Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Forderungsabtretung bei formularvertraglich vereinbartem Zustimmungsvorbehalt; Entbehrlichkeit der Zustimmung bei unbilliger Verweigerung und treuwidrigem widersprüchlichem Verhalten; Fälligkeit der Werklohnforderung nach den Allgemeinen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; ZPO § 301
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Insolvenz eines einfachen Streitgenossen - Teilurteil gegen die übrigen Streitgenossen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 08.04.2002 - 21 O 214/01
- OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
In einem solchen Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass zwischen der (parteifähigen) BGB-Gesellschaft (hier: der Beklagten zu 1) und den neben ihr in Anspruch genommenen Gesellschaftern (hier: die Beklagten zu 2) und zu 3)) - anders als im Falle einer Gesamthandsschuldklage - nicht eine aus Gründen des materiellen Rechts bestehende notwendige Streitgenossenschaft vorliegt (BGH NJW 2001, 1056, 1061; NJW 1999, 3483).Die Haftung der Beklagten zu 3) als Gesellschafterin der Beklagten zu 1) ist akzessorisch für Gesellschaftsverbindlichkeiten (BGH NJW 2001, 1056, 1061).
- BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02
Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
Es wäre mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb nachhaltig verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer evtl. Aufnahme des Verfahrens besteht (BGH ZIP 2003, 594, 595 m.w.N.). - BGH, 10.03.1998 - VI ZR 30/97
Absehen von erneuter Vernehmung eines Zeugen bei von der Vorinstanz abweichender …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
Die nochmalige Vernehmung eines Zeugen kann unterbleiben, wenn sich das Berufungsgericht für seine von der Vorinstanz abweichende Würdigung der Aussage auf Umstände stützt, die weder die Urteilsfähigkeit, das Erinnerungsvermögen oder die Wahrheitsliebe des Zeugen noch die Vollständigkeit oder Widerspruchsfreiheit seiner Aussage betreffen (BGH, Urteil vom 10.3.1998 -VI ZR 30/97, BGHR ZPO, § 398 Abs. 1 Ermessen 29 m.w.N.). - BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98
Haftung von Mitgliedern einer Personengesellschaft "mbH"
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
In einem solchen Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass zwischen der (parteifähigen) BGB-Gesellschaft (hier: der Beklagten zu 1) und den neben ihr in Anspruch genommenen Gesellschaftern (hier: die Beklagten zu 2) und zu 3)) - anders als im Falle einer Gesamthandsschuldklage - nicht eine aus Gründen des materiellen Rechts bestehende notwendige Streitgenossenschaft vorliegt (BGH NJW 2001, 1056, 1061; NJW 1999, 3483). - BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87
Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 1 U 87/02
Von einer erneuten Vernehmung kann demge-mäss abgesehen werden, soweit das Berufungsgericht die persönliche Glaubwürdigkeit der Zeugen, denen das Landgericht gefolgt ist, nicht in Zweifel zieht und es nur darum geht, ob der Inhalt der protokollierten Aussagen objektiv für die Beweiswürdigung ergiebig ist oder nicht (BGH, Urteil vom 3.11.1987, VI ZR 95/87, BGHR ZPO § 398 Abs. 1 Ermessen 3).
- OLG Stuttgart, 02.04.2007 - 6 U 226/06
Kommanditgesellschaft; Haustürgeschäft: Rückabwicklung einer stillen Beteiligung …
Gleichwohl kann, wenn über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, in Bezug auf die anderen Streitgenossen ein Teil-Urteil ergehen, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02 = NJW-RR 2003, 1002; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Mai 2003 - 1 U 87/02 = OLGR Frankfurt, 2003, 450). - LG Dessau-Roßlau, 19.08.2011 - 2 O 44/07
Unterbrechung eines Rechtsstreits durch Insolvenzverfahrenseröffnung: Behandlung …
Da die Klägerin und die Drittwiderbeklagten lediglich einfache Streitgenossen sind, beschränkt sich die Unterbrechung auf das Prozessrechtsverhältnis zwischen dem Drittwiderbeklagten zu 2. und dem Beklagten (OLG Frankfurt, Urteil vom 12.05.2003 -1 U 87/02-; zit. nach juris).