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   OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - I-1 U 95/15   

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https://dejure.org/2016,71172
OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - I-1 U 95/15 (https://dejure.org/2016,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2016 - I-1 U 95/15 (https://dejure.org/2016,71172)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - I-1 U 95/15 (https://dejure.org/2016,71172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die linke Spur der Autobahn wechselnden Fahrzeugs mit einem Lkw

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf die linke Spur der Autobahn wechselnden Fahrzeugs mit einem Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 13.05.2009 - 13 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines die Spur auf der Autobahn wechselnden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Wie bereits ausgeführt, ist wegen der hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO grundsätzlich von einer vollen Haftung des Spurwechslers bei einer Kollision mit dem Geradeausverkehr auszugehen (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 7 StVO, Rdnr. 25 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 2010, 79; OLG Jena NZV 2006, 147 sowie OLG Frankfurt OLGR 1998, 21).
  • OLG Jena, 08.12.2005 - 1 U 474/05

    Haftungsverteilung bei Kollision nach Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Wie bereits ausgeführt, ist wegen der hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO grundsätzlich von einer vollen Haftung des Spurwechslers bei einer Kollision mit dem Geradeausverkehr auszugehen (Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 7 StVO, Rdnr. 25 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 2010, 79; OLG Jena NZV 2006, 147 sowie OLG Frankfurt OLGR 1998, 21).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, das der Richter eine persönliche Gewissheit von der Richtigkeit der einen oder anderen streitigen Sachdarstellung gewinnt, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller/Greger, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 286, Rn. 19 mit Hinweis auf BGH NJW 1993, 935, 937; BGH NJW 1993, 2012, 392 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    In jedem Fall sind bei der Abwägung nur unstreitige oder zugestandene oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH NJW 2007, 506).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Jeder Halter hat dabei die Umstände zu beweisen, die dem anderen zum Verschulden gereichen und aus welchen er die nach der Abwägung für sich günstigen Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, 231).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZR 298/88

    Verjährung der Ansprüche eines Baubetreuers auf Erstattung verauslagter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Verwertbar sind deshalb der Inhalt der Schriftsätze, die Äußerungen der Parteien bei ihrer informatorischen Anhörung gemäß § 141 ZPO sowie Änderungen des Sachvortrages (Zöller/Greger a.a.O., § 286, Rn. 14 mit Hinweis auf BGH NJW 1990, 1170, 1171 sowie BGH NJW-RR 1995, 1340, 1341).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.07.2016 - 1 U 95/15
    Der Richter darf sich nicht dadurch, dass ein Gutachter sich nur auf Wahrscheinlichkeitsgrade festlegt, von der Bildung einer persönlichen Überzeugung abhalten lassen (Zöller/Greger a.a.O. mit Hinweis auf BGH NJW 1994, 801).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 1 U 102/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem Spurwechsler auf der

    Denn bei einem Unfall anlässlich eines Spurwechsels ist wegen der hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO grundsätzlich von einer vollen Haftung des Spurwechslers auszugehen (Senat, Urteil vom 05.07.2016, I-1 U 95/15).
  • LG Wuppertal, 18.05.2022 - 3 O 156/20
    Wegen der hohen Sorgfaltsanforderungen des § 7 Abs. 5 StVO ist grundsätzlich von einer vollen Haftung des Spurwechslers bei einer Kollision mit dem Geradeausverkehr auszugehen (vgl. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Juli 2016 - I-1 U 95/15 -, Rn. 38, juris).

    Steht die Kollision in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel, so spricht der Anscheinsbeweis für die Missachtung der Sorgfaltspflichten, die für den Spurwechsler gelten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Juli 2016 - I-1 U 95/15 -, Rn. 8, juris).

    Der Richter darf sich nicht dadurch, dass ein Gutachter sich nur auf Wahrscheinlichkeitsgrade festlegt, von der Bildung einer persönlichen Überzeugung abhalten lassen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 05. Juli 2016 - I-1 U 95/15 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

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