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   VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96   

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https://dejure.org/1997,8458
VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96 (https://dejure.org/1997,8458)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.10.1997 - 1 UE 1205/96 (https://dejure.org/1997,8458)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - 1 UE 1205/96 (https://dejure.org/1997,8458)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG
    Gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen - Lehramtsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfer (Bewertungsmängel) - Zeitliche Begrenzung des Rügerechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nachweis der Befähigung zum Lehramt durch Ablegen einer Prüfung; Bewertung einer Lehrprobe ; Rechtliche Bewertung und Überprüfung einer angefochtenen Prüfungsentscheidung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58

    Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
    Bei der rechtlichen Bewertung der angefochtenen Prüfungsentscheidung ist das Verwaltungsgericht unter Zugrundelegung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. neben den ausführlichen Nachweisen des Verwaltungsgerichts bereits BVerwG, Urteil vom 24. April 1959, BVerwGE 8, 272 = NJW 1959, 1842; BVerfG, Beschlüsse vom 19. April 1991, BVerfGE 84, 34 und 59 = NJW 1991, 2005 und 2008) zutreffend davon ausgegangen, daß die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen aufgrund des dem Prüfer zustehenden wissenschaftlichen und pädagogischen Beurteilungsvorrechts zwar in ähnlicher Weise wie bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen eingeschränkt ist und sich lediglich darauf erstreckt, ob das Prüfungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben und ob die Bewertung insgesamt willkürlich erscheint.
  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
    Bei einer mündlichen Prüfung handelt es sich um eine einmalige und unwiederholbare Prüfungssituation von höchstpersönlichem Charakter, deren Rekonstruktion - etwa in einer Beweisaufnahme - mit wachsendem Zeitabstand schwieriger und schließlich unmöglich wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1994 und vom 6. September 1995, Buchholz a.a.O. Nr. 333 und 356; Beschluß vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, RiA 1997, 194; Beschluß des Senats vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 -).
  • VGH Hessen, 18.01.1994 - 1 UE 2811/88

    Vorgehen gegen Prüfungsentscheidung - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
    Bei einer mündlichen Prüfung handelt es sich um eine einmalige und unwiederholbare Prüfungssituation von höchstpersönlichem Charakter, deren Rekonstruktion - etwa in einer Beweisaufnahme - mit wachsendem Zeitabstand schwieriger und schließlich unmöglich wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1994 und vom 6. September 1995, Buchholz a.a.O. Nr. 333 und 356; Beschluß vom 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, RiA 1997, 194; Beschluß des Senats vom 18. Januar 1994 - 1 UE 2811/88 -).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
    Nach der eingangs zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 17. April 1991 a.a.O.) muß der Prüfling grundsätzlich die Möglichkeit haben, Einwände gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen rechtzeitig und wirkungsvoll zu erheben, um die Prüfungsbehörde zum Überdenken ihrer prüfungsspezifischen Bewertungen in einem eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahren (vgl. dazu auch BVerwG, Urteile vom 24. Februar 1993, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 313 und 314 = NVwZ 1993, 681 und 686) zu veranlassen.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 15.10.1997 - 1 UE 1205/96
    Bei der rechtlichen Bewertung der angefochtenen Prüfungsentscheidung ist das Verwaltungsgericht unter Zugrundelegung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. neben den ausführlichen Nachweisen des Verwaltungsgerichts bereits BVerwG, Urteil vom 24. April 1959, BVerwGE 8, 272 = NJW 1959, 1842; BVerfG, Beschlüsse vom 19. April 1991, BVerfGE 84, 34 und 59 = NJW 1991, 2005 und 2008) zutreffend davon ausgegangen, daß die gerichtliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen aufgrund des dem Prüfer zustehenden wissenschaftlichen und pädagogischen Beurteilungsvorrechts zwar in ähnlicher Weise wie bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen eingeschränkt ist und sich lediglich darauf erstreckt, ob das Prüfungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt haben und ob die Bewertung insgesamt willkürlich erscheint.
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