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   OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05   

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OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05 (https://dejure.org/2005,20289)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2005 - 1 U 78/05 (https://dejure.org/2005,20289)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2005 - 1 U 78/05 (https://dejure.org/2005,20289)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Sorgfältige Anlageberatung auch bei guter Ausbildung des Kunden erforderlich

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Auch Akademiker haben Aufklärungsbedarf

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 204/91

    Schadensersatzanspruch aus der Vermittlung von Warentermindirektgeschäften -

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Diese Rechtsprechung bezieht sich nicht nur auf bedingte Termingeschäfte (Optionen), sondern auch auf die hier in Rede stehenden Termindirektgeschäfte mit effektiver Liefer- oder Abnahmeverpflichtung (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1989, XI ZR 182/88, WM 1990, 61; BGH, Urteil vom 17. März 1992, XI ZR 204/91, WM 1992, 770 ff.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat ebenfalls folgt, kommt dem Anleger die Vermutung zugute, dass er bei gehöriger Aufklärung die verlustreichen Geschäfte nicht abgeschlossen hätte (BGH, Urteil vom 17. März 1992, XI ZR 204/91, WM 1992, 770 ff.).

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH auch darauf hinzuweisen ist, dass höhere Aufschläge vor allem Anleger, die mehrere verschiedene Terminoptionen erwerben, aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos machen (BGH, Urteil vom 30. März 2004, XI ZR 488/02, WM 2004, 1132 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2003, XI ZR 453/02, NJW-RR 2004, 203 ff.; Urteil vom 28. Mai 2002, XI ZR 150/01, WM 2002, 1445 ff.).

    Der Umstand, dass unzulängliche Risikohinweise den Anleger nicht von den verlustreichen Geschäften abgehalten haben, rechtfertigt nicht die Annahme, er wäre auch einer sachgerechten Aufklärung nicht zugänglich gewesen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003, XI ZR 453/02, NJW-RR.

  • BGH, 30.03.2004 - XI ZR 488/02

    Aufklärungspflicht der Betreuer von Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH auch darauf hinzuweisen ist, dass höhere Aufschläge vor allem Anleger, die mehrere verschiedene Terminoptionen erwerben, aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos machen (BGH, Urteil vom 30. März 2004, XI ZR 488/02, WM 2004, 1132 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2003, XI ZR 453/02, NJW-RR 2004, 203 ff.; Urteil vom 28. Mai 2002, XI ZR 150/01, WM 2002, 1445 ff.).
  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 182/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Diese Rechtsprechung bezieht sich nicht nur auf bedingte Termingeschäfte (Optionen), sondern auch auf die hier in Rede stehenden Termindirektgeschäfte mit effektiver Liefer- oder Abnahmeverpflichtung (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 1989, XI ZR 182/88, WM 1990, 61; BGH, Urteil vom 17. März 1992, XI ZR 204/91, WM 1992, 770 ff.).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Richtig ist, dass nach der Rechtsprechung des BGH auch darauf hinzuweisen ist, dass höhere Aufschläge vor allem Anleger, die mehrere verschiedene Terminoptionen erwerben, aller Wahrscheinlichkeit nach im Ergebnis praktisch chancenlos machen (BGH, Urteil vom 30. März 2004, XI ZR 488/02, WM 2004, 1132 ff.; Urteil vom 21. Oktober 2003, XI ZR 453/02, NJW-RR 2004, 203 ff.; Urteil vom 28. Mai 2002, XI ZR 150/01, WM 2002, 1445 ff.).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Er beruht auf dem Erfahrungssatz, dass Eigenkapital in der hier in Rede stehenden Höhe typischerweise nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1991, Il ZR 141/90, WM 1992, 143 f.).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Etwas Anderes lässt sich auch dem von Beklagtenseite zitierten Urteil des BGH vom 22. Februar 2005 (XI ZR 359/03, WM 2005, 782 ff.) nicht entnehmen, in dem die Anforderungen an Verkaufsprospekte von Kapitalanlagegesellschaften gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 Nr. 4 KAGG dargestellt worden sind.
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2005 - 1 U 78/05
    Hinzuweisen ist insbesondere auf eine Verringerung der Gewinnchancen durch eine unübliche Höhe oder Anzahl von Provisionen, und zwar in einer auch dem flüchtigen Leser unmissverständlichen Weise und auffälligen Form ohne jede Beschönigung (BGH, Urteil vom 14. Mai 1996, XI ZR 188/95, WM 1996, 1214 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Verletzungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden, Entstellungen und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741ff.; Senatsurteile vom 14.11.2005, Az.: 1 U 78/05; vom 13.12.2004, Az.: 1 U 62/04).
  • LG Düsseldorf, 08.12.2020 - 7 KLs 6/20
    Der für einen Ausgleich erforderliche Geldbetrag hängt in erster Linie von der Schwere der Beeinträchtigungen, dem Ausmaß, der Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und sonstigen Beschwernisse, dem Alter des Verletzten, der Dauer der stationären Behandlung und der Arbeitsunfähigkeit, der Unübersehbarkeit des weiteren Verlaufs und der Fraglichkeit der endgültigen Heilung sowie dem Grad der Verschuldensbeiträge ab (BGH, NJW 1998, 2741 ff.; OLG D, Urteile vom 20.02.2006, Az. I-1 U 137/05 ; vom 14.11.2005, Az.: 1 U 78/05; vom 13.12.2004, Az.: 1 U 62/04).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2009 - 1 U 82/08

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Schleudertrama aufgrund Verkehrsunfall mit

    Bemessungsgrundlagen im Rahmen des § 87 Abs. 1 BGB a.F. sind Ausmaß und Schwere der psychischen und physischen Störungen, das Alter des Verletzten, seine persönlichen Verhältnissen, das Maß der Lebensbeeinträchtigung, die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die Dauer der stationären Behandlung, die Arbeitsunfähigkeit, die Unübersehbarkeit des weiteren Krankheitsverlaufs und die Fraglichkeit der endgültigen Heilung, das Fortbestehen dauernder Behinderungen oder Entstellungen, sowie der Grad der Verschuldensbeiträge (BGH NJW 1998, 2741 ff.; Senatsurteile vom 17. September 2001, 1 U 30/01; vom 14. November 2005, 1 U 78/05; vom 23. April 2007, I-1 U 6/07; vom 17. November 2008, I-1 U 249/06).
  • OLG Köln, 30.03.2007 - 6 U 182/06

    Fehlerhafte Auftragsbestätigung im Resalegeschäft

    Die hier vertretene Auffassung steht im Übrigen auch offensichtlich in Übereinstimmung mit derjenigen, welche das mit dem vorangegangenen Verfügungsverfahren der Parteien befasste OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 03.11.2005 - 1 U 78/05 - vertreten hatte, wo nämlich entscheidend auf die individuelle Kenntnis des für die Beklagte handelnden Mitarbeiters abgestellt worden war.
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 78/05   

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https://dejure.org/2008,80606
LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 78/05 (https://dejure.org/2008,80606)
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LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - L 1 U 78/05 (https://dejure.org/2008,80606)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1324/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Für diese Meldung kommt es aber nicht auf einen Status - anders als im Fußballsport (dazu vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches LSG 19.06.2008 - L 1 U 78/05, juris RdNr. 38 ff) - als Vertragsamateur oder Vertragsprofi an.
  • SG Stade, 08.11.2016 - S 1 KR 167/13

    Oberliga-Fußballspieler sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt

    Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein hat in dem Urteil vom 19. Juni 2008, L 1 U 78/05, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses für einen Fußballspieler zum Zeitpunkt des Unfallereignisses bei gleichbleibenden Zahlungen maßgeblich deshalb abgelehnt, weil der Abschluss des Vertrags zum Vertragsamateur erst nach diesem Zeitpunkt erfolgte.
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