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   OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01   

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https://dejure.org/2002,11051
OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01 (https://dejure.org/2002,11051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.2002 - 1 U 70/01 (https://dejure.org/2002,11051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 1 U 70/01 (https://dejure.org/2002,11051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Grundurteils; Bezifferter Leistungsantrag; Feststellungsantrag auf Schadensfestsetzung; Kostenvorschuss wegen Beseitigung von Werkmängeln; Nachbesserungskosten; Schuldhafte Verletzung der Nachbesserungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 539 a.F.; ; ZPO § 551 Nr. 7; ; ZPO § 709; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711; ; BGB § 633 Abs. 3 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfassendes Gesamturteil trotz Antrags auf weiteren Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01
    Da der Rechtsstreit nach der Klagerücknahme hinsichtlich des Streitteiles von 80.867,29 DM insgesamt zur Entscheidung reif ist, erscheint eine eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts unter Heraufziehen des beim Landgericht noch anhängigen Streitteiles - das ist hier nach der Teil-Klagerücknahme hinsichtlich der Leistungsklage nur noch die Feststellungsklage, soweit das Landgericht über sie nicht durch Grundurteil entschieden hat - sachgerecht (vgl. OLG Frankfurt, MDR 1986, 945; Zöller/Gummer, 22. Aufl., ZPO, § 538 Rn. 16).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01
    Bei einer nicht bezifferten Leistungsklage scheidet ein Grundurteil jedoch wesensgemäß aus (BGH NJW 2000, 1572; 1997, 3177; Zöller/Vollkommer, 22. Aufl., ZPO, § 304 Rn. 3).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01
    Bei einer nicht bezifferten Leistungsklage scheidet ein Grundurteil jedoch wesensgemäß aus (BGH NJW 2000, 1572; 1997, 3177; Zöller/Vollkommer, 22. Aufl., ZPO, § 304 Rn. 3).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2002 - 1 U 70/01
    Schon wegen des Zeitablaufes seit der Kostenschätzung des Sachverständigen H. erscheint es wahrscheinlich, dass der Leistungsantrag nicht den ganzen zu erwartenden Kostenaufwand für die Mangelbeseitigung abdeckt (vgl. BGH NJW-RR 1986, 1026; Zöller/Greger, 22. Aufl., ZPO, § 256 Rn. 8 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 56/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüsten: Haftung für Sturz vom Gerüst bei

    Der Grundsatz der Prozessökonomie gebietet vorliegend eine eigene Sachentscheidung des Senates im Wege des Heraufziehens der beim Landgericht infolge des Verfahrensmangels noch anhängigen Feststellungsklage (OLG Celle, OLGR 2008, 136, Juris, Rnr. 33; OLG Frankfurt, OLGR 2002, 324, Juris, Rnr. 2; vgl. BGH, NJW-RR 1994, 379, Juris, Rnr. 25 für den Fall eines unzulässigen Teilurteils; vgl. OLG Rostock, OLGR 2007, 887, Juris, Rnr. 23; Zöller/Vollkommer, aaO, Rnr. 23).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 12 U 115/11

    Rechtsanwaltshaftungsprozess: Rechtsmittel gegen eine Verfahrenstrennung;

    Der Senat hat von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, die noch in erster Instanz anhängige Widerklage hinsichtlich dieses Anspruchs heraufzuziehen (vgl. hierzu BGH NJW 1992, S. 511; OLG Frankfurt OLGR 2002, S. 324; Heßler, a. a. O., § 538, Rn. 4) und zu entscheiden (vgl. unten 4.).
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