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   OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02   

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https://dejure.org/2003,7040
OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.06.2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Juni 2003 - 1 UF 514/02 (https://dejure.org/2003,7040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung des Rügerechts durch ausdrückliches oder schlüssiges Verhalten; Auswirkungen auf das Rügerecht durch Nichterscheinen bzw. Nichtverhandeln zur Sache; Teilweises Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens ; Zulässigkeit und Voraussetzungen ...

  • Judicialis

    ZPO § 253; ; ZPO § 261 Abs. 2; ; ZPO § 271; ; ZPO § 295; ; ZPO § 301; ; ZPO § 333; ; ZPO § 496; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung eines Verfahrensmangels nach § 295 ZPO - Voraussetzungen für ein Teilurteil nach § 301 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1843
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2001 - XII ZR 87/99

    Rechtsfolgen des Nichtverhandelns im Termin zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Jena, 19.06.2003 - 1 UF 514/02
    Es ist zu unterscheiden zwischen teilweisem Nichtverhandeln und unvollständigem Verhandeln; teilweises Nichtverhandeln - nur dabei handelt es sich um ein Nichtverhandeln i. S. des § 333 ZPO - ist nur anzunehmen, wenn sich das Nichtverhandeln auf einen teilurteilsfähigen Teil des Verfahrens bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39).

    Ein Teilurteil ist nur zulässig, wenn es über einen aussonderbaren, einer selbständigen Entscheidung zugänglichen Teil des Verfahrensgegenstandes ergeht und der Ausspruch über diesen Teil unabhängig von demjenigen über den restlichen Verfahrensgegenstand getroffen werden kann, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2001 = NJW 2002, 145-146 = FuR 2002, 37-39 m.w.N.).

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