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   OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175   

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https://dejure.org/2002,6443
OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 U 758/01 - 175 (https://dejure.org/2002,6443)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverweigerungsrecht aufgrund der Verjährungseinrede; Rechtzeitige Unterbrechung der Verjährung; Verjährungsbeginn mit der Entstehung des Anspruchs; Maßgeblichkeit des Fälligkeitszeitpunkts für die Anspruchsentstehung; Verhandlungen über den Abschluss einer ...

  • Judicialis

    BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § ... 188 Abs. 2 Fall 1; ; BGB § 196; ; BGB § 196 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 196 Abs. 2; ; BGB § 197; ; BGB § 198; ; BGB § 201; ; VOB/B § 16 Nr. 2; ; VOB/B § 16 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 1; ; HGB § 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von bauvertraglichen Ansprüchen; Zustellung "demnächst" gemäß § 270 Abs. 3 ZPO a.F.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1025
  • NZBau 2002, 452
  • BauR 2002, 1295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 12.02.1970 - VII ZR 168/67

    Fälligkeit und Verjährung nicht in der Schlussrechnung enthaltener Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Eine solche Tätigkeit ist keine Gewerbeausübung (BGH NJW 1970, 938 f.).

    Wirtschaftliche Unternehmen einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sind jedoch nur solche Einrichtungen und Anlagen, die auch von einem Privatunternehmer mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden können und gelegentlich auch betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    Das ist beispielsweise bei einer Anlage zur Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nicht der Fall, weil die Versorgung mit Wasser oder die Beseitigung von Abwässern durch eine von der Gemeinde errichtete und unterhaltene Anlage eine rein öffentlich-rechtliche gemeinnützige Aufgabe ist (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938).

    bb) Ohne Rücksicht auf eine etwaige wirtschaftliche Zielsetzung fehlt der Beklagten allein deshalb der Charakter eines Gewerbebetriebs, weil die Aufgabe der Abwasserbeseitigung, welche die Bauleistungen der Klägerin zum Gegenstand haben, öffentlichrechtlicher, gemeinnütziger Art sind und nicht von einem Privatunternehmen mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (BGH NJW 1982, 1815 f.; NJW 1970, 938 f.).

  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Verzögerungen von weniger als zwei Wochen sind geringfügig und für eine Partei unschädlich (BGH NJW 1993, 2811 f.).

    Dies gilt auch dann, wenn der Kläger im Sinne größtmöglicher Beschleunigung zu wirken hat, um eine Zustellung demnächst im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zu erreichen (BGH NJW 1993, 2811).

    Daher hat bei der Beurteilung, ob die Zustellung demnächst erfolgt ist, die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (BGH NJW 1993, 2811 f.).

  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Das ist ihm im Rahmen einer angemessenen Fristenkontrolle zumutbar und mit Rücksicht auf die schutzwürdigen Belange der Gegenpartei unerlässlich (BGH NJW 1978, 215 f.).

    Selbst wenn man der Klägerin eine Einreichung der Klage kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2000 zubilligt, hätte sie spätestens binnen drei Wochen die Sache bei Gericht in Erinnerung bringen müssen (BGH NJW 1978, 215 f.).

  • BGH, 02.05.1963 - VII ZR 74/62

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Bauunternehmers; Begriff des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Es kommt vielmehr darauf an, aus welchen Geschäften die zu beurteilenden Ansprüche hergeleitet werden, ob diese ganz oder jedenfalls im Wesentlichen aus handwerklicher Arbeit herrühren (BGHZ 39, 255, 259= NJW 1963, 1398 f.).

    In diesem Fall müssen sie notwendig eine größere oder geringere Zahl handwerklich ausgebildeter Kräfte beschäftigen, um die ihnen übertragenen Arbeiten ausführen zu können (BGHZ 39, 255, 259 f.).

  • BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66

    Beginn der Verjährungsfrist für Schlußzahlung des Werklohns

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Für die Verjährung maßgebend ist aber erst der Zeitpunkt der Fälligkeit (BGH NJW 1968, 1962).

    Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es deshalb nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an (BGH NJW 1982, 1815; NJW 1968, 1962).

  • BGH, 18.01.1968 - VII ZR 101/65

    Verjährung von Ersatzansprüchen des gewerbsmäßigen Vermieters wegen entgangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    aa) Als Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 BGB ist jeder berufsmäßige Geschäftsbetrieb zu verstehen, der von der Absicht dauernder Gewinnerzielung beherrscht ist (BGH NJW 1968, 639).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 1 BvR 1684/99

    Willkürliche Nichtzulassung der Revision trotz Abweichung von der Rspr des BGH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Daher darf die Zwei-Wochen-Frist grundsätzlich erst vom Zeitpunkt des Eingangs der Zahlungsaufforderung berechnet werden (BVerfG NJW 2001, 1125 f.).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2002 - 1 U 758/01
    Umgekehrt ist eine Verzögerung von mehr als zwei Wochen als nicht mehr geringfügig zu bewerten (BGH NJW 1986, 1347; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 270 Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 12 U 63/03

    Formfreie Einziehung und Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils; maßgebliche

    Nach Anforderung muss er jedoch unverzüglich, also regelmäßig binnen zwei Wochen, einzahlen (BGH NJW 1986, 1347, 1348; siehe weiterhin KG Berlin KGR 2000, 233; OLG Stuttgart OLGR 2000, 297; OLG Hamm Schaden-Praxis 2000, 357; OLG Schleswig OLGR 2001, 213; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; OLG Koblenz VersR 2002, 175).
  • OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10

    Wirksamkeit einer Ausschlussfrist in Altfällen

    Eine Klage ist nicht mehr demnächst zugestellt, wenn der Kläger, den keine gerichtliche Aufforderung zur Einzahlung eines Gebührenvorschusses erreicht, es versäumt, binnen drei Wochen nach Ablauf der Verjährungsfrist bei dem Gericht Rückfrage über die Behandlung der Klage zu halten (OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1025; vgl. Prölss/Martin-Prölss, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 Rdnr. 60 mwN).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 5 U 84/18

    Frist für Geltendmachung von Beschlussmängeln bei Personengesellschaften

    Dabei hat die bis zum Eingang der Zahlungsaufforderung verstrichene Zeit außer Betracht zu bleiben (vgl. BGH, NJW 1993, 2811; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002 1025, 1027).
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