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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00   

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https://dejure.org/2001,4437
OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2001,4437)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arzthaftung; Ärztlicher Behandlungsfehler; Kunstfehler; Diagnoseirrtum; Fehldiagnose; Verschulden des Arztes

  • Judicialis

    BGB § 844 Abs. 1; ; BGB § ... 1968; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 2 bis 4; ; ZPO § 287; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 304; ; ZPO § 301 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 709 S. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arzthaftung - Diagnosefehler - Verschulden - Unterlassung der Befunderhebung - unverzügliche Einweisung ins Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.11.1987 - VI ZR 39/87

    Grober Behandlungsfehler durch ärztliche Versäumnisse bei der diagnostischen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • BGH, 10.05.1983 - VI ZR 270/81

    Schadenersatz bei Erblindung aufgrund Sauerstoffüberdosierung eines Frühgeborenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93

    Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 172/95

    Begriff des groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Bei der Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob dieser als "grob" zu beurteilen ist, handelt es sich um eine Rechtsfrage (vgl. BGH VersR 1983, 729; BGH VersR 1995, 46; BGH VersR 1996, 1148; Laufs aaO., § 110 Rn. 4; Steffen/ Dressler aaO., Rn. 517 mwN.), die jedoch auf tatsächlichen Anhaltspunkten beruht, die sich regelmäßig nur aus der medizinischen Bewertung des Behandlungsgeschehens durch einen Sachverständigen ergeben können.
  • OLG Frankfurt, 25.01.2001 - 1 U 176/99

    Schadensersatz wegen eines Rückstauschadens in einem Haus

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • BGH, 19.11.1996 - VI ZR 350/95

    Annahme eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Ein grober Behandlungsfehler ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH nur dann anzunehmen, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (vgl. BGH NJW 1997, 798 mwN.; Laufs aaO., § 110 Rn. 1).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 408/99

    Aufklärungspflicht des Richters bei lückenhaftem Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2001 - 1 U 76/00
    Nicht jeder Diagnoseirrtum ist aber allein deshalb schon als Behandlungsfehler zu werten (vgl. BGH VersR 1981, 1033; BGH VersR 1988, 293; zuletzt Urt. v. 16.01.2001 - VI ZR 408/99 - vgl. OLG Naumburg, Urt. des Senats v. 11.04.2000 - 1 U 176/99 - Mertens in: MüKo -BGB-, 3. Aufl., § 823 Rn. 375; Steffen/ Dressler, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl. 1997, Rn. 154 mwN. aus der Rechtsprechung; Laufs in: Laufs/ Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts, 2. Aufl. 1997, § 100 Rn. 6).
  • LG München I, 15.10.2003 - 9 O 5889/99

    Behandlungsfehler: nicht rechtzeitig diagnostizierter Schlaganfall

    Nach diesen Grundsätzen ist hier davon auszugehen, dass die unterlassene Krankenhauseinweisung einen groben Behandlungsfehler darstellt (vgl. insoweit auch OLG .Naumsburg, Urt. v. 13.03.2001, Az. 1 U 76/00, unter I 2.1 c, NJW-RR 2002, 312 [314]).

    Dies führt dazu, dass der Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler (unterlassener Krankenhauseinweisung) und Primärschädigung (Schlaganfall vom 14.01.1997) vermutet wird, da sich vorliegend gerade das Risiko verwirklicht hat, dessen Nichtbeachtung den Behandlungsfehler als grob erscheinen lässt (vgl. Geiß/Greiner, Rdnr. B 257; vgl. auch OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312 [314], unter I 2.2).

  • OLG Bamberg, 04.07.2005 - 4 U 126/03

    Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt wegen Nichterkennens der

    Dieser Wertung ist zuzustimmen (vgl. OLG München, NJW-RR 2003, 1179, OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Jena, 18.02.2009 - 4 U 1066/04

    Unterlassene Befunderhebung als Behandlungsfehler

    Ein Verschulden des Arztes ist nur dann zu bejahen, wenn er aus seiner Sicht zur Zeit der Diagnosestellung entweder Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Diagnose hatte oder aber solche Zweifel gehabt und sie nicht beachtet hat (OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 312).
  • OLG Naumburg, 16.04.2018 - 1 U 64/17

    Arzthaftung: Anforderungen an die Anamnese durch den nach dem Notarzt

    Weil das Erkennen von Krankheitsbildern jedoch keinen starren Regeln unterliegt, sondern jeweils sehr individuell durch die Person des Patienten und den unmittelbaren Eindruck des behandelnden Arztes von dem Patienten geprägt ist, muss dem Arzt bei der Diagnoseerstellung ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum verbleiben, den auch das Haftungsrecht nicht nachträglich verkürzen darf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 08.04.2013, Aktenzeichen 5 U 186/13, Rn. 20; OLG Naumburg, Urteil vom 13.03.2001, Aktenzeichen 1 U 76/00, Rn. 43, jeweils zitiert nach juris.) Ein Verschulden des Arztes liegt deshalb nur dann vor, wenn er aus seiner Sicht zum Zeitpunkt der Diagnoseerstellung entweder Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Diagnose hatte oder aber solche Zweifel gehabt und diese nicht beachtet hat (OLG Naumburg a.a.O. ).
  • OLG Koblenz, 29.09.2015 - 5 U 617/15

    Maßstab für die sachverständige Beurteilung der Behandlung durch eine Fachärztin

    Zum Beleg verweist sie auf Entscheidungen des OLG Frankfurt (Urt. v. 11. Februar 2014 - 8 U 201/11) und OLG Naumburg (NJW-RR 2002, 312 ).
  • OLG Naumburg, 05.08.2009 - 1 W 39/08

    Pflichten eines Arztes in der Notaufnahme eines Krankenhauses zur Erhebung von

    Anders, als die Kammer, geht der Senat davon aus, dass auch die notfallmedizinische Behandlung nicht allein palliative, d.h. schmerzlindernde, sondern auch kurative, d.h. heilende Ziele verfolgt (vgl. grundsätzlich zur Annahme eines Diagnoseirrtums eines Notarztes nur Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 2001, 1 U 76/00 - u.a. OLGR Naumburg 2002, 39).
  • LG Tübingen, 15.03.2006 - 8 O 29/04

    Arzthaftung wegen eines behaupteten Beratungsfehlers im Rahmen einer genetischen

    Denn bei nachträglicher Betrachtung lässt sich fast bei jeder Fehldiagnose feststellen, dass und durch welche Erkenntnisquellen sie hätte vermieden werden können; das Erkennen von Krankheitsbildern unterliegt keinen starren Regeln, sondern ist jeweils durch die Person des Patienten und den unmittelbaren Eindruck des Arztes vom Patienten geprägt, weshalb dem Arzt ein Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum verbleiben muss, der auch durch das Haftungsrecht nicht nachträglich verkürzt werden darf (OLG Naumburg NJW-RR 2002, 312, 313 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.10.2000 - 1 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20880
OLG Oldenburg, 19.10.2000 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2000,20880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.10.2000 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2000,20880)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 1 U 76/00 (https://dejure.org/2000,20880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HandwO § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit der Ausführung handwerklicher Leistungen; Betrieb eines "Gardinenateliers" als Handwerksbetrieb

Verfahrensgang

  • LG Osnabrück - 16 O 231/00
  • OLG Oldenburg, 19.10.2000 - 1 U 76/00
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Rechtsprechung
   SG Aachen, 20.08.2002 - S 1 U 76/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23133
SG Aachen, 20.08.2002 - S 1 U 76/00 (https://dejure.org/2002,23133)
SG Aachen, Entscheidung vom 20.08.2002 - S 1 U 76/00 (https://dejure.org/2002,23133)
SG Aachen, Entscheidung vom 20. August 2002 - S 1 U 76/00 (https://dejure.org/2002,23133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Aachen, 20.08.2002 - S 1 U 76/00
    § 9 Abs. 2 ist solange eine originäre Anspruchsgrundlage und ermöglicht solange eine Anerkennung und Entschädigung auch für die Vergangenheit, wie der Verordnungsgeber die neuen Erkenntnisse nicht durch Aufnahme der Erkrankung in die BK-Liste umgesetzt hat oder eine negative Entscheidung getroffen hat (BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R).
  • SG Osnabrück, 14.07.2005 - S 19 U 333/01
    Das Überprüfungsstadium ist also mittlerweile erreicht: Anders als noch zum Zeitpunkt der aktenkundigen Verkündung des Urteils des Sozialgerichts Aachen - S 1 U 76/00 - am 20. August 2002 liegen nun-mehr aufgrund einer Anfrage des LSG Baden-Württemberg im Rechtsstreit L 1 U 2104/03 (s. das dortige Urteil vom 08. Oktober 2004) gesicherte Erkenntnis darüber vor, dass der Ärztliche Sachverständigenbeirat bei dem mittlerweile eingerichteten Bun-desministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit (BMGS) eine Prüfung vor allem dahingehend eingeleitet hat, ob die dort vorhandenen epidemiologischen Studien ein signifikant erhöhtes Erkrankungsrisiko für bestimmte Personengruppen zeigen.
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