Weitere Entscheidung unten: LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11   

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https://dejure.org/2012,35486
OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11 (https://dejure.org/2012,35486)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.03.2012 - 1 U 83/11 (https://dejure.org/2012,35486)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. März 2012 - 1 U 83/11 (https://dejure.org/2012,35486)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 280; BGB § 611; BGB § 823
    Anforderungen an die Aufklärung des Patienten über alternative Behandlungsmethoden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Voraussetzungen der Pflicht des behandelnden Arztes zur Aufklärung über Behandlungsalternativen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Punktion eines Ganglions am Daumen stellt keine aufklärungsbedürftige Behandlungsalternative zu Exzision dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1568
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11
    Die Wahl der Behandlungsmethode ist in erster Linie Sache des Arztes (BGH Urteil vom 22.9.1987 - VI ZR 238/86 - [z.B. BGHZ 102, 17, 22]).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11
    Nur dann, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 65/87 - [z.B. VersR 1988, 190, 191]; Urteil vom 14.9.2004 - VI ZR 186/03 - [z.B. NJW 2004, 3703, 3704]).
  • BGH, 14.09.2004 - VI ZR 186/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung bei einer Zwillingsschwangerrschaft

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11
    Nur dann, wenn es mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden gibt, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 65/87 - [z.B. VersR 1988, 190, 191]; Urteil vom 14.9.2004 - VI ZR 186/03 - [z.B. NJW 2004, 3703, 3704]).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 7 U 107/00

    Arzthaftung: Pflicht zur Aufklärung über Behandlungsalternativen

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.03.2012 - 1 U 83/11
    Eine vorübergehende Entlastung des Patienten (dazu der im Termin erörterte Fall des OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.10.2002 - 7 U 107/00 - [OLGR 2003, 233]) kann im Einzelfall allenfalls dann als aufklärungsbedürftige Alternative in Betracht gezogen werden, wenn zwar die Punktion keine endgültige Heilung bringt, mit dem operativen Eingriff aber das Risiko einer wesentlichen Verschlechterung der Lebensqualität des Patienten verbunden ist (im Fall des OLG Karlsruhe die Gefahr einer Querschnittlähmung bei operativer Entfernung eines Rückenmarkstumors).
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2023 - 1 U 81/21

    Rechtsfolgen unzureichender ärztlicher Aufklärung über Behandlungsalternativen im

    Im Übrigen gilt, dass wenn der Arzt - wie hier mit der medikamentösen Geburtseinleitung der Fall - eine medizinisch indizierte, standardgemäße Behandlungsmethode wählt, es der Aufklärung über eine anderweitige, gleichfalls medizinisch indizierte, übliche Methode dann nicht bedarf, wenn die gewählte standardgemäße Therapie hinsichtlich ihrer Heilungsaussichten einerseits und ihrer Belastungen und Risiken für den Patienten andererseits der Behandlungsalternative gleichwertig oder vorzuziehen ist (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.3.2012 - 1 U 83/11, bei Juris Rn. 11; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4.12.2002 - 13 U 10/02, Juris Rn. 13; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. , Rn. C 22; Lafontaine/Trost in: JurisPK BGB, 10. Aufl., § 630e Rn. 32).
  • OLG Hamm, 22.10.2013 - 9 U 235/12

    Gerichtlicher Sachverständiger; malignes Melanom; weite bzw. enge Extension

    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 65/87 - , BGHZ 102, 17, 22 und Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - , NJW 2005, 1718; OLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2012 - 1 U 83/11 - , juris; ).
  • OLG Hamm, 12.08.2013 - 9 U 235/12

    Inanspruchnahme des medizinischen Sachverständigen wegen fehlerhafter Beurteilung

    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die wesentlich unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen aufweisen, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem nach entsprechend vollständiger ärztlicher Aufklärung die Entscheidung überlassen bleiben, auf welchem Wege die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1987 - VI ZR 65/87 - , BGHZ 102, 17, 22 und Urteil vom 15.03.2005 - VI ZR 313/03 - , NJW 2005, 1718; OLG Naumburg, Urteil vom 15.03.2012 - 1 U 83/11 - , juris; ).
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   LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11   

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https://dejure.org/2011,124872
LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11 (https://dejure.org/2011,124872)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.06.2011 - L 1 U 83/11 (https://dejure.org/2011,124872)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juni 2011 - L 1 U 83/11 (https://dejure.org/2011,124872)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Das BSG hat zutreffend entschieden, dass selbst beim Fehlen konkurrierender Ursachen die Schlussfolgerung der Kausalität aus den erfüllten arbeitstechnischen Ursachen nicht zulässig ist (BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, vom 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R - und vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R -).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Das BSG hat zutreffend entschieden, dass selbst beim Fehlen konkurrierender Ursachen die Schlussfolgerung der Kausalität aus den erfüllten arbeitstechnischen Ursachen nicht zulässig ist (BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, vom 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R - und vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R -).
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urteil vom 28.03.2003 B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 28.04.2004 - B 2 U 33/03 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urteil vom 28.03.2003 B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 40/67

    Hinterbliebenenrente - Tödlicher Verkehrsunfall - Unfallursache - Alkoholbedingte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urteil vom 28.03.2003 B 2 U 33/03 R -).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Das BSG hat zutreffend entschieden, dass selbst beim Fehlen konkurrierender Ursachen die Schlussfolgerung der Kausalität aus den erfüllten arbeitstechnischen Ursachen nicht zulässig ist (BSG, Urteile vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, vom 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R - und vom 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R -).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 1 U 83/11
    Lässt sich ein Kausalzusammenhang nicht wahrscheinlich machen, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten dessen, der einen Anspruch aus dem nicht wahrscheinlich gemachten Kausalzusammenhang für sich herleitet (BSGE 19, 52, 53; 30, 121, 123; 43, 110, 112; BSG, Urteil vom 28.03.2003 B 2 U 33/03 R -).
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