Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 29.07.1998

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7704
OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1999,7704)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.04.1999 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1999,7704)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. April 1999 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1999,7704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Pensionszusage; Nichterfüllung einer Verbleibebedingung; Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführervertrages und Anstellungsvertrages; Grobe Verletzung von Pflichten; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Personen, die selbst Unternehmer sind, genießen insoweit nicht den Schutz des Gesetzes, als sie für das eigene Unternehmen tätig sind (BGH, NJW 1998, 312, 313; NJW 1980, 2254).

    Sie bezieht sich auf Fälle, in denen aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes eine im Kündigungszeitpunkt unverfallbare Versorgungsanwartschaft entstanden war (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1997, 348 ; NJW 1998, 312, 314).

  • BGH, 04.05.1981 - II ZR 100/80

    Klage gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Zahlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Dieser Zeitraum bleibt für die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit des Klägers nach den §§ 1, 17 BetrAVG unberücksichtigt, weil der persönlich haftende Gesellschafter einer KG nicht zu dem nach § 17 BetrAVG geschützten Personenkreis gehört, da seine Tätigkeit der eines Unternehmers gleichzustellen ist (BGH, NJW 1981, 2409, 2410).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Personen, die selbst Unternehmer sind, genießen insoweit nicht den Schutz des Gesetzes, als sie für das eigene Unternehmen tätig sind (BGH, NJW 1998, 312, 313; NJW 1980, 2254).
  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95

    Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Sie bezieht sich auf Fälle, in denen aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes eine im Kündigungszeitpunkt unverfallbare Versorgungsanwartschaft entstanden war (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1997, 348 ; NJW 1998, 312, 314).
  • BGH, 02.04.1990 - II ZR 156/89

    Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG - Versorgungszusage - Anspruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Die Umwandlung hat deshalb auf die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit keinen Einfluss (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 800, 801; BAG, NJW 1980, 1124).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Die Umwandlung hat deshalb auf die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit keinen Einfluss (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 800, 801; BAG, NJW 1980, 1124).
  • BGH, 25.01.1993 - II ZR 45/92

    Wartefrist und Unverfallbarkeit in Versorgungsvereinbarung für Vorstandsmitglied

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
    Diese sogenannte "Verbleibebedingung", die eine Versorgungszusage auch ohne ausdrückliche Regelung regelmäßig voraussetzt (BGH BB 1993, 679 ), erfüllt der Kläger nicht, da er aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 21.11.1994 als Geschäftsführer und als Angestellter der Beklagten ausgeschieden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.07.1998 - 1 U 67/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,13177
OLG Karlsruhe, 29.07.1998 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1998,13177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.07.1998 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1998,13177)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Juli 1998 - 1 U 67/98 (https://dejure.org/1998,13177)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,13177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 86
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

    Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluß durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 329 f.; OLG Karlsruhe, RdE 1984, 25, 28; OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; Brandenburgisches OLG, RdE 2000, 72, 73; dasselbe RdE 2002, 20, 21; Hempel aaO Rdnr. 118; Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1981, Bd. I, § 2 AVBEltV Rdnr. 24; a.A. OLG Hamm RdE 1988, 212, 214; zustimmend Hempel aaO § 2 AVBEltV Rdnr. 125; siehe auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1989, 889, 890).
  • LG Frankfurt/Oder, 01.02.2002 - 6a S 75/01

    Mieterrechte bei Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückstands des

    Einigkeit besteht jedoch darüber, dass dieses Rechtsinstitut bei einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis über Energieversorgung keine Anwendung finden soll, da das Rechtsinstitut des sozialtypischen Verhaltens insoweit subsidiär ist und der Energiebezieher dann mit der Bereitstellung der Energie gerade nicht zum Ausdruck bringt, neben einem bereits bestehenden Schuldverhältnis ein eigenes neues zu begründen wollen (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; OLG Hamm, ZIP 1983, 329; m.w.N.).
  • LG Heidelberg, 02.09.2016 - 2 O 392/15

    Stromlieferungsvertrag: Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als sog.

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 95/03 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe NZM 1999, 86; OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2013 - I-19 U 116/13, 19 U 116/13 Rn. 18 mwN).
  • KG, 19.12.2007 - 11 U 15/07

    Abwasserentsorgung: Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages bei

    Um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, ist grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (BGH v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928 [929]; OLG Brandenburg v. 16.6.1999 - 7 U 12/99, OLG-NL 2000, 170 [171]; OLG Karlsruhe v. 29.7.1998 - 1 U 67/98, NZM 1999, 86).
  • OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09

    Zustandekommen von Versorgungsverträgen über Fernwärme

    Zum einen wird für den Fall des Auszuges des Mieters zutreffend die Auffassung vertreten, dass insoweit ein Realvertrag mit dem neuen Nutzer auch dann zustande komme, wenn der vorherige Versorgungsvertrag noch nicht gekündigt sei (OLG Karlsruhe NZM 1999, 86 m.w.N.; auch BGH NJW 2003, 2902 stellt nicht auf eine vorherige Kündigung des Mietverhältnisses ab).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 74/02
    Das Bestehen eines anderweitigen Vertrages steht aber grundsätzlich dem Abschluss eines weiteren Vertragsverhältnisses aufgrund sozialtypischen Verhaltens entgegen; letzteres ist im Regelfall gegenüber einem Vertragsverhältnis, in dessen Rahmen der Energielieferer seine Leistungen bereits erbringt, subsidiär (OLG Karlsruhe NZM 1999, S. 86 m. w. N. für Gasbezug; OLG Brandenburg OLG NL 2000, S. 170; 2001, S. 88 für Strombezug; Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, a.a.O., § 32 AVBFernwärmeV, Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 26.03.2002 - Kart U 5/01

    Leistungsanspruch aus § 826 BGB , § 20 GWB bei rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung

    Wäre schließlich - wie das Landgericht meint - ein Versorgungsvertrag mit der Verfügungsklägerin selbst zustande gekommen, was auch neben einem mit der Grundstücksgesellschaft bestehenden Versorgungsvertrag möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe NZM 1999, 86; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 889), hätte sie einen eigenen vertraglichen Leistungsanspruch.
  • LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10

    Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die rein faktische Energieentnahme aus dem Leitungssystem zu einem Vertragsschluss aufgrund sozialtypischen Verhaltens führen kann (vgl. z.B.: OLG Karlsruhe Urteil vom 29.07.1998 - 1 U 67/98 -).
  • AG Aachen, 16.04.2007 - 15 C 515/05

    Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot in Form einer

    Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NZM 1999, 86).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht