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   OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98   

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https://dejure.org/2000,13246
OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2000 - 1 U 593/98 (https://dejure.org/2000,13246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßiges Alternativverhalten; Amtshaftung; Hochwasser; Boot; Schiff

  • Judicialis

    VerwVollstrG § 6; ; BWassStrG § 28 Abs. 3; ; BGB § 839 Abs. 1; ; GG § 34 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Amtshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mainz - 1 O 565/96
  • OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
    War der Senat zuvor davon ausgegangen, das Boot sei beim Abtransport unsachgemäß behandelt und beschädigt worden, war es auf die formelle Rechtmäßigkeit oder auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nicht angekommen, denn aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß bei Eingriffen in die Rechtssphäre von Privatpersonen nachteilige Folgen vermieden werden müssen (BGHZ 18, 366/368; BGH NJW 1993, 1258/1259: Amtshaftung für private Erfüllungsgehilfen; Senat Urteil vom 16. April 1997, Az.: 1 U 736/93).
  • BGH, 27.10.1955 - III ZR 82/54

    Amtspflicht bei behördlichem Eingriff

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2000 - 1 U 593/98
    War der Senat zuvor davon ausgegangen, das Boot sei beim Abtransport unsachgemäß behandelt und beschädigt worden, war es auf die formelle Rechtmäßigkeit oder auf ein rechtmäßiges Alternativverhalten nicht angekommen, denn aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt, daß bei Eingriffen in die Rechtssphäre von Privatpersonen nachteilige Folgen vermieden werden müssen (BGHZ 18, 366/368; BGH NJW 1993, 1258/1259: Amtshaftung für private Erfüllungsgehilfen; Senat Urteil vom 16. April 1997, Az.: 1 U 736/93).
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