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   OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01   

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https://dejure.org/2002,57231
OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01 (https://dejure.org/2002,57231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2002 - 1 U 91/01 (https://dejure.org/2002,57231)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2002 - 1 U 91/01 (https://dejure.org/2002,57231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Minderwert bei neuerem Fahrzeug und Nutzungsausfall bei gemischter Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 30.09.1957 - III ZR 76/56

    Anspruchsübergang auf Versicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Dies ist bei der Kaskoversicherung nur hinsichtlich der unmittelbaren Sachschäden (§ 12 AKB), nicht hinsichtlich der Sachfolgeschäden der Fall (Greger a. a. O., Rdn. 221 mit Hinweis auf BGHZ 13, 28; BGHZ 25, 340; BGHZ 50, 271 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Bezieht sich der Ersatzanspruch des Geschädigten auf kongruente und inkongruente Schadenspositionen, so muß der dem Geschädigten verbleibende Betrag für beide gesondert ermittelt werden, weil sich das Quotenvorrecht ebenso wie der Forderungsübergang nach § 67 Abs. 1 VVG nur auf die kongruenten Schäden erstrecken kann (Greger a. a. O., Rdn. 224 mit Hinweis auf BGHZ 25, 340; BGHZ 47, 196 sowie BGH NJW 1982, 830).

  • OLG Düsseldorf, 02.04.2001 - 1 U 132/00

    Anspruch bei Ausfall eines GmbH-Geschäftsführer-Wagens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Eine anteilige Privatnutzung ist keine Voraussetzung für die Gewährung einer Tabellenentschädigung (Senat, Urteil vom 2. April 2001, Az.: 1 U 132/00).
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    a) Der Halter eines unfallgeschädigten und privat genutzten Personenkraftwagens ist für die Zeit des reparaturbedingten Ausfalls des Wagens grundsätzlich berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen (Greger a. a. O., Anh. I, Rdn. 128 mit Hinweis auf BGHZ 40, 345; BGH NJW 1974, 33 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72

    Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    a) Der Halter eines unfallgeschädigten und privat genutzten Personenkraftwagens ist für die Zeit des reparaturbedingten Ausfalls des Wagens grundsätzlich berechtigt, eine Nutzungsentschädigung zu verlangen (Greger a. a. O., Anh. I, Rdn. 128 mit Hinweis auf BGHZ 40, 345; BGH NJW 1974, 33 und zahlreichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96

    Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dieser Vorteil mit einem pauschalen Abzug von 5 % der angefallenen Mietwagenkosten in Ansatz zu bringen (Senat, Urteil vom 3. November 1997, 1 U 104/96, veröffentlicht in NZV 1998, 248).
  • OLG Düsseldorf, 18.06.1999 - 22 U 265/98

    Nutzungsausfallentschädigung bei gewerblich genutztem Fahrzeug nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Wenn Vorhaltekosten für ein Reservefahrzeug oder Mietkosten für ein Ersatzfahrzeug nicht angefallen seien, müsse er im einzelnen vortragen, welche konkreten Aufträge er nicht hat ausführen können, weil ihm das beschädigte Fahrzeug nicht zur Verfügung stand, und welche Einnahmen ihm dadurch entgangen sind (OLG Düsseldorf - 22. Zivilsenat - NZV 1999, 472; Greger a. a. O., Anh. I, Rdn. 129 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 17.03.1954 - VI ZR 162/52

    Grundsätze der Differenztheorie und des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Dies ist bei der Kaskoversicherung nur hinsichtlich der unmittelbaren Sachschäden (§ 12 AKB), nicht hinsichtlich der Sachfolgeschäden der Fall (Greger a. a. O., Rdn. 221 mit Hinweis auf BGHZ 13, 28; BGHZ 25, 340; BGHZ 50, 271 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 100/66

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Bezieht sich der Ersatzanspruch des Geschädigten auf kongruente und inkongruente Schadenspositionen, so muß der dem Geschädigten verbleibende Betrag für beide gesondert ermittelt werden, weil sich das Quotenvorrecht ebenso wie der Forderungsübergang nach § 67 Abs. 1 VVG nur auf die kongruenten Schäden erstrecken kann (Greger a. a. O., Rdn. 224 mit Hinweis auf BGHZ 25, 340; BGHZ 47, 196 sowie BGH NJW 1982, 830).
  • BGH, 27.06.1968 - III ZR 63/65

    Kaskoversicherer und Amtshaftungsansprüche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Dies ist bei der Kaskoversicherung nur hinsichtlich der unmittelbaren Sachschäden (§ 12 AKB), nicht hinsichtlich der Sachfolgeschäden der Fall (Greger a. a. O., Rdn. 221 mit Hinweis auf BGHZ 13, 28; BGHZ 25, 340; BGHZ 50, 271 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 05.02.1974 - VI ZR 195/72

    Haftungsverteilung bei abknickender Vorfahrt und Kollision zweier auf den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.02.2002 - 1 U 91/01
    Der Vorfahrtbereich erstreckt sich auf die gesamte Kreuzungsfläche (Hentschel a. a. O. mit Hinweis auf BGH NJW 1974, 949 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 07.04.1981 - VI ZR 32/80

    Annahme eines Quotenvorrechts des Sozialversicherungsträgers vor gesetzlicher

  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

  • OLG Düsseldorf, 18.04.1994 - 5 Ss OWi 121/94
  • OLG Jena, 09.05.2000 - 5 U 1346/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts auf eine Vorfahrtstraße abbiegenden

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

  • OLG Düsseldorf, 09.11.1987 - 1 U 211/86
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2005 - 1 U 210/04

    Bemessung des Nutzungsausfalls nach Verkehrsunfall

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (Urteil vom 18. Februar 2002, Az.: 1 U 91/01).
  • OLG Düsseldorf, 26.04.2004 - 1 U 177/03

    Entschädigung für einen unfallbedingten Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der hypothetische Nutzungswille des privaten Halters bzw. Eigentümers eines Fahrzeuges für die Dauer der Reparatur grundsätzlich zu vermuten ( vgl. der Senat, Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats spricht auch bei einer Privatperson eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie ihr - unbegrenzt - zum Straßenverkehr zugelassenes Kfz ständig nutzen will und somit auch während der unfallbedingten Ausfallzeit genutzt hätte (vgl. nur Urteil vom 18.02.2002, Aktenzeichen: 1 U 91/01; Urteil vom 26.04.2004; Aktenzeichen 1 U 177/03).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2014 - 20 S 113/13

    Erstattung von Mietwagenkosten gegenüber dem Geschädigten nach einem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, der sich die Kammer anschließt, ist der (hypothetische) Nutzungswille des privaten Halters eines Fahrzeuges für die Dauer des Ausfalls grundsätzlich zu vermuten, ohne dass es insoweit einer besonderen Darlegung bedarf (vgl. OLG Düsseldorf BeckRS 2002, 17336).
  • LG Itzehoe, 20.05.2021 - 6 O 201/20
    Inkongruente Ansprüche, also Sachfolgeschäden wie Nutzungs- und Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Rückstufungsschaden und Auslagen des Geschädigten werden vom Forderungsübergang nicht erfasst (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.2.2002, Az. 1 U 91/01, Schaden-Praxis 2002, 245).
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