Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ansprüche aus einer Pensionszusage; Nichterfüllung einer Verbleibebedingung; Wirksamkeit der Kündigung eines Geschäftsführervertrages und Anstellungsvertrages; Grobe Verletzung von Pflichten; Unverfallbarkeit einer Anwartschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 04.03.1998 - 10 O 48/97
- OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96
Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Personen, die selbst Unternehmer sind, genießen insoweit nicht den Schutz des Gesetzes, als sie für das eigene Unternehmen tätig sind (BGH, NJW 1998, 312, 313; NJW 1980, 2254).Sie bezieht sich auf Fälle, in denen aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes eine im Kündigungszeitpunkt unverfallbare Versorgungsanwartschaft entstanden war (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1997, 348 ; NJW 1998, 312, 314).
- BGH, 04.05.1981 - II ZR 100/80
Klage gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf Zahlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Dieser Zeitraum bleibt für die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit des Klägers nach den §§ 1, 17 BetrAVG unberücksichtigt, weil der persönlich haftende Gesellschafter einer KG nicht zu dem nach § 17 BetrAVG geschützten Personenkreis gehört, da seine Tätigkeit der eines Unternehmers gleichzustellen ist (BGH, NJW 1981, 2409, 2410). - BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78
Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Personen, die selbst Unternehmer sind, genießen insoweit nicht den Schutz des Gesetzes, als sie für das eigene Unternehmen tätig sind (BGH, NJW 1998, 312, 313; NJW 1980, 2254).
- BGH, 25.11.1996 - II ZR 118/95
Versagung des Ruhegeldanspruchs eines leitenden Angestellten
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Sie bezieht sich auf Fälle, in denen aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung oder aufgrund der Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes eine im Kündigungszeitpunkt unverfallbare Versorgungsanwartschaft entstanden war (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1997, 348 ; NJW 1998, 312, 314). - BGH, 02.04.1990 - II ZR 156/89
Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG - Versorgungszusage - Anspruch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Die Umwandlung hat deshalb auf die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit keinen Einfluss (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 800, 801; BAG, NJW 1980, 1124). - BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79
Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Die Umwandlung hat deshalb auf die nach § 1 Abs. 1 BetrAVG maßgebliche Dauer der Betriebszugehörigkeit keinen Einfluss (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 800, 801; BAG, NJW 1980, 1124). - BGH, 25.01.1993 - II ZR 45/92
Wartefrist und Unverfallbarkeit in Versorgungsvereinbarung für Vorstandsmitglied
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.04.1999 - 1 U 67/98
Diese sogenannte "Verbleibebedingung", die eine Versorgungszusage auch ohne ausdrückliche Regelung regelmäßig voraussetzt (BGH BB 1993, 679 ), erfüllt der Kläger nicht, da er aufgrund der Kündigung der Beklagten vom 21.11.1994 als Geschäftsführer und als Angestellter der Beklagten ausgeschieden ist.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 29.07.1998 - 1 U 67/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 86
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 95/03
Voraussetzungen eines konkludenten Vertragsabschlusses mit einem Energieversorger …
Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluß durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1983, 329 f.; OLG Karlsruhe, RdE 1984, 25, 28; OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; Brandenburgisches OLG, RdE 2000, 72, 73; dasselbe RdE 2002, 20, 21;… Hempel aaO Rdnr. 118;… Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, Kommentar zu den Allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1981, Bd. I, § 2 AVBEltV Rdnr. 24; a.A. OLG Hamm RdE 1988, 212, 214;… zustimmend Hempel aaO § 2 AVBEltV Rdnr. 125; siehe auch OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1989, 889, 890). - LG Frankfurt/Oder, 01.02.2002 - 6a S 75/01
Mieterrechte bei Einstellung der Energieversorgung wegen Zahlungsrückstands des …
Einigkeit besteht jedoch darüber, dass dieses Rechtsinstitut bei einem bereits bestehenden Vertragsverhältnis über Energieversorgung keine Anwendung finden soll, da das Rechtsinstitut des sozialtypischen Verhaltens insoweit subsidiär ist und der Energiebezieher dann mit der Bereitstellung der Energie gerade nicht zum Ausdruck bringt, neben einem bereits bestehenden Schuldverhältnis ein eigenes neues zu begründen wollen (vgl. OLG Karlsruhe, NZM 1999, 86; OLG Hamm, ZIP 1983, 329; m.w.N.). - LG Heidelberg, 02.09.2016 - 2 O 392/15
Stromlieferungsvertrag: Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als sog. …
Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (vgl. BGH…, Urteil vom 17. März 2004 - VIII ZR 95/03 -, Rn. 11, juris; OLG Karlsruhe NZM 1999, 86;… OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2013 - I-19 U 116/13, 19 U 116/13 Rn. 18 mwN).
- KG, 19.12.2007 - 11 U 15/07
Abwasserentsorgung: Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages bei …
Um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, ist grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (BGH v. 17.3.2004 - VIII ZR 95/03, NJW-RR 2004, 928 [929]; OLG Brandenburg v. 16.6.1999 - 7 U 12/99, OLG-NL 2000, 170 [171]; OLG Karlsruhe v. 29.7.1998 - 1 U 67/98, NZM 1999, 86). - OLG Köln, 16.12.2009 - 11 U 89/09
Zustandekommen von Versorgungsverträgen über Fernwärme
Zum einen wird für den Fall des Auszuges des Mieters zutreffend die Auffassung vertreten, dass insoweit ein Realvertrag mit dem neuen Nutzer auch dann zustande komme, wenn der vorherige Versorgungsvertrag noch nicht gekündigt sei (OLG Karlsruhe NZM 1999, 86 m.w.N.; auch BGH NJW 2003, 2902 stellt nicht auf eine vorherige Kündigung des Mietverhältnisses ab). - OLG Brandenburg, 04.12.2003 - 12 U 74/02 Das Bestehen eines anderweitigen Vertrages steht aber grundsätzlich dem Abschluss eines weiteren Vertragsverhältnisses aufgrund sozialtypischen Verhaltens entgegen; letzteres ist im Regelfall gegenüber einem Vertragsverhältnis, in dessen Rahmen der Energielieferer seine Leistungen bereits erbringt, subsidiär (OLG Karlsruhe NZM 1999, S. 86 m. w. N. für Gasbezug;… OLG Brandenburg OLG NL 2000, S. 170;… 2001, S. 88 für Strombezug;… Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, a.a.O., § 32 AVBFernwärmeV, Rn. 10).
- OLG Brandenburg, 26.03.2002 - Kart U 5/01
Leistungsanspruch aus § 826 BGB , § 20 GWB bei rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung …
Wäre schließlich - wie das Landgericht meint - ein Versorgungsvertrag mit der Verfügungsklägerin selbst zustande gekommen, was auch neben einem mit der Grundstücksgesellschaft bestehenden Versorgungsvertrag möglich ist (vgl. OLG Karlsruhe NZM 1999, 86; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 889), hätte sie einen eigenen vertraglichen Leistungsanspruch. - LG Berlin, 08.07.2010 - 5 O 60/10
Stromlieferungsvertrag: Vertragsabschluss mit einem in ein Wohnheim eingewiesenen …
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch die rein faktische Energieentnahme aus dem Leitungssystem zu einem Vertragsschluss aufgrund sozialtypischen Verhaltens führen kann (vgl. z.B.: OLG Karlsruhe Urteil vom 29.07.1998 - 1 U 67/98 -). - AG Aachen, 16.04.2007 - 15 C 515/05
Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens als Vertragsangebot in Form einer …
Vielmehr ist, um unterschiedliche Versorgungsverträge für das gleiche Versorgungsverhältnis zu vermeiden, grundsätzlich von dem Vorrang des durch ausdrückliche Vereinbarung begründeten Vertragsverhältnisses gegenüber einem Vertragsabschluss durch schlüssiges Verhalten auszugehen (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NZM 1999, 86).