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   OLG Zweibrücken, 26.09.2001 - 1 U 69/01   

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https://dejure.org/2001,28486
OLG Zweibrücken, 26.09.2001 - 1 U 69/01 (https://dejure.org/2001,28486)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.09.2001 - 1 U 69/01 (https://dejure.org/2001,28486)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. September 2001 - 1 U 69/01 (https://dejure.org/2001,28486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 43; VVG § 44
    Bei Nichtaufnahme langjähriger chronischer Vorerkrankungen durch den Agenten ist Missbrauch der Vertretungsmacht evident

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1017
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 01.12.2009 - 7 W 34/09

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines bedingten Beitritts

    Der hilfsweise erklärte Parteiwechsel (dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Oktober 2000, 5 U 55/00, Juris Tz. 32), die hilfsweise Klagerhebung gegen einen Dritten (dazu OLG Hamm, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Urt. v. 26. September 2001, 1 U 69/01, Juris Tz. 22; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 59 Rdn. 10) und der bedingte Beitritt des Aufsichtsrats zu einem Rechtsstreit der Gesellschaft (OLG München, NJW-RR 2003, 983) sind daher ebenso unzulässig wie die bedingte Erhebung einer Klage und die - auch innerprozessual - bedingte Einlegung oder Rücknahme eines Rechtsmittels im allgemeinen (dazu BGH, NJW 1952, 102; 1999, 2823; NJW-RR 1990, 67, 68; 2008, 85, 86; Zöller/Greger, a.a.O., § 253 Rdn. 1).
  • LG Kaiserslautern, 08.09.2005 - 3 O 577/05

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Leistung aus Berufsunfähigkeitsversicherung bei

    Zwar ist dem Antragsteller darin beizupflichten, dass allein der Antrag ein Verschweigen nicht beweist, wenn der Antragsteller substantiiert behauptet, den Agenten zutreffend informiert zu haben, und dieser dann erklärt habe, darauf komme es nicht an (BGH r+s 2005, 10, 11; VersR 2001, 1541, 1542; BGHZ 107, 322, 325; OLG Zweibrücken VersR 2004, 630; VersR 2002, 1017, 1018); denn dann muss der Versicherer beweisen, dass dies nicht zutrifft.

    Eine solche evidente Überschreitung der dem Agenten eingeräumten Befugnisse liegt dann vor, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, sodass beim Versicherungsnehmer begründete Zweifel aufkommen müssen, ob es sich nicht um einen Treueverstoß handelt (BGH VersR 2002, 425, 426; OLG Zweibrücken VersR 2002, 1017, 1018; VersR 2004, 630, 631; OLG Saarbrücken VersR 2005, 675, 676; je mwN).

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