Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6795
OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,6795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.03.2003 - 1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,6795)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. März 2003 - 1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,6795)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung eines Gehirntumors; Sorgfaltspflichten des Neurchirurgen vor Durchführung der Operation; Unabdingbare diagnostische Abklärung zur Artdifferenzierung des Tumors; Kernspinnuntersuchung und Angiographie vor ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 276

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung eines Hirntumors

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei verursachtem Gesichtsfeldausfeld des Auges; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02
    Der Arzt, der eine bessere und modernere Ausstattung zur Behandlung des Patienten hat, ist ebenso wie derjenige, der über Spezialkenntnisse verfügt, verpflichtet, die Geräte und Fähigkeiten einzusetzen, wenn dadurch die Heilungschancen verbessert und unerwünschte Nebenwirkungen erkannt und abgewendet werden können (BGH NJW 1988, 2949, BGH VersR 1989, 851).
  • BGH, 30.05.1989 - VI ZR 200/88

    Übernahmeverschulden bei unzureichender apparativer Ausstattung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02
    Der Arzt, der eine bessere und modernere Ausstattung zur Behandlung des Patienten hat, ist ebenso wie derjenige, der über Spezialkenntnisse verfügt, verpflichtet, die Geräte und Fähigkeiten einzusetzen, wenn dadurch die Heilungschancen verbessert und unerwünschte Nebenwirkungen erkannt und abgewendet werden können (BGH NJW 1988, 2949, BGH VersR 1989, 851).
  • BGH, 03.07.2001 - VI ZR 418/99

    Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.03.2003 - 1 U 81/02
    Ein grober Behandlungsfehler liegt nur dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH VersR 2001, 1116).
  • LAG Hessen, 20.08.2013 - 13 Sa 269/13

    Schmerzensgeld - betriebliche Tätigkeit

    Eine höhere Summe als die ausgeurteilte kam auch in Ansehung der vom Kläger zitierten Entscheidung des OLG Stuttgart vom 18. März 2003 (- 1 U 81/02 zitiert nach juris) nicht in Betracht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02 - 19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2684
OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02 - 19 (https://dejure.org/2002,2684)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.07.2002 - 1 U 81/02 - 19 (https://dejure.org/2002,2684)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - 19 (https://dejure.org/2002,2684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einräumung eines dinglichen Notwegs zum Erreichen eines Grundstücks mit einem Kraftfahrzeug; Möglichkeit des Abstellen von Fahrzeugen in nächster Nähe des Grundstücks; Anspruch auf Gestattung eines Notwegerechts aufgrund Leihvertrages und Auslegung des Leihvertrages; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Anspruch auf Notwegrecht beim Nachbarn um auf dem eigenen Grundstück zu parken

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Notwegerecht über Grundstück des Nachbarn

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 598; ; BGB § 917; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Einräumung eines dinglichen Notwegs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Notwegerecht für Kfz-Nutzung eines Wohngrundstücks

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Durchfahrtsrecht für Auto des Nachbarn?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1385
  • NZM 2003, 80
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02
    Bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabes kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die Fälle überaus zahlreich sind, in denen Wohngrundstücke nicht mit einem Kraftfahrzeug erreicht werden können (BGHZ 75, 315, 319).

    Deshalb ist es nicht angängig, in Fällen, in denen es für das platzmäßig an sich mögliche Abstellen von Kraftfahrzeugen auf einem Wohngrundstück an der hierfür erforderlichen Zufahrt fehlt, grundsätzlich einen Notweganspruch zuzubilligen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände einen solchen Anspruch zu verneinen (BGHZ 75, 315, 318).

    Ein Notwegeanspruch kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn, wie hier, davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen abgestellt werden können (BGHZ 75, 315, 318).

  • LG Gießen, 05.10.1994 - 1 S 313/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02
    Dagegen steht die wirtschaftliche Erfahrung, dass ein Eigentümer, der es entschädigungslos duldet, wenn sein Nachbar oder dessen Mieter ohne Erlaubnis über sein Grundstück gehen, sich jedenfalls die freie Entschließung darüber vorbehält, ob er den beeinträchtigenden Zustand weiterbestehen lässt oder beendet (LG Gießen, MDR 1995, 257 f.).
  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.07.2002 - 1 U 81/02
    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Staudinger/Herbert Roth, BGB, 2002, § 917 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2013 - V ZR 278/12

    Notwegerecht: Anforderungen an eine notwendige Verbindung eines Wohngrundstücks

    Es besteht kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzurücken, zumal in der nach der Entscheidung des Senats veröffentlichten Rechtsprechung und Literatur dieser Ansatz nahezu durchgehend gebilligt wird (OLG Schleswig, MDR 2003, 25; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385; OLG Saarbrücken, NJWE-MietR 1996, 217; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042, 1043; BeckOK-BGB/Fritzsche, Edition 28, § 917 Rn. 16 f.; Erman/Lorenz, BGB, 13. Aufl., § 917 Rn. 2; jurisPK-BGB/Rösch, 6. Aufl., 2012, § 917 Rn. 5; MünchKomm-BGB/Säcker, 6. Aufl., § 917 Rn. 13; NK-BGB/Ring, § 917 Rn. 13; Staudinger/Roth, BGB, [Bearb. 2009], § 917 Rn. 27; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl., § 917 Rn. 6; PWW/Lemke, BGB, 8. Aufl., § 917 Rn. 16; Dehner, Nachbarrecht, 7. Aufl., B § 27 S. 12 ff.; Saller in: Grziwotz/Lüke/Saller, Praxishandbuch Nachbarrecht, 2. Aufl., 4. Teil Rn. 31; aA OLG Frankfurt am Main, ZfIR 2000, 124, 126 zu einer WEG-Anlage mit Tiefgaragen- und Stellplätzen; Soergel/Baur, BGB 13. Aufl., § 917 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Jedenfalls entspräche eine solche konkludente Vereinbarung ihrer Rechtsnatur nach einem Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB mit jederzeitigem Kündigungsrecht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - 19, 1 U 81/02 -, Rn. 8, juris; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138), von welchem die Kläger spätestens durch Erhebung der Klage Gebrauch gemacht hätten.
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 1 U 81/16

    Notwegerecht: Begründung durch langjährige Nutzung eines fremden Grundstücks;

    Sind die Voraussetzungen des § 917 BGB nicht gegeben, begründet eine stillschweigende Duldung der unentgeltlichen Zufahrt lediglich ein Leihverhältnis nach den §§ 598 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2013 - V ZR 278/12 -, NJW-RR 2014, S. 398, 399 f.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2008 - V ZR 106/07 -, NJW-RR 2009, S. 515, 516; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.; Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).

    Hierdurch ist konkludent ein Leihvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen, da die Beklagte die Benutzung ihres Grundstücks unentgeltlich gestattete (vgl. hierzu Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8).

    Auch das durch bloße Duldung des Betretens bzw. Befahrens begründete Leihverhältnis kann, wie generell derartige Verträge, grundsätzlich ohne besonderen Grund gekündigt werden; diese Kündigung kann auch konkludent erfolgen, etwa durch eine Absperrung des Weges (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 -, NJW-RR 2002, S. 1385, juris, Rn. 8 f.; Roth, in: Staudinger (2016) BGB § 917, Rn. 14 und 41).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    Hieraus hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass jedenfalls im Regelfall ein Notwegrecht nicht aus dem Wunsch des Grundstückseigentümers abgeleitet werden kann, Fahrzeuge auf dem Grundstück abzustellen, wenn andererseits die bloße Erreichbarkeit des Grundstücks (siehe oben a) gewährleistet ist (vgl. hierzu BGH, LM-Nr. 11 zu § 917 BGB ; BGH, NJW 1980, 585; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Karlsruhe, MDR 2013, 397; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385 ; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 391; VGH München, Beschluss vom 11.01.2007 - 14 B 03.572 - zitiert nach [...] -, BGH, NJW-RR 2009, 515; Palandt/Bassenge aaO., § 917 BGB , Rdnr. 6; Staudinger/Roth a. a. O., § 917 BGB , Rdnr. 27).

    Denn auch eine langjährige Duldung kann ein Notwegrecht grundsätzlich nicht begründen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385 ; BGH, NJW-RR 2009, 515, 516).

    Daher kommt eine Erweiterung der Rechte des Klägers unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 1385 ).

  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 126/06

    Notwegerecht bei Vorhandensein einer Straße

    2.) Soweit in der bisherigen Nutzung der Widerbeklagten schuldrechtlich überhaupt ein Leihverhältnis zu sehen sein sollte, wäre dieses regelmäßig jederzeit kündbar, was spätestens in einer Klageerhebung zu sehen ist (hierzu: OLG Hamm NJW-RR 198, 137 [138]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Köln OLGR 1992, 33 [34]).

    Dies müsste aber auf Grund eines über die gesetzliche Regelung des § 917 BGB hinausgehenden billigen Ausgleichs der widerstreitenden Interessen zwingend geboten sein (OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385).

  • LG Freiburg, 07.12.2017 - 3 S 173/16

    Nachbarrrecht in Baden-Württenberg: Recht des Eigentümers eines Mühlengrundstücks

    Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich zwar ein Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, das auch Mitwirkungs- und Handlungsansprüche begründen kann (OLG Saarbrücken, Urt. v. 24.07.2002 - 1 U 81/02 -19-, juris).
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Nur besondere Umstände des Einzelfalls können die Notwendigkeit einer Zufahrt zum Zweck des Abstellens eines Fahrzeuges rechtfertigen (BGHZ 75, 315 ff. [juris Rn.17]; ebenso auch: OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 26]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385; OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 1042 [1043]).

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis nämlich grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]; OLG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1385).

  • OLG Celle, 26.08.2009 - 3 U 58/09

    Aufklärungspflichten des Notars bei Beurkundung eines Kaufvertrages über ein mit

    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. Juli 2002, 1 U 81/02, Juris Rn. 11).
  • VG München, 11.05.2015 - M 8 K 14.841

    Nachbarklage

    Als eine notwendige Verbindung eines wohngenutzten Grundstücks mit einem öffentlichen Weg kann danach ausreichen, wenn Kraftfahrzeuge vor dem Grundstück oder in seiner nächsten Nähe auf der Straße ohne Schwierigkeiten abgestellt werden können (vgl. BGH vom 9.11.1979 NJW 1980, 585 f; OLG Saarland vom 24.7.2002 NJW-RR 2002, 1385).
  • LG Bochum, 18.07.2008 - 6 O 196/08

    Anspruch auf Unterlassen der Nutzung von im eigenen Grundstück liegenden

    Demnach hat die Rechtsprechung einen Notwegeanspruch dem Berechtigten jedenfalls dann nicht zugebilligt, wenn davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem im Wege eines Notwegerechts in Anspruch genommenen Grundstück oder in der nächsten Nähe auf der öffentlichen Straße, jedenfalls noch in benachbarten Straßen abgestellt werden können (vgl. dazu z.B. BGHZ 75, 315 ff ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 1042; OLG Saarbrücken NZM 2003, 80).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2008 - 7 U 214/07

    Wertersatz für die rechtsgrundlose Mitbenutzung der Tiefgarage einer

  • LG Coburg, 02.06.2006 - 32 S 13/06

    Zu den Voraussetzungen eines Notwegerechts

  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 2 U 161/11

    Bereitstellung des in den ehemaligen Abwasser-Rieselfeldern verlegten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-1 U 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9543
OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - I-1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,9543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.11.2003 - I-1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,9543)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. November 2003 - I-1 U 81/02 (https://dejure.org/2003,9543)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9543) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; Ersatz der unfallbedingt eingetreten materiellen Schadens; Ersatz von künftig noch entstehenden immateriellen Schadens aufgrund eines Verkehrsunfalls

  • Judicialis

    ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; BGB § 847 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO § 286; ZPO § 287; BGB § 847 Abs. 1
    Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden nach einem Auffahrunfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 1 U 81/02
    Ist der Schaden bei Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 256, Rdn. 7 a mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 1 U 81/02
    Ist der Schaden bei Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 22. Aufl., § 256, Rdn. 7 a mit Hinweis auf BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.11.2003 - 1 U 81/02
    Der Kläger ist aber - jedenfalls nicht in zweiter Instanz - gezwungen, zu einer bezifferten Leistungsklage überzugehen, wenn diese nachträglich möglich wird (Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 7 c mit Hinweis auf BGHZ 70, 39).
  • OLG München, 21.03.2014 - 10 U 3341/13

    Höhe des Schmerzensgeldes bei HWS-Syndrom mit lang anhaltender Schmerzsymptomatik

    OLG Düsseldorf vom 17.11.2003, I-1 U 81/02: 7.500,00 EUR (indexiert: 8.939,63 EUR).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02-19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,18621
OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02-19 (https://dejure.org/2002,18621)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.07.2002 - 1 U 81/02-19 (https://dejure.org/2002,18621)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. Juli 2002 - 1 U 81/02-19 (https://dejure.org/2002,18621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,18621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    BGB § 917
    Rechtsnatur der schuldrechtlichen Gestattung der unentgeltlichen Benutzung eines Grundstücks als Zufahrt; Voraussetzungen eines Notwegerechts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1979 - V ZR 85/78

    Notweg für Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu Wohngrundstück?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02
    Bei Anlegung des gebotenen strengen Maßstabes kann nicht außer Acht gelassen werden, dass die Fälle überaus zahlreich sind, in denen Wohngrundstücke nicht mit einem Kraftfahrzeug erreicht werden können (BGHZ 75, 315, 319).

    Ein Notwegeanspruch kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn, wie hier, davon auszugehen ist, dass Kraftfahrzeuge vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen abgestellt werden können (BGHZ 75, 315, 318).

  • LG Gießen, 05.10.1994 - 1 S 313/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02
    Dagegen steht die wirtschaftliche Erfahrung dass ein Eigentümer, der es entschädigungslos duldet, wenn sein Nachbar oder dessen Mieter ohne Erlaubnis über sein Grundstück gehen, sich jedenfalls die freie Entschließung darüber vorbehält, ob er den beeinträchtigenden Zustand weiterbestehen lässt oder beendet (LG Gießen, MDR 1995, 257 f).
  • OLG Köln, 04.11.1991 - 2 W 160/91

    Bestehen eines Notwegrechts im Falle einer fehlender Verbindung zu einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.07.2002 - 1 U 81/02
    Hinsichtlich des Rechts auf Mitbenutzung eines Nachbargrundstücks sind die Pflichten aus diesem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis aber grundsätzlich in § 917 BGB abschließend geregelt (OLG Köln NJW-RR 1992, 213; Staudinger/Herbert Roth, BGB , 2002, § 917 Rn. 1 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht