Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01 - 133 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Judicialis
ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 826; ; StGB § 264 a
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bank-, Finanz- und allg. Kapitalanlagerecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Haftungsfreizeichnung, Anlagevermittlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 280
Haftung des Anlageberaters und des Anlagevermittlers
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.06.2001 - 15 O 279/99
- OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01 - 133
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99
Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Liegen also objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (BGH NJW-RR 2000, 998; WM 1993, 1238 f.).Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfugt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (BGH NJW-RR 2000, 998).
Insoweit geboten der Inhalt des Prospekts und die Darstellung der Trägerschaft eine Plausibilitätsprüfung (BGH NJW-RR 2000, 998).
Davon kann sich der Auskunftsverpflichtete nicht durch AGR freizeichnen (BGH NJW-RR 2000, 998 f.).
- BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92
Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (BGH WM 1993, 1238).Es gereicht einem Anlagevermittler zum Verschulden, wenn er ein Kapitalanlage als sicher hinstellt, obwohl seine Informationsgrundlagen erkennbar nicht ausreichen; zumindest muss er dann offenbaren, dass ihm gesicherte Informationen über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht zur Verfügung stehen (BGH WM 1993, 1238, 1240).
Liegen also objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlagevermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (BGH NJW-RR 2000, 998; WM 1993, 1238 f.).
- BGH, 06.06.1994 - II ZR 292/91
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Verschulden bei Vertragsschluß; Aufgabe …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Dieses Interesse gibt aber keinen Anlass, ihn deswegen persönlich für die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen zu lassen (BGHZ 126, 181, 187).Es wird sich dabei im Allgemeinen um Erklärungen im Vorfeld einer Garantiezusage handeln (BGHZ 126, 181, 189).
- BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90
§ 264 a StGB als Schutzgesetz
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Der von § 264 a StGB geforderte Vorsatz ist auch Voraussetzung der Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB (BGHZ 116, 7, 14). - BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97
Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Ausgangspunkt der Schadensberechnung ist danach, dass die Klägerin ihr Kapital behalten hätte und ihr grundsätzlich ein Verlust in dieser Höhe zu erstatten ist (BGH NJW 1998, 2524). - BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Nicht nur unrichtige Unterrichtung, sondern auch das Unterlassen gebotener Information kann also Schlechterfüllung darstellen (BGH NJW 1982, 1095). - BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85
Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.04.2002 - 1 U 577/01
Dabei handelt es sich um die Mitteilung von Tatsachen, grundsätzlich nicht um deren Wertung und Auswertung (BGH WM 1987, 531 f.).