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   OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08   

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OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08 (https://dejure.org/2008,11006)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.07.2008 - 1 UF 141/08 (https://dejure.org/2008,11006)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - 1 UF 141/08 (https://dejure.org/2008,11006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 151 S. 1 BGB, 1613 Abs. 1 BGB, 114 ZPO
    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung, Mutwilligkeit und Arglisteinrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung von rückständigem Kindesunterhalt; Widerruf einer Abtretungserklärung bezüglich des Unterhaltsanspruchs eines Kindes gegen seinen Elternteil; Vereinbarung einer Freistellung von der Zahlung von Kindesunterhalt wegen einer mietfreien Nutzung von ...

  • Judicialis

    BGB § 151 S. 1; ; BGB § 1613 Abs. 1; ; ZPO § 114

  • fr-blog.com

    Freistellungsvereinbarung über Kindesunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151 S. 1; BGB § 1613 Abs. 1; ZPO § 114
    Grenzen der Geltendmachung des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs für die Vergangenheit - Freistellungsvereinbarung Unterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 151 S. 1 BGB, 1613 Abs. 1 BGB, 114 ZPO
    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch, konkludente Annahme einer Abtretung, Mutwilligkeit und Arglisteinrede

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1678
  • FamRZ 2009, 892
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).

  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Für das mit einem abstrakten Schuldanerkenntnis verbundene Angebot zur Abtretung einer Forderung kann nichts anderes gelten (BGH, NJW 2000, 276 ff.).

    Dabei ist mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB), sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB) schließen lässt (BGH, NJW 2000, 276 ff).

  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 84/82

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Voraussetzungen eines familienrechtlichen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 1984, 775 ff.; 1994, 1102) hat ein Elternteil, der allein für den Kindesunterhalt eines gemeinsamen ehelichen Kindes aufkommt, einen Ersatzanspruch gegen den anderen Elternteil, der als familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bezeichnet wird.

    Auch besteht der familienrechtliche Ausgleichsanspruch für die Vergangenheit aus dem Gedanken des Schuldnerschutzes nur in den Grenzen des § 1613 Abs. 1 BGB, also nur bei Rechtshängigkeit, Verzug oder Auskunftsbegehren (BGH, FamRZ 1984, 775, 776; 1988, 834 f.).

  • BGH, 07.05.1979 - II ZR 210/78

    Einlösung einer Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89

    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 58/87

    Inhaltskontrolle von Garantiebestimmungen des Herstellers einer verkauften Ware

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
  • BGH, 28.10.1993 - VII ZR 192/92

    Pauschale Abrechnung von Nebenkosten in einem Architektenvertrag; Annahme des

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist daher etwa für die Annahme eines selbständigen Garantieversprechens (BGHZ 104, 82, 85 m.w.Nachw.), eines Schuldbeitritts (BGH, Urteil vom 28. Oktober 1993, WM 1994, 303, 305 f.) oder einer Bürgschaft (BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, WM 1997, 1242) eine ausdrückliche oder konkludente Erklärung gegenüber dem Antragenden nicht erforderlich.
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82

    Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Im Mahnschreiben müssen genaue Angaben enthalten sein, warum, ab wann und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen ist (BGH, FamRZ 1984, 163).
  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 6/85

    Vereinbarung der Freistellung von Unterhaltsansprüchen ehelicher Kinder gegen

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Die zwischen den Eltern verabredete Freistellung von Unterhaltsansprüchen gemeinschaftlicher Kinder ist vielmehr eine Erfüllungsübernahme, mit der der vom Kind in Anspruch genommene Elternteil vom anderen verlangen kann, dass dieser den Anspruch des Kindes befriedigt (Hoppenz/Hülsmann, Familiensachen, 8. Auflage, § 1616, Rdnr. 4; BGH, FamRZ 1986, 444).
  • BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 89/87

    Ausgleich für Zahlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Jena, 03.07.2008 - 1 UF 141/08
    Auch besteht der familienrechtliche Ausgleichsanspruch für die Vergangenheit aus dem Gedanken des Schuldnerschutzes nur in den Grenzen des § 1613 Abs. 1 BGB, also nur bei Rechtshängigkeit, Verzug oder Auskunftsbegehren (BGH, FamRZ 1984, 775, 776; 1988, 834 f.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 18 WF 257/05

    Kindesunterhaltsklage gegen einen Elternteil: Bedeutung einer

  • BVerwG, 11.04.2007 - 1 C 25.06
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 78/93

    Rechtsfolgen der Übernahme der Betreuung der Kinder durch den zur Leistung von

  • OLG Köln, 23.11.1994 - 27 UF 48/94

    Freistellungsvereinbarung bezüglich Kindesunterhalts - Wegfall der

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 21/83

    Abänderung einer vom Jugendamt errichteten vollstreckbaren Urkunde

  • OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 UF 64/18

    Abänderung eines Unterhaltstitels Präklusion von Vorbringen Verschärfte

    Derartige Vereinbarungen sind zwar zulässig, das Kind ist hieran aber nicht gebunden und kann trotzdem den Kindesunterhalt einklagen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 1986 - IVb ZR 6/85 -, juris; Viefus aaO, Rn. 35; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Juli 2008 - 1 UF 141/08 -, Rn. 73, juris; OLG Stuttgart, FamRZ 2006, 866).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2023 - 13 UF 21/22

    Barunterhaltsverpflichtung des Kindesvaters bei durch Samenspende gezeugtem Kind;

    Ein Vertrag zwischen einem Unterhaltsverpflichteten und einem Dritten entfaltet wegen des von § 1614 Abs. 1 BGB sanktionierten Unterhaltsverzichts zwar keine rechtlichen Wirkungen für den Unterhaltsberechtigten, kann jedoch - auch im Falle einer Vaterschaft durch Spermaspende - eine zulässige Freistellung des Verpflichteten begründen (vgl. Staudinger/Rieble (2022), BGB § 414 Rn 100; Wellenhofer FamRZ 2013, 825), indem sich der Dritte im Wege einer Erfüllungsübernahme nach § 329 BGB dazu verpflichtet, die von der Vereinbarung umfassten, zukünftigen Unterhaltsforderungen des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten zu übernehmen und diesen dadurch freizustellen (BGH FamRZ 2009, 768, 770; NJW-RR 1987, 709; Senat FamRZ 2022, 186 Rn. 26; OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2003, 1965; OLG Braunschweig BeckRS 2010, 15428; OLG Jena NJW-RR 2008, 1678; BeckOGK/Hamberger, 1.2.2023, § 1614 BGB Rn. 91; MüKoBGB/Langeheine, 8. Aufl. 2020, § 1614 BGB Rn. 13).
  • OLG Hamm, 06.10.2022 - 18 U 166/20
    Ihren Annahmewillen hat die Klägerin hier dadurch eindeutig nach außen dokumentiert, indem sie die bereits unter dem 15.07.2019 beim Landgericht eingereichte Klage in der Folgezeit weiterverfolgt hat und im Rahmen dessen mit Schriftsatz vom 09.12.2019 die Abtretungserklärung der R. zu den Gerichtsakten gereicht hat, um ihre Klage auch auf diesen Gesichtspunkt zu stützen (ebenso OLG Jena, Beschl. v. 03.07.2008 - Az. 1 UF 141/08, Rn. 76, zit. n. juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 27.05.2010 - Az. 2 U 1267/09, in: NJW-RR 2010, 1460).
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