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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13598
OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,13598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3 Abs. 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 34 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    § 3 Abs. 1 ProdHaftG
    Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher

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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 08.06.2020 - 14 U 171/18

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen der Implantierung einer fehlerhaften

    Erkennbar/Vorhersehbar sein muss damit nicht etwa der Haarriss in einer konkreten Mineralwasserflasche oder hier die klinischen Auswirkungen, sondern das zugrunde liegende allgemeine Fehlerrisiko, d.h. die Gefahr, dass gläserne Mineralwasserflaschen Risse ziehen und unter Druck explodieren können - hier die grundsätzlich möglichen Auswirkungen des Materialverlusts inklusive der Kenntnis der Auswirkung von Metallverlust im Körper - (BGH NJW 1995, 2162, 2163; BGHZ 181, 253 = NJW 2009, 2952 Rn 28 und 31; BGH NJW 2013, 1302 - Heißwasser-Untertischgerät Rn 9; OLG Frankfurt NJW 1995, 2498, 2499; OLG München Urteil vom 11.01.2011 - 5 U 3158/10 -, juris Rn 19: explodierende Piccoloflasche; vgl auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010 - 1 U 99/09 -, MPR 2010, 311 - juris Rn 8 und OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010 - 21 U 163/08 -, VersR 2011, 637, juris Rn 21 zu einem undichten Herzschrittmacher: Nicht die Undichtigkeit des einzelnen Herzschrittmachers ist ausschlaggebend, sondern der Fehler der Baureihe, der im Einzelfall die Gefahr der Undichtigkeit begründet).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2012 - 15 U 25/11

    Ansprüche wegen Funktionsstörungen eines Herzschrittmachers

    Mehrere Obergerichte (OLG Frankfurt, Urteil vom 20.05.2010, 1 U 99/09, MPR 2010, 211; OLG München vom 21.07.2009, 18 U 1549/09, aufgehoben vom BGH durch Urteil vom 13.07.2010, MDR, 2010, 1072; OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2010, 21 U 163/08, VersR 2011, 637 ) haben sich in den vergangenen Jahren mit dem Fehlerbegriff des § 3 Abs. 1 ProdHaftG im Zusammenhang mit Herzschrittmacher betreffende Sicherheitswarnungen auseinandergesetzt, für den Fehlerbegriff verschiedene Ansatzpunkte gewählt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
  • OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10

    Kein Auskunftsanspruch in analoger Anwendung des § 84 a AMG zur Vorbereitung

    Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat sich in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2010 (Aktenzeichen: 1 U 99/09, zitiert nach Juris) mit der Frage eines Konstruktionsfehlers bei einem Herzschrittmacher befasst.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,73919
OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - I-1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,73919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.11.2010 - I-1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,73919)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. November 2010 - I-1 U 99/09 (https://dejure.org/2010,73919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.01.2003 - VI ZR 139/02

    Ursächlichkeit eines Unfalls mit geringer Geschwindigkeit für eine HWS-Verletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2003, 1116; NJW 2008, 2845).

    Vielmehr sind bei der Prüfung, ob ein Unfall eine solche Verletzung verursacht hat, stets die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (Senat, Urteil vom 30.06.2009, I- 1 U 161/08 mit Hinweis auf BGH NJW 2003, 1116).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04

    Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Es ist der Zustand des Unfallopfers vor dem Kollisionsereignis mit demjenigen danach zu vergleichen (BGH NJW-RR 2005, 897).

    Ausreichend ist in diesem Zusammenhang eine Mitursächlichkeit des Unfallereignisses, sei sie auch nur "Auslöser" neben anderen Umständen (BGH NJW-RR 2005, 897; Senat, Urteil vom 30.06.2009, I - 1 U 126/08).

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 274/07

    Feststellung der Ursächlichkeit eines Kfz-Unfalls mit geringfügiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Die nach § 286 ZPO erforderliche Überzeugung des Richters erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2003, 1116; NJW 2008, 2845).

    Bei der Prüfung, ob ein Unfall eine HWS-Verletzung verursacht habe, seien vielmehr stets die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGH NJW 2008, 2845).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    In Bezug auf die Höhe des Ausgleichs des immateriellen Schadens kommt es auf das Ausmaß der konkreten Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten an, also auf Art und Umfang der unfallbedingten (physischen und psychischen) Verletzungen und Verletzungsfolgen, insbesondere die Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, die in Anspruch genommenen therapeutischen Hilfen (Operationen und Krankenhausaufenthalte), den voraussichtlichen weiteren Krankheitsverlauf, den zu befürchtenden Dauerschaden sowie die Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Verletzten (BGH VersR 1955, 615).
  • BGH, 02.12.1975 - VI ZR 79/74

    Verkehrssicherungspflicht des Krankenhausträgers; Zutritt zur Säuglings- und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Damit genügt es, wenn nach den Umständen des Einzelfalles bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines weiteren Körperschadens besteht (BGH NJW-RR 1987, 339; BGH NJW 1976, 1145).
  • BGH, 21.10.1986 - VI ZR 15/85

    Haftungsausfüllende Kausalität - Haftungsbegründende Kausalität - Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Damit genügt es, wenn nach den Umständen des Einzelfalles bereits eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines weiteren Körperschadens besteht (BGH NJW-RR 1987, 339; BGH NJW 1976, 1145).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Es dient dem Ausgleich und der Genugtuung (BGH NJW 1993, 781).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Ein Feststellungsinteresse ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH MDR 2007, 792; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Ein Feststellungsinteresse ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH MDR 2007, 792; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.11.2010 - 1 U 99/09
    Ein Feststellungsinteresse ist zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH MDR 2007, 792; VersR 2001, 876; VersR 2001, 874).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 7/08

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Recht einer Partei auf Ladung

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2009 - 1 U 161/08

    Anspruch auf Ersatz eines Erwerbsschadens bei Verursachung eines Verkehrsunfalls

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.02.2011 - 1 U 99/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15608
OLG Schleswig, 11.02.2011 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2011,15608)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.02.2011 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2011,15608)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 1 U 99/09 (https://dejure.org/2011,15608)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sorgfaltspflichten einer Bootswerft bei Zuwasserlassen einer Segeljacht aus dem Winterlager

  • rechtsportal.de

    BGB § 280
    Sorgfaltspflichten einer Bootswerft bei Zuwasserlassen einer Segeljacht aus dem Winterlager

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Sorgfaltspflichten einer Bootswerft bei Zuwasserlassen einer Segeljacht aus dem Winterlager

  • rechtvoraus.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Yachtrecht - Sorgfaltspflichten einer Werft beim Slippen - Nautor's Swan 651

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1149
  • MDR 2011, 591
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 88/78

    Ansprüche gegen den Versicherer einer Motorjacht - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.02.2011 - 1 U 99/09
    In dieser Situation ist es ohne weiteres einleuchtend, dass ein solches Fahrzeug nicht mit offenen Seeventilen ins Wasser gelassen werden kann (vgl. BGH VersR 1979, 932).
  • OLG Hamburg, 06.01.1972 - 6 U 73/71
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.02.2011 - 1 U 99/09
    Auch erscheint es etwa schuldhaft, bei hergestellter Verbindung zwischen Lenzleitung und geöffnetem Seeventil die Sicherheit des Schiffes allein einem automatisch arbeitenden Rückschlagventil in der Lenzleitung anzuvertrauen (OLG Hamburg MDR 1972, 425).
  • AG Brandenburg, 11.09.2020 - 34 C 107/15

    Boots-Trailerkauf - Beschaffenheitsvereinbarung für Boottransport

    Kommt es im Anschluss an das Slippen mittels Kran dadurch dann zu einem Schaden an diesem Boot, kann sich die Beklagte grundsätzlich auch nicht auf ein Mitverschulden des Klägers als Bootseigner berufen ( OLG Schleswig , Urteil vom 11.02.2011, Az.: 1 U 99/09, u.a. in: NJW-RR 2011, Seiten 1149 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 08.04.2004, Az.: 7 U 107/00, u.a. in: SchlHA 2005, Seiten 345 f. ).
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