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VGH Hessen, 28.06.1989 - 1 UE 3076/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 54 BG HE, § 92 BG HE, § 98 Abs 2 Nr 4 GemO HE, § 100 Abs 1 GemO HE, § 6 GemHVO
Reaktivierung eines wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten nach Wiedererlangung der Dienstfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Kassel, 31.10.1984 - I/1 E 1195/83
- VGH Hessen, 28.06.1989 - 1 UE 3076/84
- BVerwG, 29.11.1989 - 2 B 116.89
Papierfundstellen
- ESVGH 40, 237 (Ls.)
- NVwZ-RR 1990, 317
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2006 - 1 A 777/05
Vorzeitige Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - …
Ob der Dienstherr stattdessen für den hier in Rede stehenden Zeitraum eine Leerstelle im Haushalt führt, vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 1989 - 1 UE 3076/84 -, NVwZ-RR 1990, 318, m.w.N., oder erst im Fall der Reaktivierung eine zusätzliche Stelle im Haushaltsplan einrichtet, ist vielmehr seinem Ermessen überlassen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2011 - 6 A 1261/10
Haftung des Dienstherrn auf Schadensersatz wegen einer Verletzung von Pflichten …
Dass bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beklagten über das Reaktivierungsbegehren ein Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 1989 existierte, demzufolge das Fehlen einer Planstelle jedenfalls unter bestimmten Umständen der Reaktivierung eines Beamten nicht entgegen steht, Urteil vom 28. Juni 1989 - 1 UE 3076/84 -, NVwZ-RR 1990, 317, belegt gleichfalls keine sorgfaltswidrige Prüfung. - VG Wiesbaden, 24.10.2018 - 28 K 326/14
Verlust von Versorgungsbezügen
Für die erneute Berufung des Klägers in das Beamtenverhältnis und die Ernennung zum Studienrat stand im September 2003 und steht gegenwärtig eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesG zur Verfügung, wie die Vertreter des beklagten Landes in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich bestätigt haben (zu diesem Erfordernis vergleiche Hess. VGH, Urteil vom 28. Juni 1989 - 1 UE 3076/84 - HessVGRspr. 1989, 73 ff.).".