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   OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 1 UF 334/00   

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https://dejure.org/2003,7644
OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 1 UF 334/00 (https://dejure.org/2003,7644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2003 - 1 UF 334/00 (https://dejure.org/2003,7644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2003 - 1 UF 334/00 (https://dejure.org/2003,7644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen aus dem Versorgungsausgleich; Kürzung von Versorgungsbezügen; Realteilung der Pensionskasse beim Versorgungsausgleich; Härteregelung des Bundesgerichtshofes

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1587 b Abs. 3; VAHRG 1 Abs. 2
    ZDF, Pensionskasse, VA; VA, Realteilung, Rentnerprivileg, Härteregelung; Rentnerprivileg, Härteregelung, ZDF

  • Judicialis

    BGB § 1587 b Abs. 3; ; VAHRG § 1 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587b Abs. 3; VAHRG § 1 Abs. 2
    Zur Frage der Unbilligkeit der Realteilung bei Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 31/96

    Zulässigkeit des Versorgungsausgleichs durch Realteilung durch privatrechtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2003 - 1 UF 334/00
    Die Realteilung ist nicht schon deshalb unbillig (und damit durch eine andere Ausgleichsform zu ersetzen), weil die Satzung des Versorgungsträgers kein sogenanntes "Rentnerprovileg" enthält, so daß die Rechtskraft der Entscheidung schon eine Kürzung der bereits bezogenen Versorgung bewirkt, bevor der Berechtigte Leistungen aus dem Versorgungsausgleich bezieht (Abgrenzung zu BGH FamRZ 97, 1470).

    Er erstützt sich auf das Urteil des BGH vom 10.09.1997 (XII ZP 31/96 = FamRZ 1997, 1470) und vertritt die Ansicht, dass die Realteilung in seinem Falle unbillig sei, da sie zu einer Kürzung seiner bereits bezogenen Rentenansprüche führe, ohne dass derzeit die ausgleichsberechtigte Antragsgegnerin Leistungen aus dem Versorgungsausgleich beziehe.

    Nach der vom Antragsteller angezogenen Entscheidung des BGH (FamRZ 1997, 1470 ff.) ist das Fehlen derartiger Härteregelungen kein Grund, deswegen von der satzungsgemäßen Realteilung abzusehen und die Versorgung in anderer Weise durchzuführen.

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