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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05   

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OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,3061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.06.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,3061)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,3061)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall; Ersatz der objektiv erforderlichen Mietwagenkosten; Wahl des zumutbaren wirtschaftlicheren Weges der Schadensbehebung auf Grundlage der Schadensminderungspflicht; Bestimmung des relevanten Mietwagenmarkts auf den Lebensmittelpunkt

  • urteile-network.de PDF

    Aufklärungspflichten Vermieter, EE-Abzüge, Haftungsbeschränkung, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, UE-Tarif

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 254 Abs. 2 Satz 1; ; PflVG § 3 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 1; ; VVG § 158 d Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Höhe der vom Unfallschädiger zu ersetzenden Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Kein Abzug der Eigenersparnis unter 1.000 km

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Kein Abzug der Eigenersparnis unter 1.000 km

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagenkosten - Der zweite vor dem ersten Schritt

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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Läge er über den danach erforderlichen Kosten der unfallbedingten Autoanmietung, steht dem Kläger im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung der übersteigende Betrag dennoch zu, wenn ihm ein günstigerer Normaltarif nicht ohne weiteres zugänglich war (vgl. BGH VersR 2005, 850 m.w.N.).

    Auf die Frage der Zugänglichkeit kommt es zwar erst dann an, wenn und soweit eine Erhöhung des dem Kläger in Rechnung gestellten Tarifs gegenüber dem "Normaltarif" nicht durch die besondere Unfallsituation (betriebswirtschaftlich) gerechtfertigt ist (vgl. BGH VersR 2005, 850).

    b) Der Kläger hat nachgewiesen, dass ihm "auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt" (BGH VersR 2005, 850) kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war.

    Was die Reihenfolge der Prüfung der betriebswirtschaftlichen Berechtigung des Standardtarifs der Autovermietung und der Zugänglichkeit eines günstigeren Normaltarifs für den Kläger als Voraussetzungen für die Begründetheit des Schadenersatzanspruchs auf Zahlung der restlichen Mietwagenkosten angeht, beruht das Urteil nicht auf einer Abweichung von der Prüfungsreihenfolge, die nach Ansicht der Beklagten im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2005 (VersR 2005, 850) vorgegeben sein soll.

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    a) Die Erforderlichkeit der Mietwagenkosten im Sinn des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB hat der Kläger darzulegen und notfalls zu beweisen (z.B. BGH VersR 2005, 569).

    Deshalb können die Beklagten die Abtretung evtl. vertraglicher Ansprüche des Klägers gegen seinen Autovermieter und/oder die aus einem Abtretungsanspruch abgeleiteten Auskunftsverlangen nicht zur Grundlage eines Zurückbehaltungsrechts machen (vgl. BGH VersR 2005, 569).

  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist auf seine spezielle Situation, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen (vgl. BGHZ 132, 373; 160, 377; VersR 2005, 241; zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch BGH VersR 2005, 381 und 663).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist auf seine spezielle Situation, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen (vgl. BGHZ 132, 373; 160, 377; VersR 2005, 241; zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch BGH VersR 2005, 381 und 663).
  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 213/81

    Schadensregulierung auf Neuwagenbasis; Berücksichtigung des Restwerts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Von einem Abzug wegen Eigenersparnis hat er bei der eher geringen Fahrstrecke (von weniger als 1000 km), die der Kläger mit dem Mietwagen zurücklegte, zutreffend abgesehen (vgl. BGH NJW 1983, 2694; Becker/Böhme/Biela Kraftverkehrs- Haftpflicht-Schäden 22. Aufl. D Rdnr. 59).
  • BVerfG, 26.08.2002 - 1 BvR 947/01

    Zur Anwendung von BGB § 254 im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Das ist in der Regel nicht der Arbeitsplatz (zur Differenzierung vgl. z.B. BVerfG NJW 2003, 125).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist auf seine spezielle Situation, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen (vgl. BGHZ 132, 373; 160, 377; VersR 2005, 241; zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch BGH VersR 2005, 381 und 663).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Wird für ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Kraftfahrzeug ein Ersatzfahrzeug angemietet und dabei - wie hier - Vollkaskoschutz vereinbart, sind die hierfür erforderlichen Mehraufwendungen in der Regel als adäquate Schadensfolge anzusehen (vgl. BGH VersR 2005, 568).
  • BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04

    Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.06.2005 - 1 U 9/05
    Bei der Prüfung, ob der Geschädigte den Aufwand zur Schadensbeseitigung in vernünftigen Grenzen gehalten hat, ist auf seine spezielle Situation, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten Rücksicht zu nehmen (vgl. BGHZ 132, 373; 160, 377; VersR 2005, 241; zur subjektbezogenen Schadensbetrachtung auch BGH VersR 2005, 381 und 663).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von

    Der Geschädigte ist hierbei gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (Senat Urt. v. 29. Juni 2005 - 1 U 9/05, juris Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2014 - 17 U 150/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von unfallbedingten Mietwagenkosten

    Der Geschädigte ist hierbei gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen (Senat Urt. v. 29. Juni 2005 - 1 U 9/05, juris Rn. 4).
  • LG Zwickau, 09.12.2005 - 6 S 145/05
    Nach BGH ist also die subjektbezogene Schadensbetrachtung maßgeblich (vgl. auch OLG Zweibrücken vom 29.06.2005, 1 U 9/05 juris-dokumentiert).

    Alternative erfüllt ist (vgl. OLG Nürnberg .Urteil vom 03.02.2005 - Az.: 31 C 7470/04; LG Leipzig Beschluss vom 25.01.2005 -Az. : 16 S 6992/02; LG Dresden vom 09.12.2004 - Az.: 7 S 0285/04, OLG Zweibrücken vom 29.06.2005 - 1 U 9/05, juris-dokumentiert).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05   

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https://dejure.org/2005,9383
OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.09.2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. September 2005 - 1 U 9/05 (https://dejure.org/2005,9383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung; Zeitpunkt der Entstehung solcher Ansprüche; Zeitpunkt des Eintritts der objektiven Verschlechterung der Vermögenslage des Ratsuchenden im Falle der Erhebung von Säumniszuschlägen durch das ...

  • Judicialis

    StBerG § 68 a.F.; ; ZPO § ... 520 Abs. 1; ; ZPO § 520 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 203 n.F.; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 3 n.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1 n.F.; ; BGB § 194 Abs. 1 n.F.; ; BGB § 214 Abs. 1 n.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12; ; AO § 220 Abs. 2 Satz 1; ; AO § 240 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 240 Abs. 1 Satz 4; ; AO § 361 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus Nachveranlagung; Aufwendungen für neuen Steuerberater

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Bremen, 30.08.2006 - 1 U 33/04

    Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich einer Pflichtprüfung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Auf die subjektive Kenntnis des Mandanten vom Schadenseintritt kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur Urteil v. 23. April 2001, 1 U 16/01, m.w.N.; zuletzt Beschluss v. 13. Juni 2005, 1 U 33/04, m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    In der von den Klägern zitierten Entscheidung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1991 (u.a. MDR 1991, 727 = WM 1991, 814) geht es im Kern um die Frage der Beweislast für etwaige auszugleichende Vermögensvorteile des Mandanten im Rahmen eines Rechtsstreits wegen Steuerberaterhaftung.
  • BFH, 22.04.1975 - VII R 54/72

    Erlaß von Säumniszuschlägen aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Der Steuerzuschlag wird mithin schon wegen des "Steuerungehorsams" des Steuerpflichtigten erhoben und ist deshalb mit Verzugszinsen i.S. des BGB, deren Verwirkung durch Nachfristsetzung entfallen kann, nicht gleichzusetzen (vgl. BFH, jeweils 7. Senat, Urteil v. 22. April 1975, VII R 54/72; Urteil v. 13. Januar 2000, VII R 91/98 = BFHE 191, 5 = BB 2000, 914; BFH, 9. Senat, Beschluss v. 29. Oktober 2004, IX B 81/04, m.w.N.).
  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    e) Die Entstehung von Säumniszuschlägen kann für die Vergangenheit nur durch eine Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids beseitigt werden (ständige Rechtsprechung BFH, vgl. nur 7. Senat, Beschluss v. 10. Oktober 2002, VII S 28/01, und Beschluss v. 10. Mai 2002, VII B 244/01 = DstRE 2002, 1278; auch Rüsken, a.a.O., § 240 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.10.2004 - IX B 81/04

    Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Der Steuerzuschlag wird mithin schon wegen des "Steuerungehorsams" des Steuerpflichtigten erhoben und ist deshalb mit Verzugszinsen i.S. des BGB, deren Verwirkung durch Nachfristsetzung entfallen kann, nicht gleichzusetzen (vgl. BFH, jeweils 7. Senat, Urteil v. 22. April 1975, VII R 54/72; Urteil v. 13. Januar 2000, VII R 91/98 = BFHE 191, 5 = BB 2000, 914; BFH, 9. Senat, Beschluss v. 29. Oktober 2004, IX B 81/04, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01

    Verjährung von Haftungsansprüchen gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • BFH, 10.10.2002 - VII S 28/01

    Branntweinsteuerbescheid; AdV

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    e) Die Entstehung von Säumniszuschlägen kann für die Vergangenheit nur durch eine Aufhebung der Vollziehung des Steuerbescheids beseitigt werden (ständige Rechtsprechung BFH, vgl. nur 7. Senat, Beschluss v. 10. Oktober 2002, VII S 28/01, und Beschluss v. 10. Mai 2002, VII B 244/01 = DstRE 2002, 1278; auch Rüsken, a.a.O., § 240 Rn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.02.2000 - VII B 235/99

    Divergenz; unbillige Härte bei Erhebung voller Säumniszuschläge

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Eine etwaige nicht realisierte Aussetzungszusage ist für die kraft Gesetzes entstehenden Säumniszuschläge dagegen ebenso unerheblich wie die Frage, ab welchem Zeitpunkt die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung vorgelegen haben (vgl. nur BFH, jeweils 7. Senat, Beschluss v. 4. Februar 2000, VII B 235/99).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01

    Zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Ersatz von auferlegten steuerlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05
    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • BFH, 13.01.2000 - VII R 91/98

    Säumniszuschläge bei Aufrechnung

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 172/05

    Beginn des Laufs der Verjährung bei Beruhen des Schadensersatzanspruchs des

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in OLG-Report Naumburg 2006, 202 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, es könne dahin gestellt bleiben, ob den Klägern hinsichtlich der entrichteten Säumniszuschläge ein Schadensersatzanspruch zustehe.
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