Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5449
OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 1 U 897/01 - 203 (https://dejure.org/2002,5449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer eindeutigen Leistungsaufforderung für das in Verzug setzen der Gegenpartei; Anforderungen an die kalendermäßigen Bestimmtheit der Leistungszeit; Entbehrlichkeit der Mahnung bei besonderer Dringlichkeit; Erforderlichkeit der Spezifizierung des geltend ...

  • Judicialis

    ZPO § 713; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 284 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 286
    Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen des Verzuges

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugshaftung von Baustellenzulieferern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angabe einer Zirka-Lieferzeit: Leistung kalendermäßig bestimmt? (IBR 2002, 599)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 1300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 324/83

    Verzug mit einer ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufenden Ausführungsfrist;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    Desgleichen fehlt es an einer Leistungsbestimmung nach dem Kalender, wenn die vereinbarte Ausführungsfrist von 160 Arbeitstagen erst ab dem tatsächlichen Arbeitsbeginn laufen soll (BGH NJW 1986, 2049 f.).

    Im Falle der Vereinbarung einer Ausführungsfrist muss indes der Fristbeginn verbindlich festgelegt werden (BGH NJW 1986, 2049 f.).

  • BGH, 04.07.1963 - II ZR 174/61

    Schadensersatzansprüche aus Verzugsschaden wegen Nichteinhaltung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    Das ist der Fall, wenn der Schuldner sich klar darüber ist, dass er die Folgen auf sich nehmen muss, falls er die Zeit nicht einhält, innerhalb derer er die Erfüllung versprochen hat, und wenn gerade dieses Versprechen wesentlicher Vertragsinhalt geworden ist (BGH NJW 1963, 1823 f.).
  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2002 - 1 U 897/01
    In Verzug gerät der Schuldner, weil er trotz der dringenden Aufforderung des Gläubigers und der bereits eingetretenen Fälligkeit seinen Verpflichtungen nicht fristgerecht genügt (BGH NJW 1998, 2132 f. = MDR 1998, 1021; Senat, OLGR Saarbrücken 2000, 103).
  • OLG Koblenz, 23.04.2013 - 3 U 838/12

    Schadensersatz bei Bauverzug: Kalendermäßige Bestimmung des Arbeitsbeginns bei

    Sie bringt nämlich zum Ausdruck, dass es sich um eine ungefähre Zeitangabe handelt, die der Schuldner wenigstens in einem gewissen Umfang überschreiten darf, ohne in Verzug zu geraten (in Anknüpfung an OLG Saarbrücken, 15. Mai 2002, 1 U 897/01, OLGR Saarbrücken 2002, 295 = MDR 2002, 1300 = BeckRS 2002, 30259896; vergleiche auch BGH, 20. Mai 1985, VII ZR 324/83, NJW 1986, 2049 = WM 1985, 576 = MDR 1985, 924 = BauR 1985, 214 = NJW-RR 1986, 960 L).

    Sie bringt nämlich zum Ausdruck, dass es sich um eine ungefähre Zeitangabe handelt, die der Schuldner wenigstens in einem gewissen Umfang überschreiten darf, ohne in Verzug zu geraten (vgl. OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01-202 - OLGR Saarbrücken 2002, 295 f. = MDR 2002, 1300 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.05.2005 - VII ZR 324/85 - NJW 1986, 2049 f. = QM 1985, 576 ff. = MDR 1985, 924 f. = BauR 1985, 214).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht