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   OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03   

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OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03 (https://dejure.org/2004,2610)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.12.2004 - 1 UF 122/03 (https://dejure.org/2004,2610)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - 1 UF 122/03 (https://dejure.org/2004,2610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB §§ 1603 Abs. 2 S. 2, 1610 Abs. 2, 1612 b
    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Stufenklage; Abbruch des zweiten Lehrverhältnisses; Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern; Erwerb eines allgemeinen Schulabschlusses; Anrechnung eines fiktiven Einkommens; ...

  • Judicialis

    BGB § 1603 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 1610 Abs. 2; ; BGB § 1612 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Kindesunterhalt und zur Privilegierung eines volljährigen Kindes im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1603, 1610, 1612b BGB
    Ausbildungsunterhalt und Kindergeldanrechnung (RiOLG Eckard Wiedenlöbert; Neue Justiz 7/2005, S. 316-318)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 316
  • FamRZ 2005, 1585 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
    Der Senat schließt sich der Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie des Schrifttums an, die zumindest bei Nichtvorliegen eines Mangelfalles einen Vorabzug billigen (so OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018, 1019; OLG Hamburg, FamRZ 2003, 180, Arbeitskreis 13 des 13. DFGT, FamRZ 2000, 273; Wohlgemuth, FamRZ 2001, 321, 326 zu 4 f.; offen gelassen durch BGH, FamRZ FamRZ 2002, 815; gegen den Vorabzug bei Ranggleichheit OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178).

    Denn im Rahmen des § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB kommt es auf die individuelle Leistungsfähigkeit an, die im Fall des Beklagten von einer weiteren Unterhaltsbelastung beeinflusst wird, und bei einer Nichtberücksichtigung finanzielle Mittel angerechnet würden, die nicht allein für den Unterhalt der Klägerin zur Verfügung stehen (vgl. hierzu problematisierend BGH, FamRZ 2002, 815).

  • OLG Hamburg, 31.05.2002 - 12 UF 95/01

    Zur Berechnung der Haftungsquote und Anrechnung von Kindergeld beim

    Auszug aus OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
    Der Senat schließt sich der Auffassung der obergerichtlichen Rechtsprechung sowie des Schrifttums an, die zumindest bei Nichtvorliegen eines Mangelfalles einen Vorabzug billigen (so OLG Hamm, FamRZ 1999, 1018, 1019; OLG Hamburg, FamRZ 2003, 180, Arbeitskreis 13 des 13. DFGT, FamRZ 2000, 273; Wohlgemuth, FamRZ 2001, 321, 326 zu 4 f.; offen gelassen durch BGH, FamRZ FamRZ 2002, 815; gegen den Vorabzug bei Ranggleichheit OLG Hamm, FamRZ 2000, 1178).

    Zweifel daran werden aus der Verwendung des Wortes "Regelbetrag nach der Regelbetragsverordnung" hergeleitet, da diese nur auf minderjährige Kinder anwendbar sei und der Gesetzgeber die privilegiert volljährigen Kinder nur hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und des Ranges den Minderjährigen gleichgestellt habe (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2003, 180; OLG Celle, Beschluss vom 13.09.01 - 2 WF 136/01; Scholz, FamRZ 2001, 1048; Vossenkämper, FamRZ 2000, 1547, 1551, Scholz in Wendl/Staudigl, a.a.O, § 2, Rdn. 515c).

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Jena, 10.12.2004 - 1 UF 122/03
    Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhaltsanspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (std. Rspr. des BGH, vgl. Senatsurteile v. 23.5. 1984 - IVb ZR 39/83 -, FamRZ 1984, 777; v. 11.2. 1987 - IVb ZR 23/86 -, FamRZ 1987, 470, 471; v. 12.5. 1993 - XII ZR 18/92 -, FamRZ 1993, 1057, 1059, und v. 4.3. 1998 - XII ZR 173/96 -, FamRZ 1998, 671, 672).

    Die Rücksichtnahme auf die Belange der mit der Unterhaltszahlung belasteten Eltern erfordert es vielmehr auch, dass sich das Kind nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet (BGH Urteil v. 4.3. 1998, a.a.O., S. 672).

  • OLG Brandenburg, 01.12.2021 - 13 UF 166/20

    Ausbildungsunterhalt

    Jedem jungen Menschen ist grundsätzlich zuzubilligen, dass er sich über seine Fähigkeiten irrt, falsche Vorstellungen über den gewählten Beruf hat oder mit der Ausbildung aus anderen Gründen nicht klarkommt (OLG Jena, NJOZ 2005, 2967; Wendtland in BeckOGK BGB, a. a. O. § 1610 BGB Rn. 74).
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