Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 11.09.2006

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - I-1 U 61/06   

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https://dejure.org/2007,18325
OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2007 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2007,18325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zurechnung der Fehlerhaftigkeit einer gutachterlichen Stellungnahme an einen Geschädigten; Ersatzverpflichtung eines Beklagten zum Ausgleich der Rechnung eines Zeugen im Falle von unbrauchbaren Ausführungen dieses Zeugen zur Ermittlung ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1; ; ZPO § 404 a; ; ZPO § 411 Abs. 3; ; ZPO § 529 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 633; ; BGB § 634 Nr. 4

  • rewis.io
  • captain-huk.de

    Zu den Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ein Verfahrensfehler durch Verstoß gegen § 404 a ZPO setzt die Verlässlichkeit der Zeugenaussage voraus - Zur Zurechnung eines fehlerhaften Gutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.04.1999 - 27 U 278/98

    Kostenersatz für ein zur Kfz-Schadensfeststellung eingeholtes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    a) Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 3. April 2006, Az.: I-1 U 194/05; so auch Palandt-Heinrichs, Kommentar zum BGB, 65. Aufl., § 249, Rdnr. 22 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1999, 377 sowie Roß, NZV 2001, 321).

    Die Notwendigkeit sachverständiger Schadensfeststellung hat der Schädiger verursacht, während es dem Geschädigten nach Sinn und Zweck des § 249 BGB nicht zuzumuten ist, sich auf eine durch den Unfallgegner veranlasste Begutachtung - hier durch den Privatgutachter K.- einzulassen (OLG Hamm NZV 1999, 377 mit Hinweis auf Geigel-Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 22. Aufl., Kapitel 4, Rdnr. 85).

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Hamm a.a.O. mit Hinweis auf Soergel-Mertens, Kommentar zum BGB, 12. Aufl., § 249, Rdnr. 44 und 60; OLG Hamm BB 1994, 1525).
  • LG München I, 24.10.1979 - 14 S 8152/77
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.11.2007 - 1 U 61/06
    Das Gutachten ist dann als unbrauchbar zu bezeichnen, wenn es nicht den Richtlinien der Industrie- und Handelskammer hinsichtlich der Mindestanforderungen an ein Gutachten über Kfz-Schäden entspricht, insbesondere nicht ausreichend spezifiziert und nachprüfbar ist (Himmelreich/Halm/Bücken a.a.O. mit Hinweis auf Jung DAR 1984, 45 sowie LG München VersR 1980, 587).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - I-1 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,82290
OLG Düsseldorf, 11.09.2006 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2006,82290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2006 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2006,82290)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2006 - I-1 U 61/06 (https://dejure.org/2006,82290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Das Risiko des Fehlschlagens der Kostenermittlung muss der Schädiger aber nur solange tragen, als den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.9.2006 - I-1 U 61/06 -).
  • OLG Köln, 02.06.2010 - 26 U 30/08

    Ersatzfähigkeit nicht unfallbedingter Schäden

    Da es sich bei einem vom Geschädigten beauftragten Privatsachverständigen nicht um dessen Erfüllungsgehilfen handelt, haftet der Geschädigte grundsätzlich nicht für ein fehlerhaftes Gutachten, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft, er die falsche Begutachtung nicht durch eine Fehlinformation des Sachverständigen (mit-) verursacht hat und die Falschbegutachtung auch nicht ohne weiteres selbst erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2006 - 1 U 61/06, in: Schaden-Praxis 2007, 366 ff. m.w.N.).
  • LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
    Die Kosten eines Sachverständigen Gutachtens sind grundsätzlich auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (OLG Köln, Urteil vom 23.02.2012, Az.: 7 U 134/11, Rz. 3, zit. n. juris, abgedruckt in VersR 2012, 1008; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2006, Az.: 1 U 61/06, Rz. 36, zit. n. juris, abgedruckt in Schaden-Praxis 2007, 366).
  • LG Saarbrücken, 22.01.2015 - 4 O 424/13
    Das Risiko des Fehlschlags der Kostenermittlung muss daher der Schädiger tragen, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl und zutreffenden Information des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. September 2006 - I-1 U 61/06, 1 U 61/06 -, juris).

    Unbrauchbar ist das Gutachten, wenn es nicht den Richtlinien der Industrie und Handelskammer hinsichtlich der Mindesanforderungen an ein Gutachten über Kfz-Schäden entspricht, insbesondere nicht ausreichend spezifiziert und nachprüfbar ist (OLG Düsseldorf, Urteil vorn 11. September 2006 - I-1 U 61/06, 1 U 61/06 -, juris).

  • OLG Köln, 08.09.2017 - 19 U 133/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen, wenn sich das Gutachten objektiv als ungeeignet herausstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2006, 1 U 61/06, juris Rn. 35 m.w.N., auch zum Folgenden).
  • AG Hamburg, 22.06.2017 - 25b C 459/16

    Sachverständigenkosten bei Verkehrsunfall: Direktanspruch des Gutachters aus

    Gegen den ersten Ansatz spricht die in der Rechtsprechung anerkannte Wertung, dass die Kosten eines Sachverständigengutachtens auch dann zu ersetzen sind, wenn sich das Gutachten im Nachhinein objektiv als ungeeignet herausstellt, solange den Geschädigten hinsichtlich der sorgfältigen Auswahl des Gutachters kein Verschulden trifft (OLG Köln, Urt. v. 23.02.2012, 7 U 134/11 - juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.9.2006, 1 U 61/06 - juris).
  • AG Kempten, 28.03.2017 - 7 C 1362/15
    Da es sich bei einem vom Geschädigten beauftragten Privatsachverständigen nicht um dessen Erfüllungsgehilfen handelt, haftet der Geschädigte grundsätzlich nicht für ein fehlerhaftes Gutachten, wenn ihn kein Auswahlverschulden trifft, er die falsche Begutachtung nicht durch eine Fehlinformation des Sachverständigen (mit-) verursacht hat und die Falschbegutachtung auch nicht ohne weiteres selbst erkennen konnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.9.2006 - 1 U 61/06, in: Schaden-Praxis 2007, 366 ff. m. w. N.; OLG Köln Urt. v. 2.6.2010 - 26 U 30/08, BeckRS 2011, 2658, beckonline).
  • AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14

    Verkehrsunfall - unreparierte Vorschäden - Beweislast des Geschädigten

    Zwar ist dem klägerischen Vorbringen insoweit zuzugeben, dass der Geschädigte eines Unfallereignisses grds. auch dann einen Anspruch auf Erstattung der ihm zur Schadensfeststellung entstandenen Sachverständigenkosten hat, wenn sich das vom Geschädigten eingeholte Sachverständigengutachten - wie vorliegend - objektiv als ungeeignet bzw. unbrauchbar erweist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.09.2006 - 1 U 61/06).
  • OLG Hamburg, 29.03.2012 - 15 U 16/12
    Dies gilt nicht, wenn dem Geschädigten die Auswahl des Gutachters, der für die unbrauchbare Arbeit verantwortlich ist, vorzuwerfen ist, weil der Geschädigte sich dann entgegen halten lassen muss, dass die von ihm schuldhaft veranlassten Kosten zur Bemessung der Schadenshöhe von vornherein untauglich gewesen sind (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 08.05.2001, Az.: 27 U 201/00; Urteil des KG vom 15.11.2004, Az.: 12 U 18/04; Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.09.2006, Az.: 1 U 61/06; Urteil des OLG Köln vom 02.06.2010, Az.: 26 U 30/08; Palandt-Grüneberg, § 249, Rn. 58).
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