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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95   

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https://dejure.org/1998,24139
OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/1998,24139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.10.1998 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/1998,24139)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/1998,24139)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung, Schadensersatz - Schadensersatzansprüche einer Lehrkraft wegen ehrverletzender Vorwürfe durch Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Das gilt auch für die psychischen Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (BGH VersR 1996, 990, 991; VersR 1998, 200, 201; VersR 1998, 201, 202 jeweils m. w. N.).

    Von einer ganz geringfügigen Beeinträchtigung im Sinne einer Bagatelle (vgl. BGH VersR 1998, 201) kann nicht mehr gesprochen werden.

    Mit Bagatellen sind Beeinträchtigungen gemeint, die sowohl von der Intensität als auch der Art der Primärverletzung her nur ganz geringfügig sind und üblicherweise den Verletzten nicht nachhaltig beeindrucken, weil er schon aufgrund des Zusammenlebens mit anderen Menschen daran gewöhnt ist, vergleichbaren Störungen seiner Befindlichkeit ausgesetzt zu sein (BGH VersR 1992, 504, 505; VersR 1998, 201, 202).

    Eine besondere Schadensanfälligkeit aufgrund besonderer psychologischer Gegebenheiten beim Kläger, die für die Bemessung des Schadens der Höhe nach von Bedeutung sein können (vgl. BGH VersR 1998, 201, 203), sind aufgrund der Ausführungen der Sachverständigen im schriftlichen Gutachten vom 20. Januar 1998 nicht festzustellen.

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Es genügt vielmehr die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Ausfälle ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wären (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991 f = BGHZ 132, 341, 347 und 349; BGH VersR 1997, 752, 753).

    Das gilt auch für die psychischen Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (BGH VersR 1996, 990, 991; VersR 1998, 200, 201; VersR 1998, 201, 202 jeweils m. w. N.).

    Das ist der Fall, wenn der Geschädigte den Schadensfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherung lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991; VersR 1998, 200, 201).

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 146/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Das gilt auch für die psychischen Schäden, die aus einer besonderen seelischen Labilität des Geschädigten erwachsen (BGH VersR 1996, 990, 991; VersR 1998, 200, 201; VersR 1998, 201, 202 jeweils m. w. N.).

    Das ist der Fall, wenn der Geschädigte den Schadensfall in dem neurotischen Streben nach Versorgung und Sicherung lediglich zum Anlass nimmt, den Schwierigkeiten und Belastungen des Erwerbslebens auszuweichen (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991; VersR 1998, 200, 201).

    Eine weitere Eingrenzung der Schadenszurechnung kommt in Betracht, wenn das schädigende Ereignis ganz geringfügig ist (Bagatelle) und nicht gerade in eine etwa vorhandene spezielle Schadensanlage des Verletzten trifft, wenn also die psychologische Reaktion des Verletzten im konkreten Fall wegen ihres groben Missverhältnisses zum Anlass schlechterdings nicht mehr verständlich ist (vgl. BGH VersR 1998, 200, 201 m. w. N.).

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Das entspricht festen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 1978, 210; NJW 1980, 2947; NJW 1984, 1554; VersR 1991, 788, 789).
  • BGH, 25.02.1997 - VI ZR 101/96

    Beweiswürdigung bei angenommener Begehrensneurose

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Es genügt vielmehr die hinreichende Gewissheit, dass die psychisch bedingten Ausfälle ohne die Verletzungshandlung nicht aufgetreten wären (vgl. BGH VersR 1996, 990, 991 f = BGHZ 132, 341, 347 und 349; BGH VersR 1997, 752, 753).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.10.1998 - 1 U 86/95
    Das entspricht festen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BGH NJW 1978, 210; NJW 1980, 2947; NJW 1984, 1554; VersR 1991, 788, 789).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn W ..., 2. der Frau W ..., 3. des Herrn J ..., - Bevollmächtigter: Professor Dr. Helmut Goerlich, Lehmbuchenweg 14, 72525 Münsingen - - 1 BvR 755/99 -, 4. der Frau M ..., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Stefan M. Beck, Große Straße 4, 24937 Flensburg - 5. des Herrn M ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Hans Müller und Koll., Südermarkt 9, 24937 Flensburg - 1 BvR 756/99 - gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - c) das Schlussurteil des Landgerichts Flensburg vom 4. April 1995 - 2 0 41/93 - d) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 3. Februar 1995 - 1 U 116/93 - (Beschwerdeführer zu 4 und 5), e) das Teilurteil des Landgerichts Flensburg vom 1. Juni 1993 - 2 0 41/93 - (Beschwerdeführer zu 4 und 5) hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Hoffmann-Riem gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 17. Dezember 2002 einstimmig beschlossen:.

    Das Schlussurteil des Landgerichts Flensburg vom 4. April 1995 - 2 O 41/93 -, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

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   OLG Schleswig, 23.04.2004 - 1 U 86/95   

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OLG Schleswig, 23.04.2004 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/2004,77257)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.04.2004 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/2004,77257)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. April 2004 - 1 U 86/95 (https://dejure.org/2004,77257)
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  • Wolters Kluwer

    Haftung, Schadensersatz - Kritische Äußerungen eines Lehrers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Zur Verurteilung von Eltern zum Schadensersatz wegen der Weitergabe eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.04.2004 - 1 U 86/95
    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 17. Dezember 2002 (1 BvR 755/99 und 1 BvR 756/99), auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, festgestellt, dass das Schlussurteil des Landgerichts F. vom 4. April 1995 - 2 O 41/93 -, das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 1998 - 1 U 86/95 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1999 - VI ZR 339/98 - die Beklagten in ihrem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletze.
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