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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86   

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OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 1987 - 1 U 79/86 (https://dejure.org/1987,10380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Beweislage bei unklarem Schadensbild (Vorschäden, Manipulation, Kleinunfall)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 1191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.1987 - 1 U 79/86
    Der Kl. muß ausschließen, daß Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs nicht schon früher vorhanden waren oder noch vor der Schadensfeststellung hinzugekommen sind (vgl. BGHZ 71, 339 (345) = VersR 1978, 862 (864).
  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Die geschädigte Klägerin, welche den Versicherer des Halters dieses Lkws vorliegend in Anspruch nimmt, musste aber hier darlegen und auch beweisen , dass der von ihr behauptete Unfall tatsächlich auch so stattgefunden hat und zudem auch hierdurch der von ihr behauptete Schaden verursacht wurde ( BGH , VersR 1983, Seite 985; BGH , VersR 1978, Seiten 862 ff. = NJW 1978, Seiten 2154 ff.; OLG Köln , VersR 1989, Seite 152; OLG Hamm , VersR 1974, Seite 347; OLG Düsseldorf , VersR 1988, Seite 1191; OLG Nürnberg , VersR 1978, Seite 334; OLG Köln , DAR 2001, Seite 35, Nr.: 8 ).
  • OLG Köln, 15.06.2004 - 9 U 164/03
    Schon aus diesem Grund ist die Rechtsprechung zur Kfz- Haftpflichtversicherung, wonach bei teilweiser Inkompatibilität der geltend gemachten Schäden ein Ersatzanspruch des Geschädigten insgesamt ausscheiden soll (vgl. Entscheidung des 3. Zivilsenats in der Parallelsache; OLG Köln VersR 99, 865; OLG Düsseldorf VersR 88, 1191), nicht einschlägig.
  • AG Berlin-Mitte, 14.03.2007 - 115 C 3036/06

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Beweislast des Geschädigten für dem Unfallereignis

    20 Da die Klägerin keine hinreichenden Angaben zur sach- und fachgerechten Beseitigung der unstreitig vorhandenen Vorbeschädigungen gemacht hat, ist für einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz der behaupteten Kollisionsschäden kein Raum, da sich nicht verlässlich abgrenzen lässt, ob ein neuer wirtschaftlich wägbarer Schaden durch das hier behauptete Unfallereignis hinzugekommen ist (vgl. OLG Düsseldorf vom 27.04.1987 - 1 U 79/86 -, Versicherungsrecht 1988, 1191; OLG Köln vom 22.02.1999 - 16 U 33/98 -, Versicherungsrecht 1999, 865 f.; Brandenburgisches Oberlandesgericht vom 17.03.2005 - 12 U 163/04 -, Schaden-Praxis 2005, 413 - 415; Kammergericht vom 17.10.2005 - 12 U 55/05 -, DAR 2006, 323 - 324).
  • LG Braunschweig, 25.02.2011 - 6 O 569/09

    Verkehrsunfall - Schadensersatz bei nicht abgrenzbaren Vorschäden

    Für einen Anspruch des Kfz-Unfallgeschädigten auf Ersatz behaupteter Kollisionsschäden ist kein Raum, wenn die am Unfallfahrzeug festgestellten Schäden teilweise auf einen oder mehrere andere Unfälle zurückzuführen sind und eine einigermaßen verlässliche Abgrenzung der Auswirkungen dieser Vorunfälle nicht möglich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.1987 zu 1 U 79/86; OLG Celle, Urteil vom 14.10.1999 zu 14 U 298/98, zitiert jeweils nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 07.04.1987 - 1 U 79/86 (a)   

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https://dejure.org/1987,26103
OLG Bremen, 07.04.1987 - 1 U 79/86 (a) (https://dejure.org/1987,26103)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07.04.1987 - 1 U 79/86 (a) (https://dejure.org/1987,26103)
OLG Bremen, Entscheidung vom 07. April 1987 - 1 U 79/86 (a) (https://dejure.org/1987,26103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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