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   OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03   

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https://dejure.org/2003,4523
OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.10.2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 1 UF 101/03 (https://dejure.org/2003,4523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1603 Abs. 2
    Kindesunterhalt, Leistungsunfähigkeit, Umschulung, Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderungskorrekturklage auf Herabsetzung des Unterhalts und Abänderungsklage auf Wegfall der Kindesunterhaltspflicht; Zumutbare Erwerbstätigkeit und Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen; Anforderungen an die Bemühungen des arbeitslosen Unterhaltspflichtigen der ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2
    Zulässigkeit der Berufung auf Leistungsunfähigkeit durch den Unterhaltsschuldner gegenüber minderjährigen Kindern für die Dauer einer vom Arbeitsamt bewilligten Umschulung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 43 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1603 Abs. 2 BGB
    Unterhaltsverpflichtung für die Dauer einer Umschulung (RiOLG Eckard Wiedenlübbert; Neue Justiz 3/2004, S. 131-132)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 76
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1993 - XII ZR 172/92

    Unterhaltspflicht eines in einer Umschulungsmaßnahme befindlichen, im

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Dazu gehört nicht nur die Stellensuche über das Arbeitsamt, sondern auch, dass er sich aus eigenem Antrieb laufend über Zeitungsannoncen, Vermittlungsagenturen und ähnliches um Arbeit bemüht (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

    Notfalls muss er auch andere Tätigkeiten bis hin zu Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten übernehmen (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993, a.a.O.).

    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; FA-FamR/ Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).

    Es genügt, wenn nicht auszuschließen ist, dass bei genügenden Bemühungen eine reale Beschäftigungschance mit einem erzielbaren Einkommen bestanden hätte (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Dabei obliegt ihm aufgrund seiner erweiterten Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 BGB eine gesteigerte Ausnutzung seiner Arbeitskraft, die es ihm ermöglicht, nicht nur den Mindestbedarf, sondern auch den angemessenen Unterhalt der Kinder sicherzustellen (st. Rspr. des BGH, vgl. Urteil vom 31.05.2000 = FamRZ 2000, 1358, 1359 = FuR 2001, 220, 223 = NJW-RR 2000, 1385, 1386, m.w.N.; Wendl/ Haußleiter, Unterhaltsrecht, 5. Auflage 2000, § 1 Rdn. 389).

    Dazu gehört nicht nur die Stellensuche über das Arbeitsamt, sondern auch, dass er sich aus eigenem Antrieb laufend über Zeitungsannoncen, Vermittlungsagenturen und ähnliches um Arbeit bemüht (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 374 = NJW 1994, 1002, 1003).

    Notfalls muss er auch andere Tätigkeiten bis hin zu Aushilfs- und Gelegenheitsarbeiten übernehmen (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.12.1993, a.a.O.).

    Um seiner Darlegungs- und Beweislast für hinreichende Bemühungen zu genügen, muss der Unterhaltspflichtige auch in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen unternommen hat, eine Arbeitsstelle zu finden (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.11.1995 = FamRZ 1996, 345, 346 = NJW 1996, 517, 518).

  • OLG Jena, 15.12.1998 - WF 87/98
    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Von dem Arbeitssuchenden kann grundsätzlich der für eine vollschichtige Erwerbstätigkeit notwendige Zeitaufwand verlangt werden, d. h. 20 ernsthafte Erwerbsbemühungen im Monat sind vorauszusetzen (st. Rspr. vgl. Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523, 1524; Kalthoener/ Büttner/ Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 8. Auflage 2002, Rdn. 617, 620).

    Davon ist auszugehen, wenn die Umschulungsmaßnahme vom Arbeitsamt bewilligt wurde (Senatsbeschluss vom 15.12.1998 = FamRZ 1999, 1523, 1524).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94

    Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners

    Auszug aus OLG Jena, 16.10.2003 - 1 UF 101/03
    Um seiner Darlegungs- und Beweislast für hinreichende Bemühungen zu genügen, muss der Unterhaltspflichtige auch in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im einzelnen unternommen hat, eine Arbeitsstelle zu finden (BGH, Urteil vom 31.05.2000, a.a.O.; Urteil vom 15.11.1995 = FamRZ 1996, 345, 346 = NJW 1996, 517, 518).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/03

    Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 24/07

    Zurechnung einer fiktiven Lohnfortzahlung bei gesteigerter Unterhaltspflicht für

    Denn die vom Beklagten aufgelisteten angeblichen Bewerbungsbemühungen, insgesamt 17 an der Zahl, sind unter Zugrundelegung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BGH FamRZ 2000m 1358, 1359; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1022, 1023; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.; OLG Jena NJW-RR 2004, 76, 77) bereits zahlenmäßig nicht ausreichend.
  • OLG Jena, 19.03.2015 - 1 UF 637/14

    Unterhaltsabänderungsverfahren, Zurechnung eines fiktiven Einkommens beim

    Allerdings wird seine Leistungsfähigkeit nicht nur durch die tatsächlich vorhandenen, sondern auch durch solche Mittel bestimmt, die er bei gutem Willen durch eine zumutbare Erwerbstätigkeit unter Umständen auch im Wege eines Orts- oder Berufswechsels erreichen könnte (Senat, NJW-RR 2004, 76 f. m. w. N.).
  • OLG Hamm, 12.06.2007 - 3 UF 23/07

    Zurechnung fiktiver Lohnfortzahlung und anschließend fiktiven Krankengeldbezugs

    Denn die vom Beklagten aufgelisteten angeblichen Bewerbungsbemühungen, insgesamt 17 an der Zahl, sind unter Zugrundelegung der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BGH FamRZ 2000m 1358, 1359; OLG Naumburg FamRZ 2003, 1022, 1023; OLG Koblenz FamRZ 2000, 313 f.; OLG Jena NJW-RR 2004, 76, 77) bereits zahlenmäßig nicht ausreichend.
  • OLG Hamm, 24.03.2004 - 11 UF 48/04

    Gewährung von Kindesunterhalt - zum Nachweis der fehlenden bzw. eingeschränkten

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen (Wendl/Staudigl-Haußleiter, aaO. § 1 Rz. 427; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verurteilung zur Zahlung rückständigen Kindesunterhalts; Eröffnung des

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • OLG Hamm, 30.06.2004 - 11 UF 184/02

    Verpflichtung zu rückwirkenden Unterhaltszahlungen im Fall der Eröffnung eines

    Vielmehr ist der Pflichtige gehalten, daneben Stellenangebote in Zeitungen und Anzeigenblättern sorgfältig zu überprüfen und sich ggfs. auch in Privatinitiative etwa durch Erkundigungen im Bekanntenkreis um eine geeignete Stelle zu bemühen ( Wendl/Staudigl-Haußleiter, aa0.; vgl. auch OLG Brandenburg, MDR 2000, 1438 f; OLG Jena, NJW-RR 2004, 76 f m.w.N. ).
  • OLG Jena, 10.11.2004 - 1 WF 365/02

    Leistungsunfähigkeit des gegenüber einem minderjährigen nichtehelichen Kind zum

    In derartigen Fällen wird zu prüfen sein, ob es dem Unterhaltspflichtigen nicht zuzumuten ist, die nunmehr angestrebte Ausbildung zu verschieben und ihre Aufnahme solange zurückzustellen, bis die Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind oder mit einem etwaigen reduzierten Unterhalt, den der Unterhaltspflichtige auch während der Ausbildung zu leisten vermag, ihr Auskommen finden (BGH, Urteil vom 15.12.1993 = FamRZ 1994, 372, 375 = NJW 1994, 1002, 1004; Senatsurteil vom 16.10.2003 = NJW-RR 2004, 76 ; FA-FamR/Gerhardt, 4. Auflage 2002, 6. Kap. Rdn. 173).
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