzungspflichtigen

  • OLG Koblenz, 25.11.2015 - 5 U 779/15

    Auskunftspflicht des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben über auf den

    Über lebzeitige, auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen ist der Pflichtteilsberechtigte dem Erben in entsprechender Anwendung von § 2057 BGB auskunftspflichtig (gegen OLG München 14 U 3585/12 und OLG Köln 1 U 56/13).
  • LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15

    Wertermittlungsanspruch

    Auch die Kammer folgt dieser Ansicht, zu der im Ergebnis auch das OLG Köln tendiert (OLG Köln, Urteil vom 10.01.2014, Az: 1 U 56/13, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-1 U 56/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,70877
OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,70877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,70877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - I-1 U 56/13 (https://dejure.org/2014,70877)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Authentizität des Schadensereignisses im Sinne des zufälligen Zusammenstoßes zweier Verkehrsteilnehmer in einer Vorfahrtsituation; Kompatibilität der eingetretenen Fahrzeugschäden; Bejahung des Ursachenzusammenhangs zwischen der Überschreitung der zulässigen ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Allerdings ist unter Umständen ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH DAR 2010, 457; BGH DAR 2010, 512 sowie BGH DAR 2010, 509 und BGH DAR 2010, 577).

    Es ist also substantiierter Sachvortrag und gegebenenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich, um den Vollbeweis der Gleichwertigkeit der alternativen Reparaturmöglichkeit zu erbringen (Ullmann, NZV 2010, 489, 491 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 13. Juli 2010, AZ: VI ZR 259/09).

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Der Geschädigte darf, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielt hat (BGH Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: VI ZR 320/12 Rdnr. 8 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. April 2003, BGHZ 155, 1; "Porsche-Urteil" und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 66, 239, 241 sowie BGHZ 155, 1, 3).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Diese Senatsrechtsprechung zur Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfallschadens im Falle der Fahruntauglichkeit des unfallgeschädigten Fahrzeugeigentümers bei einer Fremdnutzung seines Wagens (zuletzt Urteil vom 30. Juli 2013, Az.: I - 1 U 231/12 mit Hinweis auf BGH NJW 1973, 33; BGH NJW 1975, 933; OLG Köln, VersR 1977, 937 sowie KG DAR 2006, 151) ist auf die durch den Bundesgerichtshof postulierte sechsmonatige Halte- und Gebrauchsfrist zum Nachweis des Integritätsinteresses des geschädigten Fahrzeugeigentümers (BGH NJW 2007, 67) zu übertragen.
  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Der Anspruch des Geschädigten auf Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden Reparaturkosten besteht unabhängig davon, ob der Geschädigte den Wagen tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGHZ 66, 239, 241 sowie BGHZ 155, 1, 3).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Allerdings ist unter Umständen ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen anderen markengebundenen oder "freien" Fachwerkstatt möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und der Geschädigte keine Umstände aufzeigt, die ihm eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH DAR 2010, 457; BGH DAR 2010, 512 sowie BGH DAR 2010, 509 und BGH DAR 2010, 577).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Der Richter muss sich vielmehr mit einer persönlichen Gewissheit begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 268, Rdnr. 19 mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 935, 937 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einem Verkehrsunfall ist zu bejahen, wenn bei Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der kritischen Verkehrssituation der Unfall vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urteil vom 25. März 2003, Az.: VI ZR 161/02, Leitsatz 1; DAR 2003, 308).
  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 320/12

    Fiktive Schadensabrechnung nach Verkehrsunfall: Verweisung auf günstigere

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Der Geschädigte darf, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt erzielt hat (BGH Urteil vom 14. Mai 2013, Az.: VI ZR 320/12 Rdnr. 8 - zitiert nach Juris - mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. April 2003, BGHZ 155, 1; "Porsche-Urteil" und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.02.2014 - 1 U 56/13
    Es darf sich also der in sie Hineinfahrende grundsätzlich darauf verlassen, dass ein etwa von links Kommender seine Vorfahrt beachten werde (Senat, Urteil vom 26. November 2013, Az.: I-1 U 1/13 mit Hinweis auf Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 14, Rdnr. 175, dort mit Hinweis auf BGH, NJW 1985, 2752).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2012 - 9 U 169/10

    Haftungsquote bei einer Vorfahrtsverletzung ("rechts vor links" an einer

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

  • BGH, 29.04.2008 - VI ZR 220/07

    Abrechnung des Unfallgeschädigten auf Reparaturkostenbasis

  • BGH, 17.10.2006 - VI ZR 249/05

    Übergang von der Schadensberechnung nach dem Wiederbeschaffungsaufwand zum Ersatz

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Letzteres wird angenommen, wenn seit der Erstzulassung seines Fahrzeuges noch keine drei Jahre vergangen sind oder der Geschädigte sein - älteres - Fahrzeug in der Vergangenheit stets und ständig nur in marken-gebundene Werkstätten gegeben hatte (BGH, Urteil vom 29.04.2003, Az.: VI ZR 398/02; BGH DAR 2010, 457; DAR 2010, 512; DAR 2010, 509 sowie DAR 2010, 577; Senat, Urteil vom 25.02.2014, I-1 U 56/13; Urteil vom 27.03.2012, I-1 U 139/11, Urteil vom 16.06.2008, I-1 U 246/07).
  • VGH Bayern, 13.11.2017 - 6 ZB 17.1836

    Keine Billigkeitszuwendung für Beamten bei Missachtung der Vorfahrt

    Nur geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen des Vorfahrtberechtigten führen aber in aller Regel nicht zu dessen anteiliger Mithaftung im Falle eines Kreuzungszusammenstoßes (OLG Düsseldorf, U.v. 25.2.2014 - I-1 U 56/13 - juris Rn. 35).
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   SG Gießen, 08.05.2015 - S 1 U 56/13   

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SG Gießen, 08.05.2015 - S 1 U 56/13 (https://dejure.org/2015,83049)
SG Gießen, Entscheidung vom 08.05.2015 - S 1 U 56/13 (https://dejure.org/2015,83049)
SG Gießen, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - S 1 U 56/13 (https://dejure.org/2015,83049)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2013 - L 3 U 100/13
    Auszug aus SG Gießen, 08.05.2015 - S 1 U 56/13
    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Begründung des angegriffenen Bescheids und Widerspruchsbescheids Bezug genommen und ausdrücklich auch auf die Begründung des Hessischen Landessozialgerichts im Beschluss vom 13.05.2014 (Az.: L 3 U 100/13 B).
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