Rechtsprechung
OLG Naumburg, 01.02.2008 - 1 U 99/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Ausschreibung von Leistungspositionen als Grund- und Alternativpositionen bei Zumutbarkeit der Festlegung auf eine der beiden Alternativen bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung; Verpflichtung einer Vergabestelle zur Information der ...
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 311; BGB § 280; VOB/A § 25
Vergaberecht: Schadenersatzanspruch wegen einer Verletzung von Rechten in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Bauauftrags - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auschreibung von Alternativpositionen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Darf alternativlose Grundposition grundlos als Alternativposition ausgeschrieben werden? (IBR 2008, 291)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 11.10.2007 - 1 U 99/07
- LG Magdeburg, 11.10.2007 - 11 O 952/07
- OLG Naumburg, 01.02.2008 - 1 U 99/07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 1316
- BauR 2008, 1317
Wird zitiert von ... (4)
- OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15
Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen
Umgekehrt ist nach dem OLG Naumburg die Ausschreibung von Wahlpositionen unzulässig, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen möglich und zumutbar wäre, Beschluss vom 01.02.2008, 1 U 99/07. - OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - Verg 61/18
Offenes Verfahren über die Vergabe von Abbrucharbeiten
- VK Südbayern, 23.06.2015 - Z3-3-3194-1-24-06/15
Wann dürfen Alternativpositionen ausgeschrieben werden?
Die Ausschreibung von Wahlpositionen sei unzulässig, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen möglich und zumutbar wäre (OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2008, Az.: 1 U 99/07).Nach Auffassung des OLG Naumburg (OLG Naumburg B. v. 01.02.2008 - Az.: 1 U 99/07) ist die Ausschreibung von Wahlpositionen unzulässig, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen möglich und zumutbar wäre.
- VK Rheinland-Pfalz, 27.08.2019 - VK 1-13/19
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nur im …
Allerdings gilt die Einschränkung, dass dem Auftraggeber dieses Instrument nicht zur Verfügung steht, wenn bei ordnungsgemäßer Vorbereitung der Ausschreibung eine Festlegung auf eine der beiden Alternativen möglich und zumutbar gewesen wäre (OLG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 01.02.2008, 1 U 99/07).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - I-1 U 99/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Ersatzfähigkeit der Mietwagenkosten für eine bestimmte Mietzeit i.R.e. Schadensersatzanspruchs
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 22.03.2007 - 5 O 231/06
- OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - I-1 U 99/07
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.10.1993 - VI ZR 20/93
Unverhältnismäßigkeit von Mietwagenkosten bei unfallbeschädigtem Taxi
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07
Als unverhältnismäßig im Sinne des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB können die Kosten für die Anmietung eines Ersatztaxis nämlich nur dann gewertet werden, wenn sie für einen wirtschaftlich denkenden Geschädigten unvertretbar sind, es sich also aus der Sicht eines verständigen Kaufmanns um eine schlechthin unvernünftige Entscheidung gehandelt hat (BGH NJW 1993, 3321; Senat vom 14.02.2005, 1 U 150/04).Bei der Berechnung kann nach der Entscheidung des BGH in NJW 1993, 3321 der voraussichtlich entgangene Gewinn berechnet werden anhand des durch das Ersatzfahrzeug tatsächlich erwirtschafteten Gewinns.
Der Bundesgerichtshof hat in dem bereits zitierten Urteil vom 19.10.1993 (NJW 93, 3321) in einem vergleichbaren Fall den Faktor 2, 83 für zulässig erachtet.
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 243/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07
Dabei muss die Kalkulation des konkreten Vermieters nicht nachvollzogen werden (vgl. nur BGH NZV 2007, 231 und NZV 2007, 232). - BGH, 23.01.2007 - VI ZR 18/06
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten bei Möglichkeit der Anmietung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07
Dabei muss die Kalkulation des konkreten Vermieters nicht nachvollzogen werden (vgl. nur BGH NZV 2007, 231 und NZV 2007, 232). - OLG Düsseldorf, 03.11.1997 - 1 U 104/96
Von geschädigtem Unternehmen angemietetes Ersatzfahrzeug
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07
Der Umfang dieses Abzuges kann konkret berechnet oder wahlweise im Wege der richterlichen Schätzung gemäß § 287 ZPO unter Heranziehung eines Pauschalabzuges bestimmt werden (siehe im Einzelnen hierzu Senat vom 03.11.1997, NZV 1998, 248).
- LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20
Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein …
Gleiches gilt für die die Kosten der Endreinigung (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2018 - I-1 U 99/07). - LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12
Ermittlung des Restwerts eines Taxis im Rahmen der Geltendmachung von …
Sie richtet sich in der Regel nach der notwendigen Dauer einer Reparatur bzw. im Totalschadensfall nach dem Zeitraum, der für eine Ersatzbeschaffung erforderlich ist (OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 4 - zitiert nach juris).Ob und in welchem Umfang darüber hinaus weitere Zeiträume zu Gunsten des Geschädigten angemessen sind, kann nur unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Falles entschieden werden (OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 4 - zitiert nach juris).
Unter diesen Umständen geht das Gericht unter Berücksichtigung des ihm gemäß § 287 Abs. 1 ZPO zustehenden Schätzungsermessens davon aus, dass dem vom Sachverständigen ermittelten Wiederbeschaffungszeitraum wegen der besonderen Situation am Jahresende noch zumindest drei weitere Tage hinzuzurechnen sind (vgl. OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, I-1 U 99/07, Rn. 10 - zitiert nach juris).
Dieser Wert lässt allerdings Abweichungen nach oben und unten grundsätzlich zu (vgl. OLG Düsseldorf v. 19.11.2007, 1 U 99/07, Rn. 20 - zitiert nach juris).
- LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17
Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und …
Da der Freistellungsanspruch betreffend die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten aber keine Geldschuld i.S.d. § 288 Abs. 1 BGB ist, besteht insoweit kein Zinsanspruch (BAG Beschluss vom 16. April 2003 - 7 ABR 29/02, BeckRS 2003, 40992 LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21. Dezember 2017 - 2 O 3078/17; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - VIII ZR 94/04, NJW 2005, 2310; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2007 - I-1 U 99/07, BeckRS 2014, 14543). - LG Nürnberg-Fürth, 22.07.2015 - 8 S 7887/14
Schätzung der Eigenersparnis bei Miettaxi
Dass eine sich im Streitfall errechnende Eigenersparnis pro Tag von 9, 87 EUR netto (gegenüber 2, 40 EUR bei nicht gewerblicher Nutzung) zum Ausgleich der zweifellos erhöhten Eigenkostenersparnis der gewerblichen Nutzung nicht ausreichen sollte, ist seitens der für die Voraussetzungen einer Vorteilsausgleich darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (BGH NJW-RR 2004, 79, 81) damit nicht überzeugend vorgetragen, noch sonst ersichtlich (vgl. auch OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07, juris). - LG Nürnberg-Fürth, 29.10.2015 - 8 O 6456/14
Ersatzfähigkeit hoher Kosten für Ersatztaxi
Die Inanspruchnahme eines Mietwagens war damit aus Sicht eines wirtschaftlich denkenden Geschädigten aus der maßgebenden Sicht ex ante nicht unternehmerisch geradezu unvertretbar (Unverhältnismäßigkeit z. B. noch verneint bei 212%: OLG Düsseldorf, 19.11.2007 - 1 U 99/07, juris; BGH VersR 1994, 64: 283%).
Rechtsprechung
LG Magdeburg, 11.10.2007 - 1 U 99/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 11.10.2007 - 1 U 99/07
- LG Magdeburg, 11.10.2007 - 11 O 952/07
- OLG Naumburg, 01.02.2008 - 1 U 99/07
Rechtsprechung
SG Stralsund, 29.07.2010 - S 1 U 99/07 |
Verfahrensgang
- LSG Berlin-Brandenburg - L 5 U 1/11
- SG Stralsund, 29.07.2010 - S 1 U 99/07
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
- BSG, 20.12.2016 - B 2 U 11/15 R
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2014 - L 5 U 1/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - MdE-Bewertung - …
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten (L 5 U 1/11 - S 1 U 99/07) sowie die Verwaltungsakten der Beklagten (6 Bände) Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.