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   OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05   

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OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,5086)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2005 - 1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,5086)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2005 - 1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,5086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mietvertrag über Gewerberaum: Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechts durch Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechtes durch Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Mietvertrag über Gewerberäume; Rückforderungsmöglichkeit zu viel gezahlter Miete im Wege des Bereicherungsausgleiches; Fehlende ausdrückliche Regelung zum unstreitigen oder ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 307

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; BGB § 307 § 536
    Zur Zulässigkeit des Minderungsausschlusses durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Gewerberaummietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 745
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05
    In einem Mietvertrag über Gewerberäume ist der Ausschluss des Minderungsrechts durch Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls dann zulässig, wenn dem Mieter lediglich die Geltendmachung durch Abzug von der Mietforderung verwehrt wird, ihm aber die Möglichkeit verbleibt, zu viel gezahlte Miete im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückzufordern (im Anschluss an BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH NJW-RR 1993, 519, 520).

    a) Nach der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch das Berufungsgericht folgt, ist der Ausschluss von Minderungsrechten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Mietvertrag über Gewerberäume jedenfalls dann zulässig, wenn dem Mieter lediglich die Geltendmachung durch Abzug von der Mietforderung verwehrt wird, ihm aber die Möglichkeit verbleibt, zu viel gezahlte Miete im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückzufordern (BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH NJW-RR 1993, 519, 520).

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05
    In einem Mietvertrag über Gewerberäume ist der Ausschluss des Minderungsrechts durch Allgemeine Geschäftsbedingungen jedenfalls dann zulässig, wenn dem Mieter lediglich die Geltendmachung durch Abzug von der Mietforderung verwehrt wird, ihm aber die Möglichkeit verbleibt, zu viel gezahlte Miete im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückzufordern (im Anschluss an BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH NJW-RR 1993, 519, 520).

    a) Nach der vom Landgericht herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch das Berufungsgericht folgt, ist der Ausschluss von Minderungsrechten durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Mietvertrag über Gewerberäume jedenfalls dann zulässig, wenn dem Mieter lediglich die Geltendmachung durch Abzug von der Mietforderung verwehrt wird, ihm aber die Möglichkeit verbleibt, zu viel gezahlte Miete im Wege des Bereicherungsausgleichs zurückzufordern (BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH NJW-RR 1993, 519, 520).

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05
    Auf die Anschlussberufung der Klägerin war die - gemäß § 308 Abs. 2 ZPO ohnehin von Amts wegen zu überprüfende (BGH MDR 1981, 928) - Kostenentscheidung des Landgerichts zu Gunsten der Klägerin zu korrigieren.
  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

    b) Nach ständiger Rechtsprechung benachteiligen Minderungsbeschränkungen in Geschäftsraummietverträgen, die den Mieter bei Vorliegen eines den Gebrauch einschränkenden Mangels einstweilen zur Zahlung der vollen Miete verpflichten und ihn wegen der überzahlten Miete auf einen Rückzahlungsanspruch (§ 812 BGB) verweisen, den Mieter nicht unangemessen (BGHZ 91, 375, 382 f.; Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - XII ZR 141/91 - NJW-RR 1993, 519, 520; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1020; KG NZM 2002, 526; LG Hamburg NZM 2004, 948 f.; OLG Düsseldorf MDR 2005, 1045; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745).
  • OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber

    Der BGH (NJW-RR 1993, 519 und sich anschließend: OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948) hatte die Klausel.

    Die Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters/Pächters kann, soweit sie sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen bezieht (Wertung aus § 309 Nr. 3 BGB), im gewerblichen Miet- und im Pachtvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 1993, 519; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948).

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2022 - 24 U 368/20

    Anspruch auf Mietzins aus einem gewerblichen Mietvertrag Unwirksamer endgültiger

    Minderungsbeschränkungen in Geschäftsraummietverträgen, die den Mieter bei Vorliegen eines den Gebrauch einschränkenden Mangels einstweilen zur Zahlung der vollen Miete verpflichten und ihn wegen der überzahlten Miete auf einen Rückzahlungsanspruch verweisen, benachteiligen den Mieter daher nicht unangemessen (BGH NJW-RR 1993, 519, 520; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1020; KG NZM 2002, 526; OLG Düsseldorf MDR 2005, 1045; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745).

    Eine derartige explizite Klarstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich (BGHZ 91, 375, 383; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.09.2005 - 1 U 69/05, 2. amtlicher Leitsatz).

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 10 U 120/05

    Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechtes

    Der Mieter wird insoweit in zulässiger Weise auf einen Bereicherungsanspruch verwiesen (BGH, NJW 1984, 2404; OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 38; OLG Düsseldorf, GE 2005, 799 = MDR 2005, 1045; Senat WuM 1995, 392).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2014 - 24 U 164/13

    Rechte des Mieters bei vertragswidrigem Zustand vermieteter Gewerberäume

    Allerdings erscheint diese insoweit zweifelhaft, als dem Mieter zwar - wie von der Rechtsprechung gefordert - die Möglichkeit verbleibt, nach Zahlung der Miete Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB geltend zu machen (vgl. nur BGH NJW 2008, 2254ff., Rz. 13ff.; BGHZ 176, 191ff., Rz. 18ff.; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745 Rz. 16), die Klausel indes nicht erwähnt, ob die Minderung auch für den Fall ausgeschlossen sein soll, wenn der Anspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • OLG München, 25.09.2007 - 19 U 3454/07

    Mietzahlungsklage aus Mietvertrag im Urkundenprozess statthaft

    Bei der gebotenen Auslegung der vertraglichen Bestimmung stellt sich zunächst die Frage, ob diese überhaupt so ausgelegt werden kann, dass sie auch unstreitige (so wie jedenfalls hier im Urkundenprozess) Mietminderungen erfasst (vgl. die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.09.2005, Gz. 1 U 69/05 unter Rz. 19).
  • OLG München, 23.10.2007 - 19 U 3454/07
    Bei der gebotenen Auslegung der vertraglichen Bestimmung stellt sich zunächst die Frage, ob diese überhaupt so ausgelegt werden kann, dass sie auch unstreitige (so wie jedenfalls hier im Urkundenprozess) Mietminderungen erfasst (vgl. die von der Klägerin vorgelegte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.09.2005, Gz. 1 U 69/05 unter Rz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 24 U 21/09

    Beanspruchung von Mietzinsansprüchen durch den Insolvenzverwalter ;

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass derartige Minderungsbeschränkungen den Gewerberaummieter nicht unangemessen gemäß § 307 BGB (früher § 9 AGBG) benachteiligen und deshalb zulässig sind (BGHZ 91, 375 (382 f.); BGH NJW 1984, 2405; BGH NJW-RR 1993, 519 (520); BGH NZM 2008, 609 f. mit weiteren Nachweisen zum Schrifttum; OLG Hamm NZM 1998, 438 f. m.w.N.; KG NZM 2002, 526; Senat MDR 2005, 1045; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - I-1 U 69/05   

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https://dejure.org/2005,14398
OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - I-1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,14398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.11.2005 - I-1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,14398)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. November 2005 - I-1 U 69/05 (https://dejure.org/2005,14398)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz statt der Leistung wegen eines Sachmangels; Auslegung einer SMS mit dem Inhalt "LM" (= leck mich) als Erfüllungsverweigerung

  • Judicialis

    BGB § 281 Abs. 2; ; BGB § 281 Abs. 2 2. Alt.; ; BGB § 440 Satz 1 letzte Alt.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BGB § 281 Abs. 2 § 440 Satz 1
    Schadenersatz statt der Leistung wegen eines Sachmangels nur nach erfolgloser und angemessener Frist zur Nacherfüllung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.11.2005 - 1 U 69/05
    Das entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH ( NJW 2005, 1348; 2852), von der abzuweichen der Senat keine Veranlassung sieht.
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