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   OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - I-1 U 84/05   

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https://dejure.org/2005,9295
OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - I-1 U 84/05 (https://dejure.org/2005,9295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.10.2005 - I-1 U 84/05 (https://dejure.org/2005,9295)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 84/05 (https://dejure.org/2005,9295)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufs; Recht zum Rücktritt vom Vertrag wegen Mangelhaftigkeit der Sache; Vorliegen eines technischen Mangels des Kfz zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs; Berechtigung zum Rücktritt ohne Fristsetzung wegen technischer Mängel am Kfz; Beachtung des ...

  • Judicialis

    StVZO § 47; ; StVZO § ... 70; ; StVZO § 70 Abs. 1; ; BGB § 123; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; BGB § 437 Nr. 2 Alt. 1; ; BGB § 440 Satz 2; ; BGB § 475 Abs. 1; ; BGB § 476

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zulässigkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag über einen Geländewagen - Vorrang der Nacherfüllung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Neuwagenhandel - EU-Importeur siegt auf der ganzen Linie

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - "Flexible Altersgrenze" bei EU-Neuwagen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Damit ist die vom BGH (NJW 2004, 160 = DAR 2004, 23) für den Regelfall des Verkaufs eines unbenutzten Kraftfahrzeugs festgelegte 12-Monatsgrenze überschritten, wenn auch nur knapp.

    Das schloss die zugesicherte Eigenschaft ein, die Standzeit/Lagerzeit betrage maximal 12 Monate (vgl. BGH NJW 2004, 160 = DAR 2004, 23).

  • LG Kiel, 03.11.2004 - 12 O 90/04

    Rücktritt vom Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs wegen geringfügiger Mängel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Auch zusammen mit der Reparatur der Lautsprecheranlage bleiben die Aufwendungen unterhalb des Grenzwertes, den erste Entscheidungen zum neuen Kaufrecht auf 3 % des Kaufpreises (so OLG Düsseldorf DAR 2004, 392) bzw. 4, 5 % des Kaufpreises (so LG Kiel DAR 2005, 38) festgelegt haben.
  • OLG Celle, 04.08.2004 - 7 U 18/04

    Treuwidrigkeit des Rücktritts bei Kenntnis vom Mangel im Zeitpunkt der Übergabe;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Ob in der vorbehaltlosen Abnahme des Fahrzeugs in Kenntnis eines Höchstalters von mehr als 12 Monaten der Verzicht zu sehen ist, diesen Umstand als Mangel zu rügen, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. dazu OLG Celle ZGS 2004, 476 = OLGR 2004 506); Wendlandt, ZGS 2004, 88).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 3 W 21/04

    Zum Rücktrittsrecht des Käufers vom Kaufvertrag über Gebrauchtfahrzeug bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Auch zusammen mit der Reparatur der Lautsprecheranlage bleiben die Aufwendungen unterhalb des Grenzwertes, den erste Entscheidungen zum neuen Kaufrecht auf 3 % des Kaufpreises (so OLG Düsseldorf DAR 2004, 392) bzw. 4, 5 % des Kaufpreises (so LG Kiel DAR 2005, 38) festgelegt haben.
  • BGH, 19.06.1996 - VIII ZR 252/95

    Wandelungsrecht des Käufers bei erfolgreicher Nachbesserung gegen seinen Willen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Das hat der Senat bereits durch Urteil vom 19. Juli 2004 (1 U 41/04, ZGS 2004, 393) in einem ähnlichen gelagerten Fall unter Hinweis auf die im Ergebnis fortgeltende Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 2647) entschieden (zur Konstellation der Mängelbeseitigung mit Zustimmung des Käufers nach erklärtem Rücktritt siehe auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 415).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2004 - 1 U 41/04

    Sachmangel bei Gebrauchtwagen: Motor geht aus; Beurteilungskriterien zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Das hat der Senat bereits durch Urteil vom 19. Juli 2004 (1 U 41/04, ZGS 2004, 393) in einem ähnlichen gelagerten Fall unter Hinweis auf die im Ergebnis fortgeltende Rechtsprechung des BGH (NJW 1996, 2647) entschieden (zur Konstellation der Mängelbeseitigung mit Zustimmung des Käufers nach erklärtem Rücktritt siehe auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 415).
  • LG Essen, 21.01.2005 - 8 O 759/04

    Neuwagenhandel - "EU-Neufahrzeug" nur bei maximal einem Jahr Standzeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Auch ein EU-Neufahrzeug darf grundsätzlich nicht älter als 12 Monate sein, gleichviel, von welchem Typ von Kfz-Händler es angeboten wird (vgl. LG Essen, Urt. v. 21.01.2005, 8 O 759/04, rkr.; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 616).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2004 - 19 U 130/04

    Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Vermutung des Vorliegens eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.10.2005 - 1 U 84/05
    Gleichviel, ob man als Bezugspunkt für die Erheblichkeitsprüfung die behauptete Schlechtleistung nimmt oder ob man auf die Verletzung der Nacherfüllungspflicht abzustellen hat (vgl. dazu OLG Stuttgart DAR 2005, 91; St. Lorenz, NJW 2002, 2497), liegt im konkreten Fall eine erhebliche Pflichtverletzung nicht vor.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 242/16

    Revision im Rückabwicklungsprozess nach Rücktritt vom Kraftfahrzeugkaufvertrag:

    Dies ergibt sich schon daraus, dass das Gesetz den Ausschluss des Rücktrittsrechts bei nur unerheblichem Mangel als Ausnahme formuliert (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27. März 2008 - 15 U 175/07, juris Rn. 59 mwN; OLG Düsseldorf, Urteile vom 24. Oktober 2005 - 1 U 84/05, juris Rn. 40; vom 8. Januar 2007 - 1 U 177/06, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2021 - 5 U 84/20

    Zur Neuwagen-Eigenschaft eines Fahrzeuges

    Abweichendes gilt vorliegend nicht mit Blick darauf, dass das streitgegenständliche Fahrzeug - wie der Klägerin bekannt war - ein Re-Importwagen ist: Auch für ein EU-Neufahrzeug gelten keine anderen Vorgaben zur noch zulässigen Lagerzeit des Fahrzeugs, auch wenn es sich bei der Verkäuferin nicht um einen Vertragshändler des Herstellers handelt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. Oktober 2005 - I-1 U 84/05, Rn. 54, juris).

    Die durch den Bundesgerichtshof konkretisierte hinnehmbare Lagerzeit ist somit nicht im Sinne einer tag genau einzuhaltenden Frist zu verstehen, sondern als Angabe eines - in Monaten zu bemessenden - Zeitraums, so dass jedenfalls eine geringfügige Überschreitung der Lagerzeit nicht rechtserheblich ist (in diese Richtung auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 - I-1 U 84/05, Rn. 52, juris; gegen eine "Aufweichung" der zeitlichen Grenze, aber bezogen auf den umgekehrten Fall einer knappen Unterschreitung der Frist unter dem Aspekt der Rechtssicherheit OLG Hamm, Urteil vom 16.8.2016 - I-28 U 140/15 -, Rn. 97, juris).

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