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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04   

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https://dejure.org/2004,6429
OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.08.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. August 2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6429)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Grundstückskaufvertrag: Formnichtigkeit einer Zahlungsvereinbarung bei fehlender notarieller Beurkundung, Haftung des Vertragspartners

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises; Abschluss der zusätzlichen Zahlungsvereinbarung als Teil eines einheitlichen Kaufvertrages; Formbedürftigkeit der gesonderten Zahlungsabrede; Konsequenz der ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 311b Abs. 1
    Fomrnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages bei fehlender Mitbeurkundung eines Nutzungsentgeltes für die Besitzüberlassung vor Kaufpreiszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises; Abschluss der zusätzlichen Zahlungsvereinbarung als Teil eines einheitlichen Kaufvertrages; Formbedürftigkeit der gesonderten Zahlungsabrede; Konsequenz der ...

  • Judicialis

    BGB § 311 b Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadensersatz aus einem wegen Beurkundungsmängeln gescheiterten Kaufvertrag über Hotelgrundstück - Nichtberücksichtigung von Zahlungsvereinbarungen bei notarieller Beurkundung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entgelt für vorzeitige Besitzüberlassung: Notarielle Beurkundung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.09.1992 - III ZR 100/91

    Beurkundungspflicht bei Verpflichtung zum Grundstückserwerb in der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Nur wenn die Parteien auch ohne den nicht beurkundeten Teil den Grundstücksvertrag abgeschlossen hätten, ist der Formverstoß gemäß § 139 BGB für den übrigen Teil des Geschäfts unschädlich (vgl. BGH NJW 1981, 222; BGH NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Insoweit liegt der vorliegende Fall auch wesentlich anders als der Sachverhalt in der Entscheidung des BGH vom 29.1965 (BGH NJW 1965, 812, 813), in dem es darum ging, dass ein mit Immobiliengeschäften erfahrener, mit den Erfordernissen der notariellen Beurkundung vertrauter Verkäufer den Käufer einen von ihm entworfenen privatschriftlichen Vertrag hat unterschreiben lassen und durch sein Verhalten veranlasst hat, dass von einer notariellen Beurkundung insgesamt abgesehen wurde.
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 19 U 35/93

    Belieferung des Franchisenehmers durch den Franchisegeber

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 100/95

    - Benetton -, Dispositionsfreiheit des U, Anspruch des FG auf Schadensersatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Dies hat die Rechtsprechung insbesondere auch für die Einhaltung von Formvorschriften entschieden, die jeder der beteiligten Parteien in eigenem Interesse obliegt und für die beide Parteien letztlich verantwortlich sind (vgl. BGHZ 116, 251, 257; OLG Hamm NJW-RR 1994, 243, 244; OLG Frankfurt NJW-RR 1997, 170, 172).
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 150/82

    Zur Beurkundungspflicht bei Kaufpreisvorauszahlungsanrechnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Formbedürftig sind dabei alle Vereinbarungen, aus denen sich nach dem Willen der Parteien das schuldrechtliche Veräußerungsgeschäft zusammensetzt, wobei es genügt, dass der eine Teil eine bestimmte Abrede zum Vertragsbestandteil machen will, wenn der andere Teil dies erkannt und hingenommen hat (vgl. BGHZ 63, 361; 76, 49; 78, 349; BGH NJW 1984, 974; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 313 BGB, Rdnr.25; 63. Aufl., § 311b BGB, Rdnr. 25; Erman/Grziwotz, BGB, 11. Aufl., § 311b, Rdnr. 43; MK/Kanzleiter, BGB, 4. Aufl., § 311b, Rdnr. 50).
  • BGH, 20.06.1980 - V ZR 84/79

    Erstrecken des Beurkundungserfordernis einer Grundstücksübereignung auf alle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04
    Nur wenn die Parteien auch ohne den nicht beurkundeten Teil den Grundstücksvertrag abgeschlossen hätten, ist der Formverstoß gemäß § 139 BGB für den übrigen Teil des Geschäfts unschädlich (vgl. BGH NJW 1981, 222; BGH NJW-RR 1993, 14; Palandt/Heinrichs, a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.06.2013 - 19 U 91/10

    Zustandekommen eines Generalunternehmervertrages unter dem Vorbehalt der

    Grundsätzlich besteht beim Werkvertrag keine Verpflichtung, von sich aus den Vertragspartner über Vermögensverhältnisse und Finanzierungsmöglichkeit aufzuklären (vgl. zum Grundstückskauf OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2004 - 1 U 8/04 -, zitiert nach Juris, Rn. 68).
  • AG Bremen, 25.08.2011 - 9 C 420/10

    Grundstückskaufvertrag: Abänderung des Übergabezeitpunkts

    Die nachträglich vereinbarte Veränderung der Lieferzeit bedarf bei einem Grundstückgeschäft der notariellen Form (BGH NJW 1974, 271; Palandt, 69. A., § 311b, Rn. 41; vgl. auch OLG Oldenburg, Urteil vom 19.08.2004, 1 U 8/04-Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 04.06.2004 - 1 U 8/04   

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https://dejure.org/2004,8806
OLG Schleswig, 04.06.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8806)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04.06.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8806)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8806)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung einer Fixierung einer sturzgefährdeten Heimbewohnerin durch die Heimbetreiberin; Anordnung einer Betreuung; Freiheitsbeschränkende Maßnahme durch Fixierung einer Heimbewohnerin an einen Rollstuhl

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 823 I; ; BGB § 1906

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1896; BGB § 1906
    Haftung eines Heimbetreibers wegen Aufsichtsverletzung - Pflicht zur Fixierung eines sturzgefährdeten Heimbewohners?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sturz einer unter Altersdemenz leidenden Heimbewohnerin aus Rollstuhl

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 12.04.2002 - 10 U 247/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.06.2004 - 1 U 8/04
    Die von der Klägerin angeregte Zulassung der Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO ist nicht veranlasst, da der Fall keine rechtsgrundsätzlichen Fragen aufwirft und der Senat mit seiner Entscheidung nicht von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 12. April 2002 - 10 U 247/01 - abweicht.
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.1992 - 9 T 994/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 04.06.2004 - 1 U 8/04
    Wäre die Betroffene etwa im Rollstuhl angegurtet oder wäre ein mit einer Kippvorrichtung versehener Rollstuhl in die Kippstellung gebracht oder wäre der Rollstuhl mit angezogener Bremse dicht an einen Tisch gerückt worden, so wäre die Betroffene jeweils in den ihr noch möglichen Bewegungen eingeschränkt worden; stets wäre ein Beugen nach vorn nur begrenzt möglich gewesen ; bei Verwendung einer Stuhlkippstellung oder eines Gurtes wäre zudem ein Hin- und Herrücken im Stuhl erschwert worden (vgl. auch LG Frankfurt FamRZ 1993, 601).
  • LG Coburg, 24.01.2014 - 22 O 355/13

    Der Sturz im Seniorenheim

    Die Forderung nach lückenloser Beaufsichtigung überschreite das wirtschaftlich Zumutbare (OLG Schleswig NJOZ 2004, 2766).
  • KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03

    Heimvertrag: Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der Heimbewohner vor Schädigung

    Jedenfalls im Jahr 2000 war die Verwendung von Protektorhosen noch nicht üblich (OLG Schleswig, Urteil vom 18.6.2004 - 1 U 8/04 -).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8459
OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8459)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.06.2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8459)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 1 U 8/04 (https://dejure.org/2004,8459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung hinsichtlich einer ausreichenden Begründung; Anforderungen an Darlegung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen ; Vergütung von Architektenleistungen aus Architektenvertrag ; Umfang der ...

  • Judicialis

    BGB § 631 Abs. 1; ; BGB § 649 Satz 2 a.F.; ; HOAI § 15; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Architektenvertrag: Zur Frage der rechtsgeschäftlichen Vertretung des Auftraggebers sowie zur Abgrenzung zwischen honorarfreier Akquisitionstätigkeit und vergütungspflichtigen Architektenleistungen - Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Instanzgericht

  • ibr-online

    Auftragsumfang bei Architekten-Zielplanung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Honorar - Wer ist zu Änderungsaufträgen berechtigt?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar: Vergütungspflichtiger Zusatzauftrag wirksam vereinbart? (IBR 2005, 24)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 157 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 29.01.2001 - 17 U 181/98

    Abgrenzung der Beauftragung eines Architekten von der Akquisitionsphase

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Aus dem Tätigwerden eines Architekten allein kann noch nicht der Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden; dessen Zustandekommen hat vielmehr der Architekt vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen (BGHZ 136, 33 (36); OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)).

    Für das Zustandekommen eines Architektenvertrages durch konkludentes Verhalten hat der Architekt Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber durch Entgegennahme oder Verwertung von Architektenleistungen schlüssig zu erkennen gegeben hat, dass diese seinem Willen entsprechen (OLG Dresden, NZBau 2001, 505 (506); OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)).

    In der Regel kann in der Entgegennahme von Architektenleistungen durch den Auftraggeber zugleich auch eine stillschweigende Vereinbarung einer Honorarzahlungspflicht gesehen werden (OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)), weil derjenige, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, mit Vergütungspflichten rechnen muss (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045 (1045); Sprau in: Palandt, BGB, 61. Aufl., 2002, § 632 Rdnr. 5).

    Dennoch ist die Grenze, an der die Akquisitionstätigkeit des Architekten endet und damit die honorarauslösende Tätigkeit beginnt, fließend und häufig schwer zu bestimmen; letztlich kommt es hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an (OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508); OLG Dresden, NZBau 2001, 505 (506)).

  • OLG Dresden, 02.12.1999 - 9 U 585/99

    Abgrenzung zwischen Akquisitions- und entgeltlicher Tätigkeit eines Architekten

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Für das Zustandekommen eines Architektenvertrages durch konkludentes Verhalten hat der Architekt Tatsachen vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass der Auftraggeber durch Entgegennahme oder Verwertung von Architektenleistungen schlüssig zu erkennen gegeben hat, dass diese seinem Willen entsprechen (OLG Dresden, NZBau 2001, 505 (506); OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)).

    Nicht ausreichend ist hingegen, dass dem Auftraggeber die Leistungen ohne seinen Willen übergeben oder zur Kenntnis gebracht werden (OLG Dresden, NZBau 2001, 505 (506)).

    Dennoch ist die Grenze, an der die Akquisitionstätigkeit des Architekten endet und damit die honorarauslösende Tätigkeit beginnt, fließend und häufig schwer zu bestimmen; letztlich kommt es hierfür auf die Umstände des Einzelfalles an (OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508); OLG Dresden, NZBau 2001, 505 (506)).

  • OLG Koblenz, 07.05.1996 - 3 U 799/95

    Architektenhonorar bei bloßen Vorarbeiten

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    In der Regel kann in der Entgegennahme von Architektenleistungen durch den Auftraggeber zugleich auch eine stillschweigende Vereinbarung einer Honorarzahlungspflicht gesehen werden (OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)), weil derjenige, der die Dienste eines Architekten in Anspruch nimmt, mit Vergütungspflichten rechnen muss (OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045 (1045); Sprau in: Palandt, BGB, 61. Aufl., 2002, § 632 Rdnr. 5).

    Auch wenn Architektenleistungen gemeinhin nur gegen Vergütung zu erwarten sind, kann nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass es dem Auftraggeber obliegt, von vornherein klarzustellen, dass er die von einem Architekten über die schriftliche Vertragsgrundlage hinaus erbrachten Vorarbeiten als kostenfrei ansieht (a.A. OLG Koblenz, NJW-RR 1996, 1045 (LS 3)).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.1999 - 21 U 192/98

    Wann liegt Akquisition vor, wann eine Vorplanung?

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Auch ist es ein Indiz für Akquisitionstätigkeit, wenn die Initiative für die Planung vom Architekten ausgeht (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 19 (19 f.).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Das Landgericht hat die angebotenen, relevanten Beweise nicht ausgeschöpft und dadurch seine von § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO begründete Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BGH, NJW 1952, 931 (933); NJW 1992, 1768 (1769)) sowie den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, NJW 1991, 285 (286); s.a. Reichold, aaO., § 285 Rdnr. 10; Greger in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., 2004, Vor § 284 Rdnr. 8a) verletzt.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 60/80

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an mehreren Grundstücken - Berechtigung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Diese setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, dieses bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil auf Grund des schuldhaft gesetzten Rechtsscheins annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH, NJW 1981, 1727 (1728); NJW 1998, 1854 (1855)).
  • BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, NJW-RR 2002, 209 (210); Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., 2003, § 520 Rdnr. 20; Albers in: Baumbach u.a., ZPO, 62. Aufl., 2004, § 520 Rdnr. 23).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 124/96

    Zustandekommen eines Architektenvertrages; Akquisitorische Tätigkeit eines

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Aus dem Tätigwerden eines Architekten allein kann noch nicht der Abschluss eines Vertrages hergeleitet werden; dessen Zustandekommen hat vielmehr der Architekt vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen (BGHZ 136, 33 (36); OLG Hamm, NZBau 2001, 508 (508)).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Diese setzt voraus, dass der Vertretene das Handeln des Scheinvertreters zwar nicht kennt, dieses bei pflichtgemäßer Sorgfalt aber hätte erkennen und verhindern können und der andere Teil auf Grund des schuldhaft gesetzten Rechtsscheins annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln des Vertreters (BGH, NJW 1981, 1727 (1728); NJW 1998, 1854 (1855)).
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvR 183/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichterheben angebotener Beweise

    Auszug aus OLG Bremen, 02.06.2004 - 1 U 8/04
    Das Landgericht hat die angebotenen, relevanten Beweise nicht ausgeschöpft und dadurch seine von § 286 Abs. 1 S. 1 ZPO begründete Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (vgl. BGH, NJW 1952, 931 (933); NJW 1992, 1768 (1769)) sowie den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, NJW 1991, 285 (286); s.a. Reichold, aaO., § 285 Rdnr. 10; Greger in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., 2004, Vor § 284 Rdnr. 8a) verletzt.
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