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   OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04   

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OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,8509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.05.2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,8509)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,8509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen der Verletzung von Informationspflichten bzw. Beratungspflichten im Zusammenhang mit dem Erwerb von synthetischen Anleihen; Verwechslung einer synthetischen Anleihe mit einer brasilianischen Staatsanleihe; Annahme eines bedingt vorsätzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen beim Kauf von Wertpapieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    In den Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs tritt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Schaden nicht erst bei Eintritt der Kursverluste des erworbenen Papiers, sondern schon in dem Moment ein, in dem die Wertpapiere erworben werden, weil bereits in diesem Zeitpunkt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben ist (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04; KG Berlin v. 11.3.2004 - 19 U 71/03, ZIP 2004, 1306 ff.; Schneider in: Assmann/Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz, 3. Auflage 2003, § 37a WpHG, Rn. 7; vgl. zu diesem Schadensbegriff auch schon BGH, ZIP 1998, 154, 158; a.A. Schwark, in: Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, § 37a WpHG, Rn. 1 m.w.N.).

    Da eine Verwirklichung des Tatbestandes des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, 32 Abs. 1 Nr. 1 WpHG stets auch ein vertragliches Beratungsverschulden darstellt, würde dieser Gesetzeszweck verfehlt, wenn die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG bei deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Fehlberatung keine Anwendung fände (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04, OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 657).

    Da auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Sekundärverjährung auf Fälle der Anlagenberatung durch Wertpapierdienstleister mangels eines vergleichbaren dauerhaften Vertrauensverhältnisses nicht übertragbar sind (vgl. BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04; OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 658), begegnet der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Einrede der Verjährung, da er erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist rechtshängig gemacht worden ist und auch die Verjährung hemmende Umstände nicht dargetan sind.

    Die Rechtsfragen sind durch die Entscheidung BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04 geklärt.

  • OLG München, 06.10.2004 - 7 U 3009/04

    Zur Frage des Haftungsumfanges bei Verjährung nach § 37a WpHG

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    Da eine Verwirklichung des Tatbestandes des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 31 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, 32 Abs. 1 Nr. 1 WpHG stets auch ein vertragliches Beratungsverschulden darstellt, würde dieser Gesetzeszweck verfehlt, wenn die kurze Verjährungsfrist des § 37a WpHG bei deliktsrechtlichen Schadensersatzansprüchen wegen fahrlässiger Fehlberatung keine Anwendung fände (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04, OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 657).

    Da auch die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Sekundärverjährung auf Fälle der Anlagenberatung durch Wertpapierdienstleister mangels eines vergleichbaren dauerhaften Vertrauensverhältnisses nicht übertragbar sind (vgl. BGH v. 8.3.2005 - XI ZR 170/04; OLG München v. 6.10.2004 - 7 U 3009/04, ZIP 2005, 656, 658), begegnet der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Einrede der Verjährung, da er erst nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist rechtshängig gemacht worden ist und auch die Verjährung hemmende Umstände nicht dargetan sind.

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 293/90

    Haftung eines Sachverständigen gegenüber Dritten für ein fehlerhaftes Gutachten

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    Der Umstand, dass sich jemand der auf der Hand liegenden Erkenntnis verschließt, seine Angaben könnten wegen fehlender Sachkenntnis auch unrichtig sein, rechtfertigt insofern zugleich den Rückschluss, dass er die Unrichtigkeit seiner Angabe billigend in Kauf nimmt (vgl. zur Rechtsprechung über Behauptungen "ins Blaue hinein": BGH, NJW 1987, 744 f.; BGH, NJW 1991, 3282 f.; BGH, NJW 2001, 2326 f.).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    In den Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs tritt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Schaden nicht erst bei Eintritt der Kursverluste des erworbenen Papiers, sondern schon in dem Moment ein, in dem die Wertpapiere erworben werden, weil bereits in diesem Zeitpunkt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben ist (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04; KG Berlin v. 11.3.2004 - 19 U 71/03, ZIP 2004, 1306 ff.; Schneider in: Assmann/Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz, 3. Auflage 2003, § 37a WpHG, Rn. 7; vgl. zu diesem Schadensbegriff auch schon BGH, ZIP 1998, 154, 158; a.A. Schwark, in: Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, § 37a WpHG, Rn. 1 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 16.04.2004 - 318 O 34/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    das Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 318 O 34/03) vom 16. April 2004 abzuändern und die Klage abzuweisen, hilfsweise,.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    Der Umstand, dass sich jemand der auf der Hand liegenden Erkenntnis verschließt, seine Angaben könnten wegen fehlender Sachkenntnis auch unrichtig sein, rechtfertigt insofern zugleich den Rückschluss, dass er die Unrichtigkeit seiner Angabe billigend in Kauf nimmt (vgl. zur Rechtsprechung über Behauptungen "ins Blaue hinein": BGH, NJW 1987, 744 f.; BGH, NJW 1991, 3282 f.; BGH, NJW 2001, 2326 f.).
  • KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03

    Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und

    Auszug aus OLG Hamburg, 13.05.2005 - 1 U 87/04
    In den Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs tritt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, der Schaden nicht erst bei Eintritt der Kursverluste des erworbenen Papiers, sondern schon in dem Moment ein, in dem die Wertpapiere erworben werden, weil bereits in diesem Zeitpunkt eine schadensgleiche Vermögensgefährdung gegeben ist (vgl. BGH v. 8.3. 2005 - XI ZR 170/04; KG Berlin v. 11.3.2004 - 19 U 71/03, ZIP 2004, 1306 ff.; Schneider in: Assmann/Schneider, Kommentar zum Wertpapierhandelsgesetz, 3. Auflage 2003, § 37a WpHG, Rn. 7; vgl. zu diesem Schadensbegriff auch schon BGH, ZIP 1998, 154, 158; a.A. Schwark, in: Schwark, Kapitalmarktrechtskommentar, § 37a WpHG, Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.09.2007 - 5 U 44/07

    Anlageberatung: Aufklärungspflicht über besondere Risiken von Auslandsanleihen

    Erfasst werden nicht nur Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Beratung, sondern auch solche aus einer Informationspflichtverletzung (BGH WM 2007, 487, Rn. 13 und 15 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 502 f; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101 f).

    Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Erwerb des jeweiligen Finanzinstrumentes; dann ist der für die Anspruchsentstehung im Sinne des § 37 a WpHG maßgeblich Schaden bereits angelegt und lässt die Verjährung beginnen (BGH WM 2007, 487, Rn. 9 und 13 bei juris; OLG Frankfurt BKR 2006, 501; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101).

    Die für die Haftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern entwickelten Grundsätze zur sog. Sekundärverjährung sind, gerade wegen des gesetzgeberischen Willens, eine kurze Verjährungsfrist einzuführen, nicht auf Haftungsansprüche nach dem WpHG bzw. die Frist des § 37a WpHG anzuwenden (BGH NJW 2005, 1579; OLG Frankfurt BKR 2006, 501, 503; OLG Hamburg NJOZ 2006, 4101, 4106).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 6 U 96/06

    Beratungspflichten eines Vermittlers hochspekulativer, marktenger Aktien

    Entgegen der Ansicht des Beklagten zu 7.) ergibt sich die Verjährung auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 37a WpHG, weil diese Verjährungsvorschrift nur auf konkurrierende deliktische Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzung anwendbar ist (BGH NJW 2005, 1579, 1581; OLG Hamburg, NJOZ 2006, 4101, 4104).
  • LG Essen, 15.05.2018 - 19 O 192/17

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen wegen Mangelhaftigkeit des

    Wenn jemand infolge eines haftungsbegründenden Verhaltens ein risikoreiches und daher seinen Bedürfnissen nicht entsprechendes Rechtsgeschäft eingeht, ist bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Sache ein Vermögensschaden eingetreten (so auch die Rechtsprechung in Kapitalanlagesachen, vgl. z.B. OLG Hamburg, Urt. v. 13.05.2005 - I U 87/04, NJOZ 2006, 4101).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2011 - 19 U 213/10

    Anlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 37 a WpHG

    Auch das Vorliegen einer von den Klägern behaupteten objektiven Pflichtverletzung indiziert noch kein vorsätzliches Handeln des Mitarbeiters der Beklagten (zur Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Handeln im Falle einer Beratungspflichtverletzung vgl. auch OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, Urteil vom 18.2.2011, a. a. O.; OLG Hamburg Urteil vom 13.5.2005, Az.: 1 U 87/04.
  • OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 19 U 210/10

    Anlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach § 37 a WpHG a.F.

    Auch das Vorliegen einer von den Klägern behaupteten objektiven Pflichtverletzung indiziert noch kein vorsätzliches Handeln des Mitarbeiters der Beklagten (zur Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches handeln im Falle einer Beratungspflichtverletzung vgl. auch OLG Frankfurt, 23. Zivilsenat, 18.2.2011, a. a. O.; OLG Hamburg Urteil vom 13.5.2005, Az.: 1 U 87/04.
  • LG Ulm, 22.08.2008 - 4 O 488/07
    Gemäß § 37a WpHG verjähren Ansprüche wegen Informationspflichtverletzung in drei Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, wobei in Fällen einer Informationspflichtverletzung oder einer fehlerhaften Anlageberatung anlässlich eines Wertpapierkaufs dies bereits mit Erwerb des Wertpapiers der Fall ist ( BGH v 8.3.05 XI ZR 170/04; OLG München ZIP 05, 656; OLG Hamburg OLGR 2005, 614).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2010 - 21 O 507/09
    Der Zeitpunkt des Erwerbs kann auch vor dem Zeitpunkt der Wertstellung liegen (Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.5.2005, Az. 1 U 87/04, Rn. 3 und 35).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 87/04   

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https://dejure.org/2004,25748
OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2004,25748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.10.2004 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2004,25748)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2004,25748)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB
    Körperverletzung: Beweislast für das Beruhen des schädigenden Ereignisses auf einem reflektorischen unbewussten Geschehen; Schmerzensgeld für Tibiakopffraktur

  • Wolters Kluwer

    (Körperverletzung: Beweislast für das Beruhen des schädigenden Ereignisses auf einem reflektorischen unbewussten Geschehen; Schmerzensgeld für Tibiakopffraktur)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.07.1986 - VI ZR 294/85

    Beweislast für Bewußtlosigkeit des deliktisch in Anspruch genommenen Schädigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 87/04
    "Unwillkürliche" Körperbewegungen, die vom menschlichen Bewusstsein nicht kontrolliert werden können, denen also jede Willenssteuerung von vorn herein fehlt, vermögen eine Verschuldenshaftung nicht zu begründen (BGHZ 98, 135, 137).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 1 U 87/04
    Wird die Feststellung der Pflicht zum Ersatz künftigen Schadens aus einer bereits eingetretenen Rechtsgutsverletzung beantragt, so reicht für das Feststellungsinteresse die Möglichkeit eines Schadenseintritts aus, die nur verneint werden darf, wenn aus der Sicht des Klägers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH NJW 2001, 1431).
  • AG Bad Segeberg, 30.10.2014 - 17 C 65/14

    Klage auf sog. Rettungskostenersatz gegen die Teilkaskoversicherung: Beweislast

    Unter "Handlung" im haftungsrechtlichen Sinne ist ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten unter Ausschluss eines physischen Zwangs oder willkürlichen Reflexes durch fremde Einwirkung zu verstehen (s. nur BGH, Urt. v. 12.02.1963 - VI ZR 70/62, BGHZ 39, 103 = NJW 1963, 953, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.10.2004 - 1 U 87/04, juris Rn. 20; OLG Celle, Urt. v. 27.03.2002 - 9 U 283/01, MDR 2002, 1124, juris Rn. 20).
  • AG Oldenburg/Holstein, 20.07.2010 - 23 C 927/09

    Haftungsverteilung bei einem Unfall aufgrund Greifens in das Lenkrad durch den

    Unter Handlung im deliktshaftungsrechtlichen Sinne ist ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten unter Ausschluss eines physischen Zwangs oder willkürlichen Reflexes durch fremde Einwirkung zu verstehen (s. nur BGH, Urt. v. 12.02.1963 - VI ZR 70/62, BGHZ 39, 103 = NJW 1963, 953, juris Rn. 12; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.10.2004 - 1 U 87/04, juris Rn. 20; OLG Celle, Urt. v. 27.03.2002 - 9 U 283/01, MDR 2002, 1124, juris Rn. 20; MünchKomm-BGB/ Wagner , 5. Aufl. 2009, § 823 Rn. 305 m.w.N.).
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   OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 1 U 87/04   

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OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,46614)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03.02.2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,46614)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 1 U 87/04 (https://dejure.org/2005,46614)
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   SG Gießen, 30.05.2006 - S 1 U 87/04   

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SG Gießen, 30.05.2006 - S 1 U 87/04 (https://dejure.org/2006,54098)
SG Gießen, Entscheidung vom 30.05.2006 - S 1 U 87/04 (https://dejure.org/2006,54098)
SG Gießen, Entscheidung vom 30. Mai 2006 - S 1 U 87/04 (https://dejure.org/2006,54098)
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