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   OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94   

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OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1995,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.1995 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1995,9844)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 1995 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1995,9844)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Umstände trägt nach allgemeiner Auffassung der Störer (BGHZ 95, 307 = NJW 1985, 2823; BGHZ 111, 63, 73; BGHZ 120, 239, 261, Staudinger/Roth, § 906 Rdnr. 178 m.w.N.), hier also die Beklagte.
  • BGH, 10.11.1972 - V ZR 54/71

    Geräuschimmission durch Betrieb eines Militärflugplatzes

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Bei diesem Vergleich ist auf die gewöhnliche, typische Nutzung abzustellen (BGHZ 59, 378, 381; Münch-Komm-Säcker, § 906 Rdnr. 81 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Für die Frage der Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung kommt es nicht auf das Empfinden des mehr oder weniger empfindlichen Nachbarn, sondern auf das eines Durchschnittsmenschen an, wobei Natur- und Zweckbestimmung des von der Einwirkung getroffenen Grundstücks - hier als Wohngrundstück - von entscheidender Bedeutung sind (vgl. BGH NJW 1986, 2309, 2310).
  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 172/84

    "bordellartige Vorgänge" im Nachbarhaus - §§ 906, 1004 BGB, "moralische

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Umstände trägt nach allgemeiner Auffassung der Störer (BGHZ 95, 307 = NJW 1985, 2823; BGHZ 111, 63, 73; BGHZ 120, 239, 261, Staudinger/Roth, § 906 Rdnr. 178 m.w.N.), hier also die Beklagte.
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt nur dann vor, wenn der durchschnittliche Mensch sie praktisch kaum noch empfindet (BGH NJW 1982, 440, 441).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.1995 - 1 U 77/94
    Die Darlegungs- und Beweislast für diese Umstände trägt nach allgemeiner Auffassung der Störer (BGHZ 95, 307 = NJW 1985, 2823; BGHZ 111, 63, 73; BGHZ 120, 239, 261, Staudinger/Roth, § 906 Rdnr. 178 m.w.N.), hier also die Beklagte.
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   OLG Frankfurt, 06.08.1997 - 1 U 77/94   

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https://dejure.org/1997,49027
OLG Frankfurt, 06.08.1997 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1997,49027)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.08.1997 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1997,49027)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. August 1997 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1997,49027)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.11.1998 - III ZB 30/98

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte;

    Die Beschwerden des Klägers gegen die Beschlüsse des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. August 1997, 6. November 1997 und 18. August 1998 - 1 U 77/94 - werden als unzulässig verworfen.
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   OLG Frankfurt, 18.08.1998 - 1 U 77/94   

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OLG Frankfurt, 18.08.1998 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1998,54162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.1998 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1998,54162)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 1998 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1998,54162)
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   OLG Frankfurt, 06.11.1997 - 1 U 77/94   

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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1997 - 1 U 77/94 (https://dejure.org/1997,53512)
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