Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 11.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39107
OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,39107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12.09.2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,39107)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 12. September 2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,39107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 823 Abs 1 BGB, § 1666 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anregung von Maßnahmen des Familiengerichts wegen Verweigerung der Fortsetzung einer Chemotherapie des leukämiekranken Kindes durch die Eltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche der Eltern eines krebskranken Kindes gegenüber den behandelnden Ärzten wegen deren Benachrichtigung des Familiengerichts über die Verweigerung der Eltern zur Fortsetzung der Chemotherapie

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253; BGB § 1666; GG Art. 1; GG Art. 2; GG Art. 6; GG Art. 103
    Recht und Pflicht des Arztes zur Anregung einer Entscheidung des Familiengerichts bei Gefährdung des Kindeswohls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 823 Abs. 1
    Ansprüche der Eltern gegenüber den behandelnden Ärzten eines an Krebs erkrankten Kindes wegen Information des Familiengerichts über die Verweigerung der Fortsetzung einer Chemotherapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug wegen verweigertem medizinischem Eingriff begründet keinen Schmerzensgeldanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sorgerechtsentzug wegen verweigertem medizinischem Eingriff begründet keinen Schmerzensgeldanspruch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
    Psychische Folgen des vermeintlichen Eingriffs der Beklagten sind nur dann als Gesundheitsverletzung zu qualifizieren, wenn sie Krankheitswert besitzen (BGH NJW 1996, 2425, 2426; 2007, 2765).

    Die sich aus der Verletzung eines anderen Rechtsguts ergebenden psychischen haftungsausfüllenden Folgen in Form von Fehlverarbeitungen (BGH NJW 1996, 2425 f.; 2000, 862; 2004, 1945, 1946) fallen nicht unter § 253 Abs. 2 BGB.

  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
    Richtig weist das Landgericht darauf hin, dass die Entschädigung nur bei schwerwiegenden Eingriffen, die in anderer Weise nicht befriedigend auszugleichen sind, in Betracht zu ziehen ist (BGH NJW 2000, 2195, 2197; 2005, 215, 216).

    Es kommt auf die Bedeutung und die Tragweite des Eingriffs, den Anlass und den Beweggrund des Handelnden und den Grad seines Verschuldens an (BGH NJW 2005, 215, 216; 2010, 1454, 1456; OLG Frankfurt NJW-RR 2010, 403).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
    Die Eltern haben daher das Leben und die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes (vgl. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zu wahren (BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007, 1 BvQ 18/07 - zitiert in juris).
  • LG Neuruppin, 06.07.2018 - 31 O 338/16

    Schmerzensgeldansprüche einer Jugendlichen und ihrer Eltern aus Amtshaftung:

    Bei einer Gefahr für das Leben des Kindes kann es jedoch nicht geboten sein, längere Zeit abzuwarten (vgl. auch OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.09.2013 - 1 U 7/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4490
OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,4490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.03.2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,4490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. März 2013 - 1 U 7/12 (https://dejure.org/2013,4490)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 675
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen BGH, Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 11; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 23 m. w. Nachw.).

    Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik in erster Linie herabsetzen bzw. gleichsam an den Pranger stellen soll (BGH NJW 2009, S. 1872).

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Demgegenüber muss das etwaige Interesse einer Seite an zwei Tatsacheninstanzen regelmäßig zurücktreten; schon aus dem Umstand, dass eine Klageänderung im zweiten Rechtszug als sachdienlich zugelassen werden kann, folgt ohne weiteres, dass das Gesetz den Verlust einer Tatsacheninstanz regelmäßig in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 1, 65; BGH, Urt. v. 14.03.1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604; Urt. v. 30.03.1983 - VIII ZR 3/82, WM 1983, 766 = NJW 1984, 1552; ferner Zöller a. a. O.).
  • BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82

    Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Demgegenüber muss das etwaige Interesse einer Seite an zwei Tatsacheninstanzen regelmäßig zurücktreten; schon aus dem Umstand, dass eine Klageänderung im zweiten Rechtszug als sachdienlich zugelassen werden kann, folgt ohne weiteres, dass das Gesetz den Verlust einer Tatsacheninstanz regelmäßig in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 1, 65; BGH, Urt. v. 14.03.1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604; Urt. v. 30.03.1983 - VIII ZR 3/82, WM 1983, 766 = NJW 1984, 1552; ferner Zöller a. a. O.).
  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Demgegenüber muss das etwaige Interesse einer Seite an zwei Tatsacheninstanzen regelmäßig zurücktreten; schon aus dem Umstand, dass eine Klageänderung im zweiten Rechtszug als sachdienlich zugelassen werden kann, folgt ohne weiteres, dass das Gesetz den Verlust einer Tatsacheninstanz regelmäßig in Kauf nimmt (vgl. BGHZ 1, 65; BGH, Urt. v. 14.03.1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604; Urt. v. 30.03.1983 - VIII ZR 3/82, WM 1983, 766 = NJW 1984, 1552; ferner Zöller a. a. O.).
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Es handelt sich dabei um eine nachträgliche Klagehäufung, auf die § 263 ZPO entsprechend anwendbar ist (BGH NJW 85, 1841).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Dient die Äußerung dem geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage, dann spricht - so wie hier - die Vermutung für ihre Zulässigkeit (vgl. BGH NJW 2000, S. 3421).
  • BGH, 15.05.2001 - VI ZR 55/00

    Anforderungen an die Substantiierungslast

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Zwar braucht das Bestreiten der maßgeblichen Behauptungen des Gegners nicht nachfolgen, sondern kann sich auch aus gegensätzlich früherem Vortrag ergeben (BVerfG NJW 92, 679; BGH NJW-RR 2001, 1294).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 132/02

    Aufrechnung mit einer Gegenforderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Bei der Beurteilung der Sachdienlichkeit kommt es vorrangig auf den Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit an (BGH, MDR 2004, 1075; Zöller, 29. Auflage § 533 Rdnr. 6; Thomas/Putzo, ZPO 33. Aufl. § 533 Rdnr. 4 und § 263 Rdnr. 8); sie ist nur ausnahmsweise zu verneinen (Zöller, a. a. O.).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (zum Ganzen BGH, Urt. v. 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07, zit. nach juris, dort Rdnr. 11; Urt. v. 16. November 2004 - VI ZR 298/03, zit. nach juris, dort Rdnr. 23 m. w. Nachw.).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12
    Die Verbreitung wahrer Tatsachen fällt jedoch immer unter den Grundrechtsschutz des Art. 5 GG, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können (BGH NJW 2007, 686), was hier offenkundig der Fall ist.
  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvR 206/91

    Verstoß gegen das rechtliche Gehör infolge fehlerhafter Anwendung von

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • OLG Stuttgart, 11.09.2013 - 4 U 88/13

    Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche eines Hotelbetreibers gegen den

    Der wahre Inhalt der Überschrift ist deshalb zunächst gem. §§ 133, 157 BGB auszulegen (Valerius a.a.O. Rn.6; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.03.2013 - 1 U 7/12, juris Rn.30).

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (OLG Brandenburg, 1 U 7/12 a.a.O.).

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