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   OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36744
OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13 (https://dejure.org/2013,36744)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 U 67/13 (https://dejure.org/2013,36744)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 U 67/13 (https://dejure.org/2013,36744)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verjährung von Personenschadenansprüchen aus einem Vorbehalt in einer Abfindungserklärung

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz nach 17 Jahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz nach 17 Jahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verjährung von festgestellten Haftpflichtansprüchen nach 30 Jahren

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz nach 17 Jahren

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann bei Anerkenntnis Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz noch nach 17 Jahren besteht

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Versicherte: Schadensersatz über Verjährung hinaus

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherer muss auch nach 17 Jahren Schadensersatz zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftpflichtversicherer kann auch nach 17 Jahren noch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sein - Verjährung von gerichtlich festgestellten Schadensersatzforderungen tritt erst nach 30 Jahren ein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.06.1998 - VI ZR 327/97

    Auslegung eines Verzichts auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede "wie bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13
    Auch wenn danach die Parteien damals über die Verjährungsfrist nicht unmittelbar disponieren und eine Verlängerung der Verjährungsfrist vereinbaren konnten, wurde eine nur mittelbare Beeinflussung der Verjährung durch ein entsprechendes Anerkenntnis der hier vorliegenden Art, dem die (auch verjährungsrechtliche) Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils zukommen sollte, in der Rechtspraxis und insbesondere auch in der Rspr. des BGH für zulässig erachtet (vgl. BGH NJW 1985, 791, 792; BGH DAR 1998, 447; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 195 BGB Rn. 2).
  • BGH, 23.10.1984 - VI ZR 30/83

    Studenten-Vorlesungsstreik - § 249 BGB, Schadenszurechnung bei einem Unfall, der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13
    Auch wenn danach die Parteien damals über die Verjährungsfrist nicht unmittelbar disponieren und eine Verlängerung der Verjährungsfrist vereinbaren konnten, wurde eine nur mittelbare Beeinflussung der Verjährung durch ein entsprechendes Anerkenntnis der hier vorliegenden Art, dem die (auch verjährungsrechtliche) Wirkung eines gerichtlichen Feststellungsurteils zukommen sollte, in der Rechtspraxis und insbesondere auch in der Rspr. des BGH für zulässig erachtet (vgl. BGH NJW 1985, 791, 792; BGH DAR 1998, 447; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 195 BGB Rn. 2).
  • OLG Rostock, 22.10.2010 - 5 U 225/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei einheitlichem Streitgegenstand mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.12.2013 - 1 U 67/13
    Das Landgericht hat hier unter Hinweis auf die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Rostock (RuS 2011, 490) angenommen, dass dem Vorbehalt zukünftiger Ansprüche in einer Abfindungsvereinbarung, wie sie hier vorliegt, allenfalls die Wirkung eines einfachen Anerkenntnisses zukommen kann mit der Rechtsfolge, dass aufgrund des Anerkenntnisses die Verjährung (nach altem Recht) unterbrochen worden ist und danach wieder neu zu laufen begonnen hat (vgl. §§ 208, 217 BGB a.F., nunmehr § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
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