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   OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 96/10   

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https://dejure.org/2011,88503
OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - I-1 U 96/10 (https://dejure.org/2011,88503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2011 - I-1 U 96/10 (https://dejure.org/2011,88503)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2011 - I-1 U 96/10 (https://dejure.org/2011,88503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur der Schmerzengeldhöhe für immaterielle Schäden nach einem Autounfall ; Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen geltend gemachten Beschwerden nach einem bestimmten Unfallgeschehen aufgrund der Beurteilung eines Sachverständigen und nicht durch die Aussagen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 16.11.1999 - VI ZR 257/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Bei der Frage nach einem Ursachenzusammenhang zwischen den durch die klagende Partei geltend gemachten Beschwerden mit einem bestimmten Unfallgeschehen kommt es maßgeblich auf die Beurteilung durch Sachverständige und nicht auf die Aussage von - auch ärztlichen Zeugen - an (BGH NZV 2000, 121).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte wollte der Gesetzgeber ausschließen (BGH NJW 2006, 152 mit Hinweis auf BGHZ 159, 254, 258).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    1)Zunächst ist allgemein auf Folgendes hinzuweisen: Es ist nicht Aufgabe eines Zeugen, aufgrund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemein Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse in einem jeweiligen Wissensgebiet zu vermitteln (BGH VersR 2008, 235, 236).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Denn eine solche soll für lebenslange, schwere Dauerschäden vorbehalten bleiben, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet, wenn eine derartige Entschädigung nach den Umständen des Falles geboten ist (BGH NJW 1955, 1675; BGH VersR 1976, 967; BGH NJW 1979, 1654).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    b)Zudem ist zu berücksichtigen, dass selbst zeitnah nach einem Unfall erstellte ärztliche Atteste für einen medizinischen Sachverständigen eher von untergeordneter Bedeutung sind (BGH VersR 2008, 1133 mit Hinweis auf Mazzotti/Castro NZV 2008, 113, 114).
  • BGH, 17.01.1995 - VI ZR 62/94

    Bemessung eines Erwerbsschadens; Anforderungen an die Darlegung durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Der Schadensnachweis gemäß § 287 ZPO setzt eine Überzeugungsbildung des Tatrichters voraus, für die je nach Lage des Falles eine höhere oder deutlich höhere, jedenfalls überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen kann (Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rdnr. 46 mit Hinweis auf BGH VersR 1995, 422 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen; so auch ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 19/78

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Denn eine solche soll für lebenslange, schwere Dauerschäden vorbehalten bleiben, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet, wenn eine derartige Entschädigung nach den Umständen des Falles geboten ist (BGH NJW 1955, 1675; BGH VersR 1976, 967; BGH NJW 1979, 1654).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2011 - 1 U 96/10
    Denn eine solche soll für lebenslange, schwere Dauerschäden vorbehalten bleiben, die der Verletzte immer wieder schmerzlich empfindet, wenn eine derartige Entschädigung nach den Umständen des Falles geboten ist (BGH NJW 1955, 1675; BGH VersR 1976, 967; BGH NJW 1979, 1654).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 1 U 151/10

    Anforderungen an die Feststellung der Unfallursächlichkeit eines

    a) Es ist nicht die Aufgabe eines Zeugen, aufgrund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse in einem jeweiligen Wissensgebiet zu vermitteln (BGH VersR 2008, 235, 236; Senat, Urteil vom 15. März 2011, Az.: I-1 U 96/10).
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